Bildung

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Schulen

Die Stadt Döbeln ist Schulträger für die allgemeinbildenden Schulen und hat die räumlich-sächlichen Bedingungen vorzuhalten und die anfallenden Kosten dafür zu tragen.

Der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen ist seit 2011 Aufgabenträger für die Schülerbeförderung der Landkreise Mittelsachsen, Zwickau und den Erzgebirgskreis.
Die aktuelle Satzung und weitere Informationen können im Internetauftritt des Verkehrsverbundes Mittelsachsen nachgelesen werden.

Kontakt

Stadtverwaltung Döbeln
Haupt- und Personalamt
Sachgebiet Kitas/Schulen
Obermarkt 1, 04720 Döbeln

Amtsleiterin: Natalie Möckel
Tel.: 03431 579-109
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Sachgebietsleiterin: Jana Finke
Tel.: 03431 579-123
Fax: 03431 479-121
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Anmeldung in Grundschulen

Mit dem Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Darüber hinaus können Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, von ihren Eltern in der Schule angemeldet werden und unterliegen dann der Schulpflicht.

In der Großen Kreisstadt Döbeln gibt es für alle 5 Grundschulen einen gemeinsamen Schulbezirk. In der 26. Sitzung des Stadtrates Döbeln wurde am 14.07.2022 die Satzung über die Festlegung des Schulbezirks der Großen Kreisstadt Döbeln ab dem Schuljahr 2023/2024 beschlossen.

Die Eltern melden die schulpflichtigen Kinder bei der Döbelner Grundschule, die sie für ihr Kind ausgewählt haben, an. Über die Termine wird rechtzeitig in den Kindertagesstätten und in der Tagespresse informiert.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder eine amtlich beglaubigte Kopie derselben vorzulegen. Außerdem kann bei dem Besuch einer Kindertageseinrichtung zusätzlich die Entwicklungsdokumentation vorgelegt werden. 
Es ist nicht erforderlich, dass zur Anmeldung die Kinder mitgebracht werden. Die Erziehungsberechtigten erhalten bei der Anmeldung einen Termin zur Schulaufnahmeuntersuchung.

Die Schulärzte des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes Mittelsachsen untersuchen die Kinder körperlich (einschließlich Seh- und Hörtest) und beurteilen orientierend den Entwicklungsstatus. Außerdem besprechen sie die Gesundheitsvorgeschichte und führen eine Impfberatung durch. Bei der Schulaufnahmeuntersuchung ist der Schulleiter/in der entsprechenden Grundschule anwesend.

Eltern, die wünschen, dass ihr Kind eine Schule außerhalb von Döbeln besucht, melden ihre Kinder fristgemäß an der Grundschule in Döbeln an und stellen dann, unter Angabe der Gründe, bei der gewünschten Schule einen Ausnahmeantrag. Ausnahmegründe liegen laut Sächsischem Schulgesetz (SächsSchulG § 25) vor, wenn

  • pädagogische Gründe dafür sprechen,
  • besondere soziale Umstände vorliegen,
  • die Verkehrsverhältnisse es erfordern.

Eltern, deren Kinder in die Schule in freier Trägerschaft des Christlichen Schulvereins Döbeln-Technitz e. V. eingeschult werden sollen, melden ihre Kinder ebenfalls fristgemäß an einer Döbelner Grundschule an und stellen dann den Antrag auf Aufnahme in die Grundschule beim Christlichen Schulverein e. V. in Döbeln-Technitz, Westewitzer Straße 17, Telefon: 03431 605725.

Sollte keine Aufnahme, wie gewünscht erfolgen, werden diese Kinder dann in die Grundschule vermittelt, wo die aufgenommene Zahl der Erstklässler noch nicht den max. Klassenteiler 28 erreicht hat. Ein Wunsch- bzw. Wahlrecht wird den Eltern nicht eingeräumt.

Satzung über die Festlegung der Schulbezirke der Grundschulen der Großen Kreisstadt Döbeln ab dem Schuljahr 2023/2024.pdf

Kinder, außer Schulanfänger, die aus der Ukraine geflüchtet sind, müssen über den Link https://www.schulportal.sachsen.de/ukraine/ angemeldet werden. Diese Kinder werden vom Landesamt für Schule und Bildung einer Schule zugewiesen.
Die Schulanfänger müssen direkt in einer Grundschule zu den vorgegebenen Schulanmeldungsterminen angemeldet werden. 

Alle anderen Nationalitäten melden sich bitte ebenfalls direkt an einer Schule.  

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