Bekanntmachungen
Die amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Döbeln werden im Amtsblatt veröffentlicht.
Auf dieser Seite finden Sie Bekanntmachungen anderer Einrichtungen und Institutionen, um deren Veröffentlichung die Stadt Döbeln gebeten wurde. Für den Inhalt des Textes ist die jeweilige Einrichtung/Institution verantwortlich.
Pressemitteilung der EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH
Wichtige Hinweise zum Jahreswechsel
Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe zwischen den Jahren
Über die Weihnachtsfeiertage, inklusive 24. Und 31. Dezember, bleiben die Wertstoffhöfe des Landkreises Mittelsachsen geschlossen. Zwischen den Feiertagen haben die Wertstoffhöfe zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Auch am 27. Dezember 2025 sowie am 02. und 03. Januar 2026 können Abfälle wie gewohnt angeliefert werden.
Wir danken für Ihr Verständnis.
27.12.2025 – 14.02.2026
Kostenlose Weihnachtsbaumentsorgung
Ab dem 27. Dezember bis zum 14. Februar 2026 können abgeschmückte Weihnachtsbäume, in haushaltsüblichen Mengen, kostenfrei an den Wertstoffhöfen des Landkreises abgegeben werden. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe und die gesonderten Öffnungszeiten zwischen den Jahren.
Schnee und Eis erschweren die Entsorgung
Winterliche Straßenbedingungen machen es den Müllwerkern oft schwer Abfälle fristgerecht zu entsorgen.
Damit die Abfall- und Wertstoffentsorgung bei winterlichen Straßenbedingungen möglichst reibungsarm funktioniert, geben die Abfallberater folgende Hinweise:
- Sollte die anliegende Straße nicht ausreichend geräumt sein, stellen Sie bitte Ihre Abfallbehälter an die nächstgrößere, gut geräumte Straße. Sie können zur Unterscheidung der Tonnen ein farbiges kurzes Band o.ä. an Ihrem Behälter anbringen.
- Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Behälter freigeschippt und gut erkennbar sind.
- Angefrorene Reste in den Abfallbehältern können vermieden werden, wenn feuchte Abfälle in Zeitungspapier eingewickelt werden. Den Behälter mit Papier auskleiden, hilft ebenso. Besteht die Möglichkeit, können Behälter vor dem Leerungstag in einer temperierten Garage oder Hausflur aufgetaut werden.
Trotz Anstrengungen von Winterdienst und Müllwerkern können Entsorgungstouren witterungsbedingt ausfallen. Gelingt es nicht, diese innerhalb von 4 Werktagen nachzuholen, kommt das Sammelfahrzeug zum nächsten regulären Entsorgungstermin. Zur Überbrückung derartiger Zeiträume können zugelassene blaue 80-Liter-Restabfallsäcke benutzt werden, die an den zentralen Stellen (siehe Abfallkalender 2026, Seite 7) für 5,20 Euro erworben werden können.
Die EKM – Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen wünscht allen Bürgern des Landkreises Mittelsachsen Gesundheit, ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
eingestellt am 28.11.2025
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse - Anstalt des öffentlichen Rechts
Tierbestandsmeldung 2026
Sehr geehrte Tierhalterinnen und Tierhalter,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalterin und Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
- eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
- die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und
- die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.
Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalterinnen und Tierhalter erhalten Ende Dezember 2025 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2026 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, um Ihren Tierbestand anzugeben.
Tierhalterinnen und Tierhalter, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.
Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Januar 2026 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2026 Ihren Beitragsbescheid. Bis dahin bitten wir Sie, von Anfragen zum Beitragsbescheid abzusehen.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.
Bitte unbedingt beachten:
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.
Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a,
01099 Dresden
Tel: +49 351 80608-30
E-Mail:
Internet: www.tsk-sachsen.de
eingestellt am 25.11.2025
Pressemitteilung der Polizeidirektion Chemnitz
Ihr Bürgerpolizist bzw. Bürgerpolizistin informiert : Damit der Spaß zu Silvester kein jähes Ende nimmt
Die Zeit um Weihnachten und den Jahreswechsel ist eine ruhige, besinnliche Zeit. Zum Jahresende hin ist es aber auch die Zeit der Raketen, Knallbonbons, Knallfrösche und Chinakracher – kurz: der Pyrotechnik. Bei der Verwendung sind einige Punkte zu beachten.
In Deutschland darf ohne eine spezielle Erlaubnis nur Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 verwendet werden.
Die 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz legt fest, dass das Feuerwerk der Kategorie 2 grundsätzlich vom 31. Dezember, 00:00 Uhr, bis 1. Januar, 24:00 Uhr, erfolgen darf. Manche Städte und Gemeinden legen auch noch weitere Einschränkungen fest.
Es dürfen nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die ein amtliches Prüfverfahren durchlaufen haben. Geprüfte und zugelassene Böller sind am CE-Zeichen erkennbar, das auf jedem Feuerwerkskörper oder zumindest seiner Verpackung abgedruckt ist. Im eigenen Interesse sollte man von Feuerwerkskörpern ohne CE-Zeichen lieber die Finger lassen. Feuerwerk aus anderen Ländern, wie zum Beispiel Polen oder Tschechien, kann weitaus gefährlicher sein, unter Umständen bereits in der Hand explodieren oder gefährliche Splitter bei der Explosion bilden. Die Einfuhr und Verwendung sind verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Ebenso macht sich strafbar, wer an Feuerwerkskörpern herumbastelt. Durch das Öffnen oder Bündeln von Böllern passieren jedes Jahr Unfälle, bei denen Personen schwer verletzt werden.
Der unsachgemäße Gebrauch von Pyrotechnik kann weitreichende Folgen haben. Wenn der Knaller im Wohnzimmer landet, der Schuppen des Nachbarn durch eine fehlgeleitete Rakete in Brand gesetzt wird oder gar eine Person durch einen Knallkörper zu Schaden kommt, kann eine Schadensersatzzahlung durchaus mehrere tausend Euro betragen. Zudem wird die Polizei strafrechtlich ermitteln.
Um Unfälle und Verletzungen beim Umgang mit Pyrotechnik zu vermeiden, beherzigen Sie auch die nachfolgenden Handlungsempfehlungen:
- Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände. Beim Umgang mit der ungefährlichsten Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk), welche ab zwölf Jahren verwendet werden darf, sollten Kinder stets beaufsichtigt werden.
- Halten Sie einen sicheren Abstand zu anderen Personen, Tieren, Gebäuden, Fahrzeugen und brennbaren Gegenständen. Werfen Sie Böller nicht blindlings weg und richten Sie sie nicht auf Menschen.
- Ein Balkon ist grundsätzlich kein geeigneter Ort für die Verwendung von Feuerwerkskörpern, insbesondere nicht zum Starten von Raketen oder Anzünden von Feuerwerksbatterien. Achten Sie darauf, dass die Raketen ungehindert aufsteigen können – Dachüberstände oder Bäume können sonst die Raketen wieder nach unten leiten. Starten Sie Silvesterraketen stets senkrecht nach oben und nur aus einer sicheren Vorrichtung heraus, z.B. einer leeren Flasche in einem Getränkekasten.
- Kleine und leichtere Feuerwerksbatterien können beim Verschießen ins Kippeln geraten und das kann durch einen Aufschaukel-Effekt zum Umfallen der Batterie führen. Das Verletzungsrisiko steigt dann immens. Lesen Sie die Gebrauchsanleitung und benutzen Sie Klappfüße oder andere Stabilisierungselemente, sofern diese am Produkt vorhanden sind.
- Beachten Sie, dass sich insbesondere Feuerwerksbatterien beim Verwenden stark aufheizen und Pappbestandteile noch lange nachglimmen können. Lassen Sie deshalb ausgebrannte Batterien ausreichend abkühlen. Verbringen Sie Feuerwerksreste erst dann zu einem Sammelplatz oder einer Mülltonne, wenn eine Brandgefahr sicher ausgeschlossen werden kann.
- „Blindgänger“ sollten keinesfalls versucht werden, erneut anzuzünden! Entsorgen Sie diese Feuerwerkskörper im Hausmüll, nachdem sie diese beispielsweise mit Wasser überschüttet oder in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt haben.
- Achten Sie darauf, die Umwelt zu schonen und hinterlassen Sie keine Abfälle – wer böllert, räumt auch auf!
Ihr/e Bürgerpolizist/in
(eingestellt am 20.11.2025)
Pressemitteilung der EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH
Mindestentleerungen nicht vergessen
Die Entleerungsgebühr wird für jede Entleerung des Restabfallbehälters erhoben. Es sind mindestens vier Entleerungen pro Jahr verpflichtend. Es wird empfohlen, die vierte Entleerung nicht erst für Ende Dezember einzuplanen, da Eis und Schnee in dieser Zeit zu Verzögerungen bei der Abfuhr und damit zu einem überfüllten Abfallbehälter führen können.
Personen, die allein auf einem Grundstück gemeldet sind und ausschließlich einen 80-Liter-Restabfallbehälter nutzen (kein Gewerbebetrieb), können die Mindestanzahl der Entleerungen auf drei pro Jahr reduzieren lassen. Dafür muss bis zum 31. Dezember des Vorjahres ein schriftlicher, formloser Antrag an:
EKM – Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH, Frauensteiner Str. 95, 09599 Freiberg oder an
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne unter
Verteilung Abfallkalender 2026
Pro Briefkasten wird nur ein Abfallkalender verteilt, auch wenn mehrere Familien einen Briefkasten nutzen.
Die Stadt Hartha sowie die Gemeinden Dorfchemnitz, Großweitzschen, Mühlau, Mulda, Rossau, Striegistal und Weißenborn übernehmen die Verteilung der Kalender in eigener Zuständigkeit. Bei Fragen oder Reklamationen wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. In den Gemeinden Lichtenberg und Hartmannsdorf liegen die Abfallkalender an den bekannten Ausgabestellen zur Abholung bereit.
Wer bis Mitte Dezember keinen Kalender erhalten hat, kann diesen in den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen oder an einem der zehn Wertstoffhöfe im Landkreis abholen.
Für weitere Fragen zur Abfallkalenderverteilung steht die Abfallberatung der EKM zur Verfügung:
Die aktuellen Entsorgungstermine können jederzeit online unter www.ekm-mittelsachsen.de eingesehen werden. Dort stehen sie auch als PDF zum Download oder zur direkten Übernahme in Outlook-Kalender bereit.
Abfallentsorgung bei Schnee und Eis
Schnee und Eis können die Abfallentsorgung erheblich erschweren. Blockierte oder ungeräumte Straßen führen dazu, dass Müllfahrzeuge teilweise nicht zu den Behältern gelangen können.
Die EKM bittet alle Mittelsachsen, Ihre Abfallbehälter am Entsorgungstag an einer befahrbaren Straße bereitzustellen und von Schnee und Eis freizuschippen. So kann die Entsorgung zuverlässig und termingerecht erfolgen.
eingestellt am 20.11.2025
Pressemitteilung der Polizeidirektion Chemnitz
Ihr Bürgerpolizist bzw. Bürgerpolizistin informiert
Falschgeld auf Weihnachtsmärkten: Polizei warnt vor steigender Gefahr in der Adventszeit
Die Weihnachtszeit ist für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres – Glühwein, gebrannte Mandeln und stimmungsvolle Weihnachtsmärkte ziehen Besucher aus nah und fern an. Doch hinter der festlichen Atmosphäre lauert eine Gefahr, die nicht immer auf den ersten Blick sichtbar ist: Falschgeld. Die Polizei warnt in diesem Jahr erneut vor gefälschten Euro-Scheinen, die auch auf den Weihnachtsmärkten im Umlauf sind.
Gefälschte Banknoten sorgen für Ärger und Schaden
Betroffen sind meist kleinere und mittlere Geldscheine. Diese Scheine sind im Handel auf den Märkten, also auch auf Weihnachtsmärkten, sehr gefragt, da die meisten Einkäufe im niedrigen bis mittleren Preisbereich liegen. Aufgrund vieler Zahlungen, die in kurzer Zeit abzuwickeln sind, sind die Händler häufig gestresst. Diese Situation nutzen Betrüger, um gefälschte Scheine in Umlauf zu bringen.
Daher sollten sich Händler beim Kassieren Zeit nehmen und aufmerksam sein, um so sicher zu sein, kein Falschgeld anzunehmen und dadurch wirtschaftlichen Schaden zu erleiden.
Ein sicherer Weg: Bargeldlos bezahlen
Um Schaden durch Falschgeld zu vermeiden, sollten Händler auch auf Weihnachtsmärkten über elektronische Zahlungsmittel nachdenken.
Wenn dies nicht umsetzbar ist, ist die Nutzung von Prüfgeräten ratsam, die das Geld schnell auf Echtheit prüfen. Der beste Schutz ist deshalb eine Kombination aus Aufmerksamkeit, Wissen und moderner Technik.
Wie erkennt man Falschgeld?
Die Polizei gibt folgende Hinweise, wie Besucher und Händler gefälschte Banknoten erkennen können – und rät dazu, sich mit den wichtigsten Sicherheitsmerkmalen vertraut zu machen:
- Tastgefühl: Echte Euro-Scheine bestehen aus Baumwollpapier und fühlen sich rau und fest an. An den Seiten ist ein fühlbares Relief. Gefälschtes Geld wirkt oft glatter oder zu weich.
- Wasserzeichen: Gegen das Licht gehalten, sollte sich auf dem Schein ein Wasserzeichen zeigen, dass das Motiv des Scheins abbildet.
- Sicherheitsfaden: Ein dunkler Sicherheitsfaden ist in den echten Banknoten eingearbeitet und enthält die Wertzahl und das €-Symbol.
- Hologrammstreifen: Ein silberner Streifen auf der Vorderseite, der beim Kippen das €-Symbol, das Architekturmotiv und mehrfach die Wertzahl zeigt.
- Kipp-Effekt: Farbwechselnde Elemente auf der Vorderseite des Scheins verändern ihre Farbe, wenn man den Schein kippt.
Aufdrucke auf den Scheinen wie Movie Money oder Prop copy weisen eindeutig auf Falschgeld hin und sind bei einem aufmerksamen Blick auf die Banknote leicht zu erkennen.
Auch die Besucher sind gefragt: Wer verdächtige Beobachtungen macht oder Falschgeld entdeckt, sollte unverzüglich die Polizei informieren.
Die Polizei bittet alle, sich der Gefahr durch Falschgeld bewusst zu sein und entsprechende Vorsicht walten zu lassen, denn die Weihnachtsmärkte sollen ein Ort der Freude und Gemeinschaft sein. Mit etwas Aufmerksamkeit und gegenseitiger Unterstützung können wir dafür sorgen, dass dies auch so bleibt.
Ihr/e Bürgerpolizist/in
(eingestellt am 22.10.2025)
Pressemitteilung der EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH
Giftfrei in den Herbst
Das Schadstoffmobil ist wieder im Landkreis unterwegs.
Seit dem 04. August 2025 ist das Spezialfahrzeug für giftige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen auf seiner Herbsttour durch den Landkreis Mittelsachsen unterwegs.
Die genauen Standplätze und -zeiten sind im Abfallkalender ab Seite 25 und auf der Internetseite www.ekm-mittelsachsen.de (Rubrik: Abfallentsorgung/ Schadstoffe) veröffentlicht. Eventuelle Standplatz-Änderungen sind ebenfalls auf der Website (Rubrik: Aktuelles) einsehbar.
Die giftigen Abfälle sind unbedingt persönlich beim Personal abzugeben. Unbeaufsichtigt abgestellte Gifte gefährden Menschen, Tiere und die Umwelt. Bis zu 30 Liter bzw. 30 Kilogramm werden kostenfrei angenommen. Weil das Mobil nur begrenzt Platz hat, können größere Mengen nicht mitgenommen werden. Diese können im Zwischenlager für Sonderabfall (FNE, Freiberg) bis 60 Kilogramm oder Liter kostenfrei abgegeben werden.
Problemstoffe sind z.B.:
- I Öl-, Nitro-, Alkydharzlacke und –farben,
- I Haushalt- und Fotochemikalien,
- I Abbeiz- und Holzschutzmittel, Düngemittel,
- I Fleckenentferner, Löse- und Desinfektionsmittel,
- I Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel,
- I Spraydosen mit Restinhalten, Klebstoffe,
- I Quecksilber-Thermometer und Medikamente
- I Batterien und Feuerlöscher
- I Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und quecksilberhaltige Abfälle
- I Öle und Behältnisse mit unbekannten Inhalten...
Asbest, Teerpappen, Eternit und Gasflaschen nimmt das Schadstoffmobil nicht mit. Diese Abfälle werden im Zwischenlager für Sonderabfall in Freiberg, Schachtweg 6, kostenpflichtig angenommen. Bei der Anlieferung von Asbest ist vorher ein kostenfreier Sack (big bag), gegen Pfand bei FNE abzuholen.
Sie sind nicht sicher, ob Ihr Abfall angenommen wird? Rufen Sie uns einfach an: Abfallberatung der EKM Telefon 03731 2625 – 41 und – 42.
(eingestellt am 28.10.2025)
Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen, Ref. Bauantragsbearbeitung
Ablauf Digitale Baugenehmigung vorgestellt
Der digitale Bauantrag wurde auf einer Digitalmesse in Gießen präsentiert. Der Leiter des Referates Bauantragsbearbeitung im Landratsamt, Erik Wagner, stellte den Ablauf des Verfahrens vor. Er sprach stellvertretend für über 40 weitere Baubehörden, die diesen digitalen Weg bereits gehen.
Die mittlerweile zweite Auflage des Kongresses führte Fachleute aus Bau- und Softwarebranche zusammen, um die digitale Transformation weiter voranzubringen.
„Es geht nicht nur darum, Prozesse nur zu ‚elektrifizieren‘, sondern von der Wirkung her zu denken. Die Zukunft sind also nicht die Transporte von pdf-Dateien, sondern die Vernetzung und der Austausch von Daten“, so der Leiter des Referates Bauantragsbearbeitung Erik Wagner. Als Beispiel nennt er die 3-D-Bauwerksprüfung.
Wagner: „Der Landkreis Mittelsachsen ist Treiber bei der Digitalisierung der Bauprozesse und bringt sich aktiv in die Weiterentwicklung von Plattformen und Datenaustauschstandards ein.“
Im Landratsamt kann der Bauantrag vollständig digital beantragt werden. Die Bearbeitungszeiten werden erheblich verkürzt. Beteiligte Stellen werden sternförmig online beteiligt. Daneben stehen weitere Leistungen wie Vorbescheid, Genehmigungsfreistellung und Abbruchanzeige sowie die Anzeige von Baubeginn und Nutzungsaufnahme als Onlinedienst zur Verfügung.
Entwurfsverfasser können für Bauherren die Anträge stellen. Bei der Freizeichnung muss der Bauherr selber nicht mehr mitwirken. Die Einreichung der Schriftform, wie auch das Unterschreiben von Formularen und Zeichnungen, entfallen dabei und werden durch die digitale Freizeichnung ersetzt. Für die Beantragung ist das Nutzerkonto Bund-ID (https://id.bund.de/de) erforderlich. Dazu ist die Online-Funktion des Personalausweises freizuschalten oder das persönliche ELSTER-Zertifikat (Steuererklärung) zu verwenden. Für Unternehmen steht alternativ das „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) zur Verfügung. Die Kommunikation mit der Baubehörde erfolgt vollständig digital über die Onlineplattform.
Das Online-Portal für die digitale Baugenehmigung des Landkreises Mittelsachsen ist im Internet unter https://sn.digitalebaugenehmigung.de/lk-mittelsachsen/ erreichbar.

eingestellt am 20.06.2025
Bekanntmachung der Nestbau-Zentrale / Landratsamt Mittelsachsen, Ref. Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Kreativ für die Kreislaufwirtschaft: Wettbewerb „Loopings in Mittelsachsen“ gestartet
Neue Ideen, regionale Wirkung und 9.000 Euro Preisgeld – Mit dem Wettbewerb will der Landkreis Mittelsachsen in der LEADER-Region SachsenKreuz+ Impulse für zirkuläres Denken setzen.
Mit dem Wettbewerb wird das Ziel verfolgt, nachhaltige Projekte, Produkte und Konzepte sichtbar zu machen, die einen echten Mehrwert für die Region schaffen und Stoffkreisläufe schließen.
Bewerben können sich Schulklassen, Vereine, Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Institutionen aus dem Landkreis. Gesucht sind praxisnahe Ideen wie Tauschplattformen, Upcycling-Angebote, Repair-Cafés oder zirkuläre Dienstleistungen. Wichtig ist, dass das Projekt in der LEADER-Region SachsenKreuz+ wirkt und Prinzipien der Kreislaufwirtschaft wie Wiederverwendung oder Recycling verfolgt.
Das Gebiet umfasst Städte wie Leisnig, Döbeln, Mittweida sowie Gemeinden wie Lichtenau und Kriebstein. „Wir wissen, dass in Mittelsachsen viele Menschen Verantwortung übernehmen – für Ressourcen, für die Region, für die Zukunft. Mit dem Wettbewerb wollen wir genau diese Ideen sichtbar machen und ihre Wirkung verstärken“, erklärt Josefine Tzschoppe vom Regionalmanagement SachsenKreuz+. Auch Unternehmen profitieren durch Vernetzung und Preisgelder – besonders im Mittelstand steckt großes Potenzial für Innovation.
Bis zum 30. September 2025 können Anmeldeformular und Projektbeschreibung unter www.sachsenkreuzplus.de/wettbewerbe/2025 eingereicht werden. Das Regionalmanagement bietet zudem kostenfreie Beratung an. Die besten Beiträge werden mit insgesamt 9.000 Euro in drei Kategorien prämiert und durch Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.
Der Wettbewerb ist Teil des Modellvorhabens „Circular Rural Regions“, gefördert durch das BMWSB und BBSR im Rahmen des Programms „Region gestalten“. Mehr Infos unter www.nestbau-mittelsachsen.de/kreislaufwirtschaft.

(eingestellt am 07.05.2025)
Pressemitteilung Frauenschutzhaus Freiberg
Liebe darf nicht wehtun - Gewalt ist keine Liebe!
Der internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, der "Orange Day", findet jährlich am 25. November statt. Die Farbe Orange symbolisiert dabei eine bessere und gewaltfreie Zukunft und soll auf die Gewalt an Frauen und Mädchen aufmerksam machen.
Gewalttätige Übergriffe zwischen sich nahestehenden Personen sind auch im Landkreis Mittelsachsen traurige Realität. Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasste 2024 insgesamt 603 Fälle. Auch im Frauenschutzhaus Freiberg suchten in diesem Jahr schon ebenso viele Frauen und Kinder Schutz und Unterstützung wie im Vorjahr, insgesamt 29 Frauen mit 40 Kindern.
Häusliche Gewalt kann Frauen jeden Alters treffen, unabhängig von Herkunft, Bildung oder sozialem Umfeld. Eine Beziehung lebt von Respekt, Vertrauen und Sicherheit. Doch wenn ein Partner die Kontrolle übernimmt, erniedrigt, bedroht oder gar verletzt, findet die Beziehung nicht mehr auf Augenhöhe statt. Wo Gewalt beginnt, endet Liebe. Häusliche Gewalt beginnt selten mit Schlägen. Oft stehen am Anfang Worte, die klein machen und verletzen: „Ohne mich bist du nichts!“, „Du bist schuld, dass ich so ausraste!“ oder „Wenn du gehst, findest du nie wieder Jemanden!“. Solche Sätze verunsichern, machen abhängig und erzeugen Schuldgefühle. Aus abwertenden Worten wird Kontrolle: „Ich will genau wissen, wo du bist!“ Aus Kontrolle entstehen Drohungen – und schließlich körperliche Gewalt. Nach einem Gewaltausbruch folgen nicht selten Entschuldigungen: „Es tut mir leid, das passiert nie wieder!“ Viele Betroffene hoffen dann auf Veränderung, doch die nächste Eskalation kommt fast immer. So dreht sich die Spirale der Gewalt weiter und weiter. Gewalt hat viele Gesichter: Sie kann psychisch sein, durch Demütigungen, Einschüchterung oder Kontrolle. Sie kann körperlich sein, durch Schläge, Tritte oder Festhalten. Sie kann sexuell sein, durch erzwungene Handlungen und den Missbrauch von Nähe. Sie kann ökonomisch sein, wenn Frauen durch Geldentzug oder Arbeitsverbote in Abhängigkeit gehalten werden. Und sie kann digital sein – etwa durch Überwachung, Drohungen oder Bloßstellung im Internet. Besonders häufig ist die Kontrolle des Handys: Nachrichten werden mitgelesen, Passwörter erzwungen, Kontakte eingeschränkt. Täter begründen das oft mit Sätzen wie: „Wenn du nichts zu verbergen hast, kannst du mir doch dein Handy zeigen.“ Frauen, die Gewalt erleben, beschreiben ihre Gefühle oft so: „Ich dachte, ich sei schuld, dass er so wütend wird.“ - „Ich habe geschwiegen, weil ich mich geschämt habe.“ - „Ich hatte Angst, dass er es beim nächsten Mal noch schlimmer macht.“ - „Ich wollte nur, dass die Kinder endlich keine Angst mehr haben.“
Auch Kinder sind immer Mitbetroffene. Selbst wenn sie nicht direkt geschlagen oder bedroht werden, spüren sie die Angst, hören die Drohungen und sehen die Erniedrigungen. Viele Kinder übernehmen Verantwortung, die sie überfordert: „Wenn ich ganz brav bin, dann streiten sie vielleicht nicht!“ Die seelischen Verletzungen, die Kinder durch miterlebte Gewalt erfahren, können ein Leben lang nachwirken.
Hilfe im Landkreis Mittelsachsen: Wer von Gewalt betroffen ist findet verschiedene Hilfeangebote im Landkreis Mittelsachsen. Diese bieten vertrauliche und professionelle Unterstützung, um Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln, ein Sicherheitskonzept zu erstellen oder erlebte Gewalt aufzuarbeiten.
- Frauenschutzhaus Freiberg
Tel. 03731-22561
www.frauenschutzhaus-freiberg.de - Koordinierungs- und Interventionsstelle zur Bekämpfung häuslicher Gewalt und Stalking (KOINS) und
Fachberatungsstelle für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frauen
Tel. 03731-77 44 350
www.koins-mittelsachsen.de - Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Tel. 116 016
In akuten Notfällen: Polizei 110
Um auf das Thema aufmerksam zu machen und um Unterstützung zu leisten, werden alljährlich weltweit zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen durchgeführt.
Aktionen im Landkreis Mittelsachsen:
- Fahnen- und Lichteraktion – 17.00 Uhr, Schlossplatz Freiberg – im Anschluss 18.00 Uhr, Filmvorführung im Kinder- und Jugendtreff „Tee-Ei“, Untermarkt 5 in Freiberg – „Die Ungehorsame“ (Deutschland/2015/93 min/FSK 12)
- Aufstellen von orangefarbenen Bänken im Stadtgebiet Freiberg (u. a. Kino „Kinopolis“, Eisbahn im Schlosshof)
Schweigen schützt die Täter – Reden schützt die Opfer. Am 25. November erheben wir gemeinsam unsere Stimme für Respekt, Freiheit und echte Liebe.
Denn Liebe darf nicht wehtun – Gewalt ist keine Liebe!
(eingestellt am 22.10.2025)
Bekanntmachung des Staatsbetriebs Sachsenforst
zum Vorhaben „Aktualisierung der selektiven Waldbiotopkartierung“
Kartierdurchgang 2025
Die laufende Aktualisierung der Waldbiotopkartierung gehört gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 10 SächsWaldG zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der Forstbehörden.
Für die im Jahr 2025 durchzuführende Aktualisierung der Waldbiotopkartierung im Bereich der Stadt Döbeln hat der Staatsbetrieb Sachsenforst das Büro
Landschaftsplanung Grasselt
mit den notwendigen Untersuchungen beauftragt.
Die Mitarbeiter des Büros werden die zu untersuchenden Flächen im Landkreis Mittelsachsen im Sinne des § 40 Abs. 6 SächsWaldG und § 37 Abs. 2 SächsNatSchG von April bis September 2025 begehen.
Wir bitten die betroffenen Eigentümer und Nutzer um Verständnis. Ob im Zuge der Kartierung ein Flurstück betroffen ist, kann im Forstbezirk Leipzig erfragt werden.
Ihre zuständigen Ansprechpartner sind:
Referent Privat- und Körperschaftswald Benjamin Moldenhauer
Tel.: 0341 86080-32
E-Mail:
Sachbearbeiterin für Waldökologie und Naturschutz Annett Höber
Tel.: 0341 86080-35
E-Mail:
Bei allgemeinen Fragen zur Waldbiotopkartierung steht Ihnen das Referat „Naturschutz im Wald“ der Geschäftsleitung von Sachsenforst zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Michael Götze-Werthschütz
Tel.: 03501 468337
eingestellt am 27.03.2025
Pressemitteilung Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e. V.
Internetpräsenz des Klosterbezirks Altzella im neuen Design
Es ist soweit: Der Internetauftritt des Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e. V. hat ein neues Design. Der Verein präsentiert sich mit einer optisch, inhaltlich, strukturell und technisch modernisierten Homepage – übersichtlich und benutzerfreundlich.
Sie möchten sich über LEADER, Regionalbudget, Wettbewerbe, Vitale Dorfkerne und Ortszentren oder andere Möglichkeiten der Förderung informieren? Auf www.klosterbezirk-altzella.com erhalten Sie die neuesten Informationen zu Fördermöglichkeiten oder umgesetzten Vorhaben.
Mit der Überarbeitung wurde ebenfalls das Projekt „Altzella rockt!“ mit dem Veranstaltungskalender und der Kontaktbörse auf die neue Website übernommen. Finden und bewerben Sie hier Veranstaltungen im Klosterbezirk Altzella!



(eingestellt am 20.06.2025
Pressemitteilung der GIZEF GmbH - Zentrum für Innovation und Unternehmertum
Messen in Mittelsachsen 2025/2026
Die Organisatoren der Ausbildungs- und Fachkräftemessen haben sich auch in diesem Jahr zusammengeschlossen, um gemeinsam mit Ihnen die Veranstaltungen im Landkreis Mittelsachsen durchzuführen und freuen sich bereits jetzt darauf, die große Vielfalt an Branchen und Berufen zu präsentieren.
Die Anmeldung als Ausstellerunternehmen zu den aktuellen Ausbildungs- und Fachkräftemessen des Landkreises Mittelsachsen ist ab dem 07.02.2025 auch wieder online unter www.gizef.de möglich.
Für Fragen zu den Messeformaten sowie zum allgemeinen Projekt steht Ihnen Frau Caroline Mitev telefonisch unter 03731 7980231 oder per Mail an
eingestellt am 04.02.2025
Bekanntmachung der Nestbau-Zentrale / Landratsamt Mittelsachsen, Ref. Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Erleichterungen beim Bauen und Sanieren für Familien
Bauinteressierten bietet das Landratsamt Mittelsachsen umfassende Informationen zum ländlichen Bauen – für Neubau, Sanierung oder Umnutzung im Bestand.
Digitale Informationsplattform für Baukultur und Grüngestaltung
Die Entwicklung der Bevölkerung sowie auch die wirtschaftlichen Bedingungen wandeln sich. Das stellt die Region vor die Herausforderung, zum einen die gewachsenen Ortsbilder und traditionellen Siedlungslandschaften zu bewahren und zum anderen moderne Wohn- und Lebensbedürfnisse zu berücksichtigen. Beide Aspekte werden mit der Bau- und Grünfibel zusammengebracht und damit Unterstützung für private Bauinteressierte, Kommunen, Planer und Bauausführende ermöglicht.
Diese Plattform auf der Internetseite der Nestbau-Zentrale www.nestbau-mittelsachsen.de gibt anwenderfreundliche Informationen zu mittelsächsischen Bauleitlinien, Anregungen und Tipps zum Bauen und Sanieren von Wohnhäusern und Anlegen von Grünflächen. Auf einer interaktiven Karte sind zu jedem mittelsächsischen Ortsteil baukulturelle Merkmale wie die Typik der Siedlungsform, der Grünstruktur oder regionale Bauweisen und Baustoffe aufgeführt. Mit diesem Wissen können oft langwierige Behördengänge eingekürzt und die neue oder alte Heimat kennengelernt werden. Beispiele zeigen weiterhin erfolgreiche Baumaßnahmen in der Region auf. Eine weitere Karte bietet die praktische Kontaktsuche zu mittelsächsischen Betrieben rund um das Spektrum der Baukultur und Grüngestaltung.
Individuelle Unterstützung durch die Nestbau-Zentrale
Neben diesen virtuellen Angeboten bietet die Nestbau-Zentrale als kostenfreie Servicestelle im Landratsamt bedarfsgerechte Unterstützung beim Bauen und Sanieren, zeigt Netzwerke, Veranstaltungen und Fördermöglichkeiten auf.
Für ein persönliches Informationsgespräch steht Interessierten auch Nestbau-Koordinatorin Helen Bauer zur Verfügung – via E-Mail

(eingestellt am 11.03.2025)



