Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

134/2020e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 21.12.2020

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschlüsse der 12. Sitzung des Stadtrates vom 10.12.2020

Beschluss-Nr.: 94/12/2020

Neuregelung Umsatzsteuerpflicht - Anpassung an neue Gesetzesregelung auf Bundesebene
Vorlage: VSR/108/2020

Der Stadtrat beschloss die Beauftragung des 1. Nachtragsangebotes der Fa. ADW Ingenieurtiefbau GmbH, Gewerbestraße 7, 04758 Gaunitz in Höhe von 56.446,45 EUR sowie die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 57.000,00 EUR von der BuSt. 54.1.0.01 422 119 auf die BuSt. 54.1.0.01 422 159 zu übertragen.


Beschluss-Nr.: 95/12/2020

Abrechnung der Nachtragsleistung und Zustimmung der Mittelumverteilung für die Baumaßnahme "Straßenbau Schillerstraße Ost"
Vorlage: VSR/095/2020

Der Stadtrat beschloss die Beauftragung des 1. Nachtragsangebotes der Fa. ADW Ingenieurtiefbau GmbH, Gewerbestraße 7, 04758 Gaunitz in Höhe von 56.446,45 EUR sowie die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 57.000,00 EUR.


Beschluss-Nr.: 96/12/2020

Beschluss zum Entwicklungskonzept Bürgergarten
Vorlage: VSR/103/2020

Der Stadtrat beschloss das „Entwicklungskonzept für den Bürgergarten Döbeln (Stand Nov. 2020)“ als Grundlage für die schrittweise Realisierung der Maßnahme „Aufwertung des Döbelner Bürgergartens“. Die Umsetzung erfolgt je nach zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.


Beschluss-Nr.: 97/12/2020

Zuschlags- / Auftragserteilung für das Bauvorhaben - Straßenbau Ortslage Keuern (Los 3)
Vorlage: VSR/105/2020

Der Stadtrat beschloss, den Zuschlag für das Bauvorhaben Straßenbau Ortslage Keuern“ auf das Hauptangebot der Firma LFT Straßen- und Tiefbau GmbH, Münchhofer Straße 2, 04749 Ostrau in Höhe von 699.949,48 EUR (brutto bei aktuell 16% MwSt) bzw. 718.051,62 EUR bei 19% MwSt. in 2021) für das Los 3 – Straßenbau zu erteilen.


Beschluss-Nr.: 98/12/2020

Empfehlung zur Bedarfsplanung der Plätze für die Kindertagesstätten der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/101/2020

Der Stadtrat beschloss die Empfehlung zur Bedarfsplanung der Plätze für die Kindertagesstätten in der Großen Kreisstadt Döbeln für das Schuljahr 2021/2022 mit Prognose bis zum Jahr 2022/2023.


pdfAnlage zum Beschluss: Bedarfsplanung für das Schuljahr 2021/2022 mit Prognose bis zum Jahr 2022/2023


Beschluss-Nr.: 99/12/2020

Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/111/2020

Der Stadtrat beschloss die überarbeitete Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Döbeln.


(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter Nummer: 133/2020e am 21.12.2020)


Beschluss-Nr.: 100/12/2020

Billigung Vorentwurf 1. Änderung Bebauungsplan Gewerbepark "Am Fuchsloch" (Stand 14.10.2020) und Beschluss frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB i.V. mit § 4a BauGB
Vorlage: VSR/109/2020

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss:

  1. Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbepark „Am Fuchsloch“ mit dem Stand 14.10.2020 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die zugehörige Begründung inkl. Umweltbericht werden gebilligt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteilung gem. § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB i.V. mit § 4a BauGB durchzuführen.
  3. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteilung ist ortsüblich bekanntzumachen.
  4. Zusätzlich sind gem. § 4a BauGB die Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die auszulegenden Unterlagen über das Internetportal der Stadt Döbeln sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen zugänglich zu machen.

Anlage zum Beschluss:

Schriftlich mit Vorlage:

-      A1_Vorentwurf 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark „Am Fuchsloch“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), Stand 14.10.2020 (in Auszügen im A3/A4 Format)

pdfAnlage

pdfAnlage

Ratsinformationssystem:

-      B1_Vorentwurf 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark „Am Fuchsloch“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), Stand 14.10.2020 (im Maßstab 1:1.000)

-      B2_Vorentwurf Begründung inkl. Umweltbericht, Stand 14.10.2020

-      B3_Anlage IST-Zustand, Stand 14.10.2020

-      B4.1_Schallimmissionsprognose 1. Änderung Bebauungsplan Gewerbepark „Am Fuchsloch“, Stand 18.12.2019

-   B4.2_Anlagen Schallimmissionsprognose 1. Änderung Bebauungsplan Gewerbepark „Am Fuchsloch“, Stand 18.12.2019


Beschluss-Nr.: 101/12/2020

Billigung Entwurf Änderungsplanung Bebauungsplan Nr. 17/2019 "Walduferviertel", vormals Bebauungsplan Nr. 17/94 "Ehemalige Zuckerfabrik" (Stand 11/2020) und Beschluss Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange gem. §  4  (2) BauGB i.V. mit § 4a BauGB
Vorlage: VSR/110/2020

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss:

  1. Der Entwurf der Änderungsplanung des Bebauungsplanes Nr. 17/2019 „Walduferviertel“, vormals Bebauungsplan Nr. 17/94 „Ehemalige Zuckerfabrik“ mit dem Stand 11/2020 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbericht werden gebilligt.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i.V. mit § 4a BauGB durchzuführen.
  1. Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich bekanntzumachen.
  1. Zusätzlich sind gem. § 4a BauGB die Bekanntmachung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die auszulegenden Unterlagen über das Internetportal der Stadt Döbeln sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen zugänglich zu machen.

Anlage zum Beschluss:

Schriftlich mit Vorlage:

-     A1_Entwurf Änderungsplanung des Bebauungsplans Nr. 17/2019 „Walduferviertel“, vormals Bebauungsplan Nr. 17/94 „Ehemalige Zuckerfabrik“ (Stand 11/2020) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), (in Auszügen im A3/A4 Format)

pdfAnlage

pdfAnlage

Ratsinformationssystem:

-     B1_Entwurf Änderungsplanung des Bebauungsplans Nr. 17/2019 „Walduferviertel“, vormals Bebauungsplan Nr. 17/94 „Ehemalige Zuckerfabrik“ (Stand 11/2020) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), (im Maßstab 1:1.000)

-        B2_Begründung inkl. Umweltbericht

-        B3_Anlage 1:Bebauungsplan Nr. 17/94 „Ehemalige Zuckerfabrik“, in Kraft seit 15.08.1996

-        B4_Anlage 2: Bestandserfassung, Gehölze mit Artenliste, 08-2019

-        B5_Anlage 3: Empfohlene Artenliste für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern

-        B6_Anlage 4: Baugrundgutachten, 10.04.2018

-        B7_Anlage 5: Niederschrift zum Scoping-Termin vom 17.04.2019

-        B8_Anlage 6: Biotopkartierung sowie Artenschutzgutachten, 03.11.2020

-        B9_Anlage 7: Artenschutzfachbeitrag, 16.11.2020

-        B10_Anlage 8: Schalltechnische Untersuchung, 18.10.2019

-        B11_Anlage 9: Protokoll Erschließungsplanung, 09.09.2020


Beschluss-Nr.: 102/12/2020

Zustimmung zur vorgesehenen Verschmelzung der Tourismusvereine „Sächsisches Burgenland“ e.V. und „Sächsisches Heideland“ e.V. auf den Tourismusverband „Sächsisches Burgen-und Heideland“ e.V.
Vorlage: VSR/107/2020

Der Stadtrat stimmte der vorgesehenen Verschmelzung der Tourismusvereine "Sächsisches Burgenland" e.V. und "Sächsisches Heideland" e.V. auf den Tourismus-verband "Sächsisches Burgen-und Heideland" mit Sitz in Waldheim unter der Voraussetzung zu, dass sich die bisherigen Mitgliedsbeiträge in Höhe von 1,00 EUR/EW nicht erhöhen.

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, folgendem Beschlussvorschlag der Mitgliederversammlung des Tourismusvereins "Sächsisches Burgenland" e.V. zuzustimmen:

"Die Mitgliederversammlung beschließt, dass der Tourismusverein "Sächsisches Heideland" e. V. und der Tourismusverein "Sächsisches Burgenland" e. V. auf den Tourismusverband "Sächsisches Burgen- und Heideland" e. V. verschmolzen werden. Die Mitgliederversammlung stimmt zugleich dem Verschmelzungsvertrag vom […] zu, auf dessen Grundlage der Tourismusverein "Sächsisches Heideland" e. V. und der Tourismusverein "Sächsisches Burgenland" e. V. auf den Tourismusverband "Sächsisches Burgen- und Heideland" e. V. verschmolzen werden.


Beschluss-Nr.: 103/12/2020

Bestätigung der Mitarbeit in der Leaderregion Klosterbezirk Altzella und der Mitgliedschaft im Verein "Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V." ab 01. Januar 2021
Vorlage: VSR/106/2020

Der Stadtrat beschloss:

  1. Die Große Kreisstadt Döbeln bestätigt ihre Mitgliedschaft in der Leaderregion Klosterbezirk Altzella und im Verein "Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V." für die Ortsteile der ehemaligen Gemeinde Mochau.
  1. Die bisherige Gebietskulisse behält ihre Gültigkeit.
  1. Die Große Kreisstadt Döbeln beteiligt sich im Zeitraum ab 2021 an der Umsetzung, Fortschreibung und Weiterentwicklung der LEADER Entwicklungsstrategie.

Zur Finanzierung bleibt der Beitrag in Höhe von 1,00 EUR/Einwohner erhalten. Als Basis wird der Stand 30.06.2020 des Statistischen Landesamtes für die Gebietskulisse Mochau angesetzt (2.214 Einwohner).


Beschluss-Nr.: 104/12/2020

Neufassung des Pachtvertrages zwischen der Großen Kreisstadt Döbeln und dem SV 50 "Traktor" Mochau e. V. über den Sportplatz Mochau
Vorlage: VSR/098/2020

Der Stadtrat beschloss den Pachtvertrag zwischen der Großen Kreisstadt Döbeln und dem SV 50 „Traktor“ Mochau e. V. über den Sportplatz Mochau.

Die Stadt ist Eigentümerin der Liegenschaft mit den Flurstücken Nr. 184, 185 (Teilfläche), 364/5 (Teilfläche) der Gemarkung Mochau (Sportplatz Mochau) – und überlässt das Areal des Sportplatzes mit den dazugehörigen baulichen Anlagen dem SV 50 „Traktor“
Mochau e. V. als Hauptnutzer.


Beschluss-Nr.: 105/12/2020

Überarbeitung des Bestandsverzeichnisses der kommunalen Straßen, Wege und Plätze der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/102/2020

Der Stadtrat beschloss, das Bestandsverzeichnis der kommunalen Straßen, Wege und Plätze für die Große Kreisstadt Döbeln entsprechend der öffentlichen Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt (Nummer 132/2020e / veröffentlicht am 17.12.2020).


Beschluss-Nr.: 106/12/2020

Kauf des Grundstückes, Flurstück 543/33 der Gemarkung Döbeln mit einer Größe von 2.146 qm
Vorlage: VSR/104/2020

Der Stadtrat beschloss, das Grundstück, Flurstück 543/33 der Gemarkung Döbeln mit einer Größe von 2.146 qm, zu erwerben.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Abschluss des Grundstückskaufvertrages zu veranlassen.

 

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 14.12.2020

Beschlüsse des Stadtrates vom 10.12.2020

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