Bekanntmachungen

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Die amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Döbeln werden im Amtsblatt veröffentlicht.

Auf dieser Seite finden Sie Bekanntmachungen anderer Einrichtungen und Institutionen, um deren Veröffentlichung die Stadt Döbeln gebeten wurde. Für den Inhalt des Textes ist die jeweilige Einrichtung/Institution verantwortlich.

Ihr Bürgerpolizist bzw. Bürgerpolizistin informiert: Damit der Spaß zu Silvester kein jähes Ende nimmt (Pressemitteilung der Polizeidirektion Chemnitz)

Pressemitteilung der Polizeidirektion Chemnitz

Ihr Bürgerpolizist bzw. Bürgerpolizistin informiert : Damit der Spaß zu Silvester kein jähes Ende nimmt

Die Zeit um Weihnachten und den Jahreswechsel ist eine ruhige, besinnliche Zeit. Zum Jahresende hin ist es aber auch die Zeit der Raketen, Knallbonbons, Knallfrösche und Chinakracher – kurz: der Pyrotechnik. Bei der Verwendung sind einige Punkte zu beachten.

In Deutschland darf ohne eine spezielle Erlaubnis nur Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 verwendet werden.

Die 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz legt fest, dass das Feuerwerk der Kategorie 2 grundsätzlich vom 31. Dezember, 00:00 Uhr, bis 1. Januar, 24:00 Uhr, erfolgen darf. Manche Städte und Gemeinden legen auch noch weitere Einschränkungen fest.

Es dürfen nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die ein amtliches Prüfverfahren durchlaufen haben. Geprüfte und zugelassene Böller sind am CE-Zeichen erkennbar, das auf jedem Feuerwerkskörper oder zumindest seiner Verpackung abgedruckt ist. Im eigenen Interesse sollte man von Feuerwerkskörpern ohne CE-Zeichen lieber die Finger lassen. Feuerwerk aus anderen Ländern, wie zum Beispiel Polen oder Tschechien, kann weitaus gefährlicher sein, unter Umständen bereits in der Hand explodieren oder gefährliche Splitter bei der Explosion bilden. Die Einfuhr und Verwendung sind verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Ebenso macht sich strafbar, wer an Feuerwerkskörpern herumbastelt. Durch das Öffnen oder Bündeln von Böllern passieren jedes Jahr Unfälle, bei denen Personen schwer verletzt werden.

Der unsachgemäße Gebrauch von Pyrotechnik kann weitreichende Folgen haben. Wenn der Knaller im Wohnzimmer landet, der Schuppen des Nachbarn durch eine fehlgeleitete Rakete in Brand gesetzt wird oder gar eine Person durch einen Knallkörper zu Schaden kommt, kann eine Schadensersatzzahlung durchaus mehrere tausend Euro betragen. Zudem wird die Polizei strafrechtlich ermitteln.

Um Unfälle und Verletzungen beim Umgang mit Pyrotechnik zu vermeiden, beherzigen Sie auch die nachfolgenden Handlungsempfehlungen:

  • Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände. Beim Umgang mit der ungefährlichsten Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk), welche ab zwölf Jahren verwendet werden darf, sollten Kinder stets beaufsichtigt werden.
  • Halten Sie einen sicheren Abstand zu anderen Personen, Tieren, Gebäuden, Fahrzeugen und brennbaren Gegenständen. Werfen Sie Böller nicht blindlings weg und richten Sie sie nicht auf Menschen.
  • Ein Balkon ist grundsätzlich kein geeigneter Ort für die Verwendung von Feuerwerkskörpern, insbesondere nicht zum Starten von Raketen oder Anzünden von Feuerwerksbatterien. Achten Sie darauf, dass die Raketen ungehindert aufsteigen können – Dachüberstände oder Bäume können sonst die Raketen wieder nach unten leiten. Starten Sie Silvesterraketen stets senkrecht nach oben und nur aus einer sicheren Vorrichtung heraus, z.B. einer leeren Flasche in einem Getränkekasten.
  • Kleine und leichtere Feuerwerksbatterien können beim Verschießen ins Kippeln geraten und das kann durch einen Aufschaukel-Effekt zum Umfallen der Batterie führen. Das Verletzungsrisiko steigt dann immens. Lesen Sie die Gebrauchsanleitung und benutzen Sie Klappfüße oder andere Stabilisierungselemente, sofern diese am Produkt vorhanden sind.
  • Beachten Sie, dass sich insbesondere Feuerwerksbatterien beim Verwenden stark aufheizen und Pappbestandteile noch lange nachglimmen können. Lassen Sie deshalb ausgebrannte Batterien ausreichend abkühlen. Verbringen Sie Feuerwerksreste erst dann zu einem Sammelplatz oder einer Mülltonne, wenn eine Brandgefahr sicher ausgeschlossen werden kann.
  • „Blindgänger“ sollten keinesfalls versucht werden, erneut anzuzünden! Entsorgen Sie diese Feuerwerkskörper im Hausmüll, nachdem sie diese beispielsweise mit Wasser überschüttet oder in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt haben.
  • Achten Sie darauf, die Umwelt zu schonen und hinterlassen Sie keine Abfälle – wer böllert, räumt auch auf!

Ihr/e Bürgerpolizist/in


(eingestellt am 20.11.2025)

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