Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

14/2023e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 14.02.2023

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Öffentliche Bekanntmachung
zur Vorbereitung der Schöffenwahl
für die Geschäftsjahre 2024 – 2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit für die Amtszeit 2024 – 2028 neue Schöffen gesucht. Schöffen vermitteln als juristische Laien zwischen Justiz und Bevölkerung. Sie wirken beim Amtsgericht Döbeln als Vertreter des Volkes, die an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. In der Hauptverhandlung über die Schöffen das Amt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Sie tragen dabei die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Verurteilung.
Diese verantwortungsvolle Aufgabe verlangt in hohem Maße unparteiisches, selbständiges Handeln, ein reifes Urteilsvermögen sowie geistige Beweglichkeit und wegen des Sitzungsdienstes, körperliche Eignung.

Rechtsgrundlagen und Vorschlagsverfahren
Gemäß § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz in Verbindung mit der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der Schöffen und Jugendschöffen (Schöffen- und Jugendschöffen VvV) in der geltenden Fassung sind die Gemeinden verpflichtet, die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 zu erstellen.

Die Zahl der vorzuschlagenden Kandidaten wird durch den Präsidenten des zuständigen Landesgerichts festgelegt. Bei der letzten Schöffenwahl 2018 waren das für die Stadt Döbeln 22 Personen. Über die Aufnahme von Personen in der Vorschlagsliste entscheidet der Stadtrat. Erforderlich ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder.

Aufruf zur Mitarbeit
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Döbeln wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat anhängig ist, ist von der Wahl zum Schöffen ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige sollen nicht zum Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Mitwirkung juristischer Laien an der Rechtsprechung ist gerade deshalb wichtig, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihr Gemeinsinn und ihre Bewertung in die Entscheidung der Gerichte mit einfließen sollen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung, insbesondere wegen des mitunter längeren Sitzungsdienstes. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene bis zum 28.04.2023 im Haupt- und Personalamt der Stadt Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln. Das  pdfFormular ist der Veröffentlichung beigefügt. Ansprechpartner im Haupt- und Personalamt ist der amt. Amtsleiter Andy Scharf. Herr Scharf ist unter der Rufnummer 03431-579 115 bzw. 03431-579 156 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu erreichen.  Zudem sind die Formulare im Haupt- und Personalamt der Stadtverwaltung Döbeln im Zimmer 102 oder 103 im 1. Obergeschoss erhältlich.

Die Vorschlagslisten werden in den Stadtrat der Stadt Döbeln eingebracht und geeignete Bewerber gewählt. Nach dem Beschluss des Stadtrates werden die Vorschlagslisten bis spätestens 31. Juli öffentlich ausgelegt. In der Folge entscheidet der Wahlausschuss beim Amtsgericht bis spätestens zum 30. Oktober 2023 über die zu wählenden Schöffinnen und Schöffen, welche schließlich bis zum 30. November 2023 im Wege der Auslosung auf die Sitzungstage der Gerichte zu verteilen sind. Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen senden ihre Bewerbung an das Landratsamt Mittelsachsen. Bei der Wahl der Jugendschöffen weicht das Procedere ab.

Da das Amt des Schöffen ein Ehrenamt ist, erhalten sie kein Entgelt. Allerdings haben Schöffen Anspruch auf Entschädigung von Nachteilen, wie Verdienstausfall.

Alle weiteren Informationen sind unter www.schoeffenwahl2023.de zu finden.

Döbeln, den 14.02.2023
Liebhauser
Oberbürgermeister

  pdfÖffentliche_Bekanntmachung_Vorbereitung_Schöffenwahl_für_die_Geschäftsjahre_2024_-_2028.pdf

pdfBewerbungsformular

pdf Hinweise zur Schöffenwahl

Image

Stadt Döbeln

Große Kreisstadt Döbeln
Stadtverwaltung Döbeln
Obermarkt 1
04720 Döbeln

Schnell-Links

Impressum

Folge uns

Image

© Stadt Döbeln 2023

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.