Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
65/2023e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 12.06.2023
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Döbeln für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028
in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Döbeln und den Strafkammern des Landgerichts Chemnitz
Der Stadtrat der Stadt Döbeln hat in der Sitzung am 08.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Chemnitz und das Amtsgericht Döbeln gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 20.06.2023 bis 27.06.2023 während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Döbelner Rathaus, Zimmer 102 zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung, bis zum 04.07.2023 schriftlich (Stadtverwaltung Döbeln – Oberbürgermeister, Obermarkt 1, 04720 Döbeln) oder zu Protokoll (während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Döbelner Rathaus, Zimmer 102) Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG (siehe Anhang) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Liebhauser
Oberbürgermeister
Döbeln, den 12.06.2023
Anhang
§ 32 GVG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
§ 33 GVG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)