Baumschutz

Baumschutz

Die Stadt Döbeln hat eine Satzung zum Schutz von Bäumen und anderen wertvollen Gehölzen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2012 diese Baumschutzsatzung beschlossen. In Kraft getreten ist sie nach der öffentlichen Bekanntmachung am 15. Juni 2012.

Ausnahmen und Befreiungen von der Baumschutzsatzung können bei der Stadtverwaltung Döbeln, Stadtplanungsamt, SG Verkehr und Natur, Obermarkt 1, 04720 Döbeln beantragt werden. 

Hier finden Sie den Satzungstext und die Antragsformulare:

Markante, sehens- und erhaltenswerte Bäume

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Obermarkt 1
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