Bekanntmachungen
Die amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Döbeln werden im Amtsblatt veröffentlicht.
Auf dieser Seite finden Sie Bekanntmachungen anderer Einrichtungen und Institutionen, um deren Veröffentlichung die Stadt Döbeln gebeten wurde. Für den Inhalt des Textes ist die jeweilige Einrichtung/Institution verantwortlich.
Pressemitteilung der Polizeidirektion Chemnitz
Ihr Bürgerpolizist bzw. Bürgerpolizistin informiert: Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall
Unter einem Verkehrsunfall versteht man ein plötzliches Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr, an dem mindestens ein Verkehrsteilnehmer beteiligt ist und welches zu Personen- oder Sachschaden führt. Es umfasst nicht nur Zusammenstöße zwischen Fahrzeugen, sondern auch anderen Verkehrsteilnehmern oder mit einem Hindernis.
Unfallflucht ist eine Straftat!
Die Polizei weist erneut darauf hin, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kein Bagatelldelikt ist (§ 142 Strafgesetzbuch). Wer nach einem Verkehrsunfall weiterfährt, ohne seinen Pflichten nachzukommen, macht sich strafbar. Unfallflucht kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Auch versicherungsrechtliche Nachteile sind möglich.
Nach jedem Verkehrsunfall gilt: anhalten, sichern und warten. Beteiligte müssen die Unfallstelle absichern, erforderliche Hilfe leisten und ihre Personalien sowie Fahrzeug- und Versicherungsdaten austauschen. Ist der Geschädigte nicht vor Ort, beispielsweise bei einem beschädigten, geparkten Fahrzeug, muss der Verursacher eine angemessene Zeit am Unfallort warten und anschließend die Polizei verständigen. Ein hinterlassener Zettel an der Windschutzscheibe genügt nicht.
Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer: Bleiben Sie nach einem Unfall vor Ort und melden Sie sich – so vermeiden Sie strafrechtliche Konsequenzen und unterstützen eine schnelle Schadensklärung.
Richtiges Absichern der Unfallstelle:
- Ruhe bewahren
- Fahrzeug am Fahrbahnrand abstellen, Motor ausschalten, Warnblinkanlage anschalten
- Warnweste anziehen
- Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen
- Notruf absetzen
Diese Maßnahmen helfen, die Sicherheit an der Unfallstelle zu gewährleisten und weitere Unfälle zu vermeiden.
Ihr/e Bürgerpolizist/in
(eingestellt am 23.02.2026)
Pressemitteilung der EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH
Das offene Bücherregal der EKM Freiberg ist zurück – jetzt mit Schallplatten und DVDs
Nach Abschluss der Bauarbeiten öffnet die EKM Entsorgungsdienste GmbH das offene Bücherregal auf der Frauensteiner Straße 95 in 09599 Freiberg wieder für die Öffentlichkeit. Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit, funktionsfähige Schallplatten und DVDs abzugeben, die interessierten Bürgerinnen und Bürgern zum Mitnehmen zur Verfügung stehen. Das vergrößerte Regal befindet sich nun im neu gestalteten Eingangsbereich des Verwaltungsgebäudes und ist damit jetzt auch barrierefrei. Das Konzept bleibt einfach: Jeder kann gut erhaltene Bücher, Schallplatten oder DVDs abgeben oder mitnehmen, ohne Formalitäten oder Kosten.
Mit dem offenen Bücherregal trägt die EKM dazu bei, den Lebenszyklus von Büchern, Schallplatten und DVDs zu verlängern und unterstützt einen nachhaltigen Konsum sowie einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen.
Die EKM Entsorgungsdienste GmbH lädt alle Interessierten herzlich ein, vorbeizuschauen und das erweiterte Angebot zu nutzen.
Ob Sofa, Matratze oder Gartenstuhl - Sperrmüllabholung ab dem 01. März wieder möglich
Seit Anfang Februar können die Bürger des Landkreises Mittelsachsen die Abholung ihrer sperrigen Abfälle wieder bei der EKM anmelden. Die Abholung selbst erfolgt ab dem 01. März 2026. Kostenfrei werden max. 2 x 3 m3 oder 1 x 6 m3 an sperrigen Abfällen, pro Jahr und Haushalt, abgeholt.
Um eine reibungsarme Entsorgung der Abfälle zu gewährleisten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Sie können ab dem 01. Februar 2026 Ihre Sperrmüllabholung durch Einsendung der ausreichend frankierten Doppelkarte (siehe Rückseite Abfallkalender 2026) oder über das Sperrmüllformular online unter ekm-mittelsachsen.de anmelden.
- Die Bereitstellung der Abfälle muss im öffentlichen Verkehrsraum vor dem Grundstück, an einer mit dem LKW befahrbaren Straße erfolgen (dort, wo Abfallbehälter zur Entleerung bereitgestellt werden).
- Stellen Sie die angemeldeten Abfälle bis spätestens 5 Uhr morgens am Abholtag bereit.
- Stellen Sie sperrige Abfälle aus Holz (Schränke. Tische, Stühle, etc.) getrennt von dem übrigen Sperrmüll (Gartenmöbel, Kinderwagen, Jalousien, etc.) bereit – nur so ist eine problemlose Abholung und Verwertung möglich.
- Stellen Sie nur Einzelteile bereit, die max. 2 m lang und max. 70 kg schwer sind.
- Stellen Sie nur so viele Abfälle bereit wie angemeldet wurden (3 oder 6 m³). Andernfalls wird Ihnen die Entsorgung von bereitgestellten Mehrmengen berechnet (siehe Abfallkalender 2026 S. 7).
- Bitte beachten Sie, dass Abfälle, die kein Sperrmüll sind - wie gefüllte Säcke, Bauschutt, Reifen, Elektroschrott, Schadstoffe oder Lumpen - nicht mitgenommen werden. Diese sind unverzüglich vom Bereitstellungsort zu beräumen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Darüber hinaus können alle Bürger des Landkreises ihre sperrigen Abfälle ganzjährig kostenfrei an den Wertstoffhöfen des Landkreises abgeben, bis zu 3 m3 pro Anlieferung.
Weitere Informationen zur Sperrmüllentsorgung finden Sie hier oder telefonisch über die Abfallberatung unter: 03731 2625-41/42/44.
Giftfrei in den Frühling
Das Schadstoffmobil ist auf seiner Frühjahrstour durch den Landkreis Mittelsachsen unterwegs.
Seit dem 03. Februar 2026 ist das Spezialfahrzeug für giftige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen auf seiner Frühjahrstour durch den Landkreis Mittelsachsen unterwegs.
Die genauen Standplätze und -zeiten sind im Abfallkalender ab Seite 25 und auf der Internetseite www.ekm-mittelsachsen.de (Rubrik: Abfallentsorgung/Schadstoffe) veröffentlicht. Eventuelle Standplatz-Änderungen sind ebenfalls auf der Website (Rubrik: Aktuelles) einsehbar.
Die giftigen Abfälle sind unbedingt persönlich beim Personal abzugeben. Unbeaufsichtigt abgestellte Gifte gefährden Menschen, Tiere und die Umwelt. Bis zu 30 Liter bzw. 30 Kilogramm pro Abfallfraktion werden kostenfrei angenommen. Weil das Mobil nur begrenzt Platz hat, können größere Mengen nicht mitgenommen werden. Diese können im Zwischenlager für Sonderabfall (FNE, Freiberg) bis 60 Kilogramm oder Liter kostenfrei abgegeben werden.
Problemstoffe sind z. B.:
- Öl-, Nitro-, Alkydharzlacke und -farben,
- Haushalt- und Fotochemikalien,
- Abbeiz- und Holzschutzmittel, Düngemittel,
- Fleckenentferner, Löse- und Desinfektionsmittel,
- Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel,
- Spraydosen mit Restinhalten, Klebstoffe,
- Quecksilber-Thermometer und Medikamente
- Batterien und Feuerlöscher
- Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und quecksilberhaltige Abfälle
- Öle und Behältnisse mit unbekannten Inhalten...
Asbest, Teerpappen, Eternit und Gasflaschen nimmt das Schadstoffmobil nicht mit. Diese Abfälle werden im Zwischenlager für Sonderabfall in Freiberg, Schachtweg 6, kostenpflichtig angenommen. Bei der Anlieferung von Asbest ist vorher ein kostenfreier Sack (Big Bag), gegen Pfand bei FNE abzuholen.
Sie sind nicht sicher, ob Ihr Abfall angenommen wird? Rufen Sie uns einfach an: Abfallberatung der EKM Telefon 03731 2625-41 und -42.
Versand der Abfallgebührenbescheide
Die Abrechnung der Abfallgebühren für das Jahr 2025 sowie die Vorauszahlung für das Jahr 2026 werden dem Grundstückseigentümer ab dem 20. Februar 2026 auf dem Postweg übersandt. Die erste Fälligkeit der festgesetzten Abfallgebühren ist am 01. April 2026.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Sachbearbeiter der EKM zur Verfügung
(eingestellt am 04.02.2026)
Pressemitteilung Regionalmanagement LEADER-Gebiet SachsenKreuz+
2,3 Millionen Euro für die Region SachsenKreuz+ – was in diesem Jahr noch möglich ist
Vier LEADER-Aufrufe, 26 LEADER-Projekte und 32 Kleinprojekte: Die LEADER-Region SachsenKreuz+ blickt auf erfolgreiche Jahre zurück und ruft zugleich dazu auf, bestehende Förderchancen – insbesondere im Bereich Bildung – zu nutzen.
Hartha, Januar 2026.
Seit dem Start der LEADER-Förderperiode 2023–2027 hat sich im LEADER-Gebiet SachsenKreuz+ viel bewegt. In bislang vier LEADER-Aufrufen wurden 26 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 2,3 Millionen Euro befürwortet. Ergänzend dazu konnten über das Regionalbudget bereits 32 Kleinprojekte mit insgesamt 310.000 Euro unterstützt werden. Damit wurden zahlreiche Vorhaben angestoßen, die zur nachhaltigen Entwicklung und zur Stärkung des ländlichen Raums beitragen.
„LEADER lebt vom Engagement der Menschen vor Ort. Die vergangenen Jahre zeigen eindrucksvoll, wie vielfältig, kreativ und zukunftsgerichtet die Projektideen in unserer Region sind“, betont Ronald Kunze, Vorsitzender der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) SachsenKreuz+. „26 ausgewählte LEADER-Projekte und 32 Kleinprojekte aus dem Regionalbudget zeigen, wie groß der Gestaltungswille in unseren Kommunen ist.“
Rückblick: Förderaufrufe mit großer Resonanz
Mit dem Start der LEADER-Aufrufe im Herbst 2024 konnten Projekte in mehreren Handlungsfeldern auf den Weg gebracht werden – von Wohnen über Wirtschaft und Arbeit bis hin zu Natur und Umwelt. In vier Aufrufen wurden bislang 26 LEADER-Projekte ausgewählt und zur Förderung befürwortet. Die große Bandbreite der Vorhaben verdeutlicht den vielfältigen Entwicklungsbedarf im LEADER-Gebiet SachsenKreuz+.
Parallel dazu hat sich das Regionalbudget als besonders niedrigschwelliges Förderinstrument etabliert. In den Jahren 2024 und 2025 konnten 32 Kleinprojekte realisiert werden – etwa in den Bereichen Bildung, Freizeit, Daseinsvorsorge, bürgerschaftliches Engagement und Dorfgemeinschaft. Insgesamt wurden dafür 310.000 Euro eingesetzt. „Das Regionalbudget zeigt jedes Jahr aufs Neue, wie viel Engagement und Kreativität in unserer Region steckt. Viele gute Ideen scheitern nicht an der Motivation, sondern am Geld – genau hier setzen wir an“, so Ronald Kunze.
Ausblick: Bildung stärker in den Fokus rücken
Mit Blick auf die verbleibenden Jahre der Förderperiode richtet die LAG SachsenKreuz+ den Fokus nun verstärkt auf das Handlungsfeld „Bilden“. Hier bestehen weiterhin sehr gute Fördermöglichkeiten – insbesondere für Schulen, Schulträger sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendbetreuung. Bis zu 200.000 Euro sind pro Vorhaben an Maximalförderung möglich.
Gefördert werden unter anderem Investitionen in Bildungsinfrastruktur, die Weiterentwicklung von Schulen und Horten, ebenso multifunktionale Sport- und Bewegungsangebote sowie nicht-investive Maßnahmen wie Konzepte, Kooperationen oder Qualifizierungsangebote. Auch Projekte des lebenslangen Lernens und der außerschulischen Bildungsarbeit können unterstützt werden.
Regionalmanagerin Josefine Tzschoppe ermutigt ausdrücklich: „Gerade Schulen und ihre Träger haben oft gute Ideen, um Lernen zeitgemäß und praxisnah zu gestalten – sei es ein Grünes Klassenzimmer, moderne Lernorte oder neue Bildungskooperationen. LEADER bietet hier vielfältige Möglichkeiten, diese Vorhaben passgenau zu fördern.“
Regionalbudget 2026: 200.000 Euro für gute Ideen vor Ort
Neben den LEADER-Aufrufen spielt auch das Regionalbudget weiterhin eine wichtige Rolle. Aktuell läuft der Förderaufruf für das Regionalbudget 2026, für den erneut 200.000 Euro zur Verfügung stehen. Noch bis zum 30. Januar können Anträge eingereicht werden. Gefördert werden Kleinprojekte mit einem klaren Nutzen für die Region, die zeitnah umgesetzt werden können und das Gemeinschaftsleben stärken. „Das Regionalbudget ist ein starkes Instrument für den ländlichen Raum“, betont Ronald Kunze. „Es ermöglicht unkomplizierte Unterstützung dort, wo sie unmittelbar gebraucht wird – und ergänzt die LEADER-Förderung ideal.“
Jetzt Chancen nutzen
Die nächsten LEADER-Aufrufe stehen schon in den Startlöchern und sind für Anfang Februar geplant. Insgesamt stehen 1,7 Millionen Euro in allen sechs Handlungsfeldern zur Verfügung. Informationen zum Aufruf sowie alle notwendigen Antragsunterlagen werden zeitnah auf der Homepage www.sachsenkreuzplus.de veröffentlicht. Interessierte sollten sich frühzeitig an das Regionalmanagement wenden, um Projektideen zu besprechen und optimal auf die Fördermöglichkeiten abzustimmen. Auch ein Wettbewerb mit attraktiven Preisgeldern wird derzeit noch vorbereitet und soll im Laufe des Jahres bekannt gegeben werden.
„Die Förderperiode ist noch nicht zu Ende“, so Ronald Kunze abschließend. „Wer jetzt Ideen hat, sollte den Mut haben, sie einzubringen. Noch in diesem und dem kommenden Jahr wird es Aufrufe geben und werden Anträge möglich sein.“
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Die Förderperiode 2023 - 2027 in Zahlen: Auf einen Blick:
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Regionalmanagerin Josefine Tzschoppe (links) und LAG-Vorsitzender Ronald Kunze stecken die Köpfe zusammen und schmieden Pläne für die verbleibende Förderperiode. (Foto: Regionalmanagement)
Kontakt zum Regionalmanagement:
Ansprechpartnerin: Josefine Tzschoppe (Regionalmanagerin)
Telefon: 03435/6294496
E-Mail:
Internet: www.sachsenkreuzplus.de
(eingestellt am 16.01.2026)
Pressemitteilung der Polizeidirektion Chemnitz
Ihr Bürgerpolizist bzw. Bürgerpolizistin informiert: Ungesichert wird es gefährlich – Tipps zur Ladungssicherung
Dass sich ungesicherte Gegenstände im Auto selbstständig machen und gefährlich werden können, zeigt ein innerstädtischer Verkehrsunfall, bei dem zwei Pkw miteinander kollidiert waren. Ein im Kofferraum des einen Autos lose hineingestellter verschlossener Farbeimer, welcher zuvor im Baumarkt erworben wurde, hatte bei dem Unfall mit ungebremster Geschwindigkeit die Rückenlehne der hinteren Sitzreihe durchbrochen und sich explosionsartig im Fahrzeuginneren entleert. Die weiße Farbe hatte sich im gesamten Innenraum verteilt. Der Fahrer wurde bei dem Verkehrsunfall glücklicherweise nur leicht verletzt. Hätten zum Beispiel im Kofferraum schwere Gehwegplatten, Propangasflaschen oder andere sperrige Gegenstände ungesichert gelegen, wäre der Fahrer, vielleicht auch Unbeteiligte, schlimmstenfalls durch die Ladung schwer verletzt oder gar erschlagen worden.
Diese wahre Begebenheit aus dem Polizeialltag in Kurzfassung soll veranschaulichen, dass jegliche Ladung gegen Verrutschen zu sichern ist, um die Fahrzeuginsassen und andere Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall oder Brems-/Ausweichmanöver nicht unnötig in Lebensgefahr zu bringen. Das gilt auch für Hunde als beste Freunde des Menschen. Tiere werden idealerweise in Transportboxen oder mit Sicherheitsgeschirren vor dem Schleudern bewahrt.
Gegenstände sollten im Fahrzeug kraft- und formschlüssig verstaut werden. Dazu empfehlen Verkehrsexperten, die Laderaumabdeckung zu verwenden sowie Ladungssicherungsnetze, Gepäcknetze oder Gurte zu nutzen. Die Ladung kann im Kofferraum auch mit einer Decke abgedeckt und diagonal mit Zurrgurten gesichert werden, die an den Verzurrösen im Boden befestigt werden. Die Rücksitzlehne dient als Trennwand – für noch mehr Halt können die Sicherheitsgurte der Rücksitze geschlossen werden, sofern dort niemand sitzt. Damit keine scharfkantigen Splitter bei einer Vollbremsung durch das Auto fliegen, sollten zerbrechliche Gegenstände, wie Glasflaschen, nicht lose, sondern beispielsweise in geschlossenen Kartons im Fußraum hinter dem Fahrer-/Beifahrersitz verstaut werden. Sperrige Gegenstände, wie beispielsweise Bretter oder Ski, transportiert man am besten in einer Dachbox. Auch eine gleichmäßige Gewichtsverteilung im Pkw und die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts (Überladung) sollten nicht außer Acht gelassen werden, um insbesondere Stabilität und Fahreigenschaften des Autos nicht zu verändern. Nicht immer ist das Familienauto ein geeignetes Transportmittel.
Die Ladungssicherungspflichten werden durch folgende Paragraphen geregelt:
- 22 StVO, § 23 StVO, § 30 StVZO, § 31 StVZO
Bei Verstößen drohen dem betroffenen Fahrzeugführer sowie -halter Bußgelder beginnend ab 25 Euro und unter Umständen bis hin zu 585 Euro verbunden mit Punkten in Flensburg.
Denken Sie also bitte immer an eine ordnungsgemäße Ladungssicherung! Wir wünschen Ihnen stets eine unfallfreie Fahrt – mit und ohne Ladung.
Ihr/e Bürgerpolizist/in
(eingestellt am 12.01.2026)
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse - Anstalt des öffentlichen Rechts
Tierbestandsmeldung 2026
Sehr geehrte Tierhalterinnen und Tierhalter,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalterin und Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
- eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
- die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und
- die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.
Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalterinnen und Tierhalter erhalten Ende Dezember 2025 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2026 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, um Ihren Tierbestand anzugeben.
Tierhalterinnen und Tierhalter, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.
Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Januar 2026 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2026 Ihren Beitragsbescheid. Bis dahin bitten wir Sie, von Anfragen zum Beitragsbescheid abzusehen.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.
Bitte unbedingt beachten:
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.
Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a,
01099 Dresden
Tel: +49 351 80608-30
E-Mail:
Internet: www.tsk-sachsen.de
eingestellt am 25.11.2025
Pressemitteilung Frauenschutzhaus Freiberg
Liebe darf nicht wehtun - Gewalt ist keine Liebe!
Der internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, der "Orange Day", findet jährlich am 25. November statt. Die Farbe Orange symbolisiert dabei eine bessere und gewaltfreie Zukunft und soll auf die Gewalt an Frauen und Mädchen aufmerksam machen.
Gewalttätige Übergriffe zwischen sich nahestehenden Personen sind auch im Landkreis Mittelsachsen traurige Realität. Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasste 2024 insgesamt 603 Fälle. Auch im Frauenschutzhaus Freiberg suchten in diesem Jahr schon ebenso viele Frauen und Kinder Schutz und Unterstützung wie im Vorjahr, insgesamt 29 Frauen mit 40 Kindern.
Häusliche Gewalt kann Frauen jeden Alters treffen, unabhängig von Herkunft, Bildung oder sozialem Umfeld. Eine Beziehung lebt von Respekt, Vertrauen und Sicherheit. Doch wenn ein Partner die Kontrolle übernimmt, erniedrigt, bedroht oder gar verletzt, findet die Beziehung nicht mehr auf Augenhöhe statt. Wo Gewalt beginnt, endet Liebe. Häusliche Gewalt beginnt selten mit Schlägen. Oft stehen am Anfang Worte, die klein machen und verletzen: „Ohne mich bist du nichts!“, „Du bist schuld, dass ich so ausraste!“ oder „Wenn du gehst, findest du nie wieder Jemanden!“. Solche Sätze verunsichern, machen abhängig und erzeugen Schuldgefühle. Aus abwertenden Worten wird Kontrolle: „Ich will genau wissen, wo du bist!“ Aus Kontrolle entstehen Drohungen – und schließlich körperliche Gewalt. Nach einem Gewaltausbruch folgen nicht selten Entschuldigungen: „Es tut mir leid, das passiert nie wieder!“ Viele Betroffene hoffen dann auf Veränderung, doch die nächste Eskalation kommt fast immer. So dreht sich die Spirale der Gewalt weiter und weiter. Gewalt hat viele Gesichter: Sie kann psychisch sein, durch Demütigungen, Einschüchterung oder Kontrolle. Sie kann körperlich sein, durch Schläge, Tritte oder Festhalten. Sie kann sexuell sein, durch erzwungene Handlungen und den Missbrauch von Nähe. Sie kann ökonomisch sein, wenn Frauen durch Geldentzug oder Arbeitsverbote in Abhängigkeit gehalten werden. Und sie kann digital sein – etwa durch Überwachung, Drohungen oder Bloßstellung im Internet. Besonders häufig ist die Kontrolle des Handys: Nachrichten werden mitgelesen, Passwörter erzwungen, Kontakte eingeschränkt. Täter begründen das oft mit Sätzen wie: „Wenn du nichts zu verbergen hast, kannst du mir doch dein Handy zeigen.“ Frauen, die Gewalt erleben, beschreiben ihre Gefühle oft so: „Ich dachte, ich sei schuld, dass er so wütend wird.“ - „Ich habe geschwiegen, weil ich mich geschämt habe.“ - „Ich hatte Angst, dass er es beim nächsten Mal noch schlimmer macht.“ - „Ich wollte nur, dass die Kinder endlich keine Angst mehr haben.“
Auch Kinder sind immer Mitbetroffene. Selbst wenn sie nicht direkt geschlagen oder bedroht werden, spüren sie die Angst, hören die Drohungen und sehen die Erniedrigungen. Viele Kinder übernehmen Verantwortung, die sie überfordert: „Wenn ich ganz brav bin, dann streiten sie vielleicht nicht!“ Die seelischen Verletzungen, die Kinder durch miterlebte Gewalt erfahren, können ein Leben lang nachwirken.
Hilfe im Landkreis Mittelsachsen: Wer von Gewalt betroffen ist findet verschiedene Hilfeangebote im Landkreis Mittelsachsen. Diese bieten vertrauliche und professionelle Unterstützung, um Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln, ein Sicherheitskonzept zu erstellen oder erlebte Gewalt aufzuarbeiten.
- Frauenschutzhaus Freiberg
Tel. 03731-22561
www.frauenschutzhaus-freiberg.de - Koordinierungs- und Interventionsstelle zur Bekämpfung häuslicher Gewalt und Stalking (KOINS) und
Fachberatungsstelle für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frauen
Tel. 03731-77 44 350
www.koins-mittelsachsen.de - Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Tel. 116 016
In akuten Notfällen: Polizei 110
Um auf das Thema aufmerksam zu machen und um Unterstützung zu leisten, werden alljährlich weltweit zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen durchgeführt.
Aktionen im Landkreis Mittelsachsen:
- Fahnen- und Lichteraktion – 17.00 Uhr, Schlossplatz Freiberg – im Anschluss 18.00 Uhr, Filmvorführung im Kinder- und Jugendtreff „Tee-Ei“, Untermarkt 5 in Freiberg – „Die Ungehorsame“ (Deutschland/2015/93 min/FSK 12)
- Aufstellen von orangefarbenen Bänken im Stadtgebiet Freiberg (u. a. Kino „Kinopolis“, Eisbahn im Schlosshof)
Schweigen schützt die Täter – Reden schützt die Opfer. Am 25. November erheben wir gemeinsam unsere Stimme für Respekt, Freiheit und echte Liebe.
Denn Liebe darf nicht wehtun – Gewalt ist keine Liebe!
(eingestellt am 22.10.2025)
Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen, Ref. Bauantragsbearbeitung
Ablauf Digitale Baugenehmigung vorgestellt
Der digitale Bauantrag wurde auf einer Digitalmesse in Gießen präsentiert. Der Leiter des Referates Bauantragsbearbeitung im Landratsamt, Erik Wagner, stellte den Ablauf des Verfahrens vor. Er sprach stellvertretend für über 40 weitere Baubehörden, die diesen digitalen Weg bereits gehen.
Die mittlerweile zweite Auflage des Kongresses führte Fachleute aus Bau- und Softwarebranche zusammen, um die digitale Transformation weiter voranzubringen.
„Es geht nicht nur darum, Prozesse nur zu ‚elektrifizieren‘, sondern von der Wirkung her zu denken. Die Zukunft sind also nicht die Transporte von pdf-Dateien, sondern die Vernetzung und der Austausch von Daten“, so der Leiter des Referates Bauantragsbearbeitung Erik Wagner. Als Beispiel nennt er die 3-D-Bauwerksprüfung.
Wagner: „Der Landkreis Mittelsachsen ist Treiber bei der Digitalisierung der Bauprozesse und bringt sich aktiv in die Weiterentwicklung von Plattformen und Datenaustauschstandards ein.“
Im Landratsamt kann der Bauantrag vollständig digital beantragt werden. Die Bearbeitungszeiten werden erheblich verkürzt. Beteiligte Stellen werden sternförmig online beteiligt. Daneben stehen weitere Leistungen wie Vorbescheid, Genehmigungsfreistellung und Abbruchanzeige sowie die Anzeige von Baubeginn und Nutzungsaufnahme als Onlinedienst zur Verfügung.
Entwurfsverfasser können für Bauherren die Anträge stellen. Bei der Freizeichnung muss der Bauherr selber nicht mehr mitwirken. Die Einreichung der Schriftform, wie auch das Unterschreiben von Formularen und Zeichnungen, entfallen dabei und werden durch die digitale Freizeichnung ersetzt. Für die Beantragung ist das Nutzerkonto Bund-ID (https://id.bund.de/de) erforderlich. Dazu ist die Online-Funktion des Personalausweises freizuschalten oder das persönliche ELSTER-Zertifikat (Steuererklärung) zu verwenden. Für Unternehmen steht alternativ das „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) zur Verfügung. Die Kommunikation mit der Baubehörde erfolgt vollständig digital über die Onlineplattform.
Das Online-Portal für die digitale Baugenehmigung des Landkreises Mittelsachsen ist im Internet unter https://sn.digitalebaugenehmigung.de/lk-mittelsachsen/ erreichbar.

eingestellt am 20.06.2025



