Pressemitteilungen der Polizeidirektion Chemnitz
Ihre Bürgerpolizistin / Ihr Bürgerpolizist informiert
Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall
Unter einem Verkehrsunfall versteht man ein plötzliches Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr, an dem mindestens ein Verkehrsteilnehmer beteiligt ist und welches zu Personen- oder Sachschaden führt. Es umfasst nicht nur Zusammenstöße zwischen Fahrzeugen, sondern auch anderen Verkehrsteilnehmern oder mit einem Hindernis.
Unfallflucht ist eine Straftat!
Die Polizei weist erneut darauf hin, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kein Bagatelldelikt ist (§ 142 Strafgesetzbuch). Wer nach einem Verkehrsunfall weiterfährt, ohne seinen Pflichten nachzukommen, macht sich strafbar. Unfallflucht kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Auch versicherungsrechtliche Nachteile sind möglich.
Nach jedem Verkehrsunfall gilt: anhalten, sichern und warten. Beteiligte müssen die Unfallstelle absichern, erforderliche Hilfe leisten und ihre Personalien sowie Fahrzeug- und Versicherungsdaten austauschen. Ist der Geschädigte nicht vor Ort, beispielsweise bei einem beschädigten, geparkten Fahrzeug, muss der Verursacher eine angemessene Zeit am Unfallort warten und anschließend die Polizei verständigen. Ein hinterlassener Zettel an der Windschutzscheibe genügt nicht.
Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer: Bleiben Sie nach einem Unfall vor Ort und melden Sie sich – so vermeiden Sie strafrechtliche Konsequenzen und unterstützen eine schnelle Schadensklärung.
Richtiges Absichern der Unfallstelle:
- Ruhe bewahren
- Fahrzeug am Fahrbahnrand abstellen, Motor ausschalten, Warnblinkanlage anschalten
- Warnweste anziehen
- Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen
- Notruf absetzen
Diese Maßnahmen helfen, die Sicherheit an der Unfallstelle zu gewährleisten und weitere Unfälle zu vermeiden.
Ihr/e Bürgerpolizist/in
(eingestellt am 23.02.2026)



