Schiedsstelle

Schiedsstelle
Friedensrichter - schlichten ist besser als richten

Im täglichen Zusammenleben kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten. Oft fällt es den Beteiligten schwer, ihre Auseinandersetzungen allein beizulegen. Es bedarf dann der Einschaltung einer unabhängigen Stelle, um die Situation zu schlichten und dadurch möglichst zu bereinigen. Diese Streitfälle müssen nicht immer vor Gericht ausgetragen werden. Die Stadt Döbeln hat dafür eine Schiedsstelle eingerichtet. Diese bietet Ihnen bei den kleinen Streitfällen des täglichen Lebens eine Hilfestellung an.

Wobei kann die Schiedsstelle helfen?

Die Schiedsstelle wird in der Regel bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten oder kleineren Strafsachen angerufen, zum Beispiel Nachbarschafts- und Mietrechtsstreitigkeiten, private Zahlungsansprüche, Verletzung der persönlichen Ehre, Sachbeschädigung oder Ähnliches.

Das Verfahren ist schnell und unbürokratisch. Zur Verhandlung erscheinen beide Parteien, die dann Gelegenheit haben, ihre Sichtweise zu schildern. Kommt es zu einer Einigung, wird ein Vergleich aufgesetzt, den beide Parteien unterschreiben.

Während die Beratung für die Antragsteller gebührenfrei ist, fallen für den Vergleich 60 Euro an. Dabei gehen 40 Euro an die Stadt, 20 Euro sind Bearbeitungs- und Schreibgebühr sowie Porto. Wenn von den 20 Euro etwas übrig bleibt, wird es ausgezahlt.

Friedensrichter in der Stadt Döbeln einschließlich aller Ortsteile

Am 03.02.2022 wurde Frau Andrea Beckert erneut zur Friedensrichterin gewählt. Nach Bestätigung durch das Amtsgericht Döbeln trat sie ihre 5-jährige Amtszeit als Friedensrichterin an.

Sie nimmt sich in einer Verhandlung Zeit, hört Ihnen genau zu und versucht, die bestehenden Spannungen abzubauen. Sie unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht.

Wo kann ich einen Antrag stellen?

Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Sie sprechen in der Sprechstunde jeden 1. Dienstag im Monat von 15.00 Uhr - 17.00 Uhr persönlich vor.
    Diese Sprechstunden finden im Rathaus in Döbeln im Zimmer 318 in der 3. Etage statt. Auskunft erhalten Sie auch über die Stadtverwaltung Döbeln unter der Telefonnummer: 03431 579-0.

oder

  • Sie stellen formlos einen Antrag, in dem Sie Ihren Konflikt kurz darstellen. Ihren Antrag senden Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag an die Stadtverwaltung Döbeln - zu Händen der Friedensrichterin
    Andrea Beckert, Obermarkt 1, 04720 Döbeln.
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