Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

129/2021e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 19.11.2021

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschlüsse der 20. Sitzung des Stadtrates vom 11.11.2021


Beschluss-Nr.: 174/20/2021

Festlegung über Ort und Zeit der Sitzungen des Stadtrates für das Jahr 2022
Vorlage: VSR/183/2021

Der Stadtrat beschloss, seine regelmäßigen Sitzungen im Jahr 2022 an folgenden Tagen, jeweils 17.00 Uhr im Rathaus, Großer Sitzungssaal (alterativ im Volkshaus) durchzuführen:

Donnerstag, den 03. Februar
Donnerstag, den 17. März
Donnerstag, den 28. April
Donnerstag, den 02. Juni
Donnerstag, den 14. Juli
Donnerstag, den 29. September
Donnerstag, den 10. November
Donnerstag, den 08. Dezember


Beschluss-Nr.: 175/20/2021

Spenden der Großen Kreisstadt Döbeln für Geschädigte des Juli-Hochwassers 2021 in der Verbandsgemeinde Altenahr / Rheinland-Pfalz
Vorlage: VSR/196/2021

Der Stadtrat beschloss, dass die Große Kreisstadt Döbeln von dem Spendenkonto „Döbeln hilft – Hochwasser 2021“ insgesamt 42.075,00 EUR auf das Konto der Katastrophenhilfe Altenahr überweist.


Beschluss-Nr.: 176/20/2021

Verwendung pauschaler Zuwendungen zur Stärkung des ländlichen Raumes im Haushaltsjahr 2021
Vorlage: VSR/187/2021

Der Stadtrat der Stadt Döbeln beschloss die pauschalen Zuweisungen -140T EUR- zur Stärkung des ländlichen Raumes im Jahr 2021 für die Planungskosten beim Neubau der Grundschule in Döbeln-Ost einzusetzen.


Beschluss-Nr.: 177/20/2021

Abschluss einer Gewerbesteuer-Ausgleichsvereinbarung mit der Landeshauptstadt Dresden
Vorlage: VSR/188/2021

Der Stadtrat der Stadt Döbeln beschloss, eine Gewerbesteuer-Ausgleichsvereinbarung bezüglich der SachsenEnergie AG mit der Landeshauptstadt Dresden abzuschließen.


Beschluss-Nr.: 178/20/2021

Verkauf der Drehleiter DLK 23/12 PLC2 in Form einer Versteigerung
Vorlage: VSR/192/2021

Der Stadtrat beschloss, die alte Drehleiter der Ortsfeuerwehr Döbeln zu dem festgestellten Wert des Gutachtens in Höhe von 7.500,00 EUR an den Unternehmer Herrn Bernd Petrasch zu verkaufen. Zum Ausgleich des möglichen Ersteigerungsgewinns leistet das Unternehmen Petrasch 50 kostenlose Leistungsstunden für die Stadt Döbeln. Ein entsprechender Leistungsvertrag wird dazu erstellt.


Beschluss-Nr.: 179/20/2021

Anpassung der Pachtzinsen für städtische Flächen ab dem 01.01.2022
Vorlage: VSR/191/2021

Der Stadtrat beschloss, dem Vorschlag der Stadtverwaltung zu folgen und die Pachtzinsen für landwirtschaftlich genutzte Flächen und für Garagenflächen entsprechend der Angabe in der Übersicht beginnend ab dem 01.01.2022 und zeitlich befristet für einen Zeitraum von 5 Jahren wie folgt neu zu erheben. Danach erfolgt erneut eine Prüfung an Hand der marktüblichen Pachtzinsen. Alle anderen Nutzungsarten bleiben unverändert.

1. landwirtschaftlich genutzte Flächen
Ackerland 0,035 bis 0,045 Euro/qm/Jahr in Abhängigkeit von den Bodenwertzahlen
Grünland 0,01 bis 0,02 Euro/qm/Jahr

2. Gartenflächen
a) unbebaut:                                                                          0,15 Euro/qm/Jahr
b) bebaut:                                                                              0,30 Euro/qm/Jahr
c) Kleingärten gemäß Bundeskleingartengesetz:                 0,05 Euro/qm/Jahr

3. Rest- und Splitterflächen/Grünfläche
0,00 bis 0,03 Euro/qm/Jahr

4. Garagenflächen
6,70 Euro/qm/Jahr

5. gewerblich genutzte Flächen
a) unbebaute Flächen (Lagerflächen, Abstellflächen u.ä.): 0,26 Euro/qm/pro Monat
b) Parkflächen:
   Kategorie I (abgemarkte Parkplätze)                               1,00 Euro/qm/pro Monat
   Kategorie II (befestigte Fläche f. Parkplatz)                     0,80 Euro/qm/pro Monat
c) bebaute Flächen:                                                            1,50 Euro bis 2,60 Euro/qm/pro Monat

6. Erbbauzins
4 bis 5 % vom Verkehrswert des Grundstückes pro Jahr.
Die Festlegung der Höhe des Erbbauzinses basiert grundsätzlich auf einem Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Grundstückswertermittlungen.
Einzelfallentscheidungen bzw. Abweichungen zu den Pkt. 1 bis 6 sind gemäß §§ 4,8 und 15 der Hauptsatzung zu behandeln.


Beschluss-Nr.: 180/20/2021

Verkehrsanbindung für "Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen" am Knotenpunkt B 169 / AS Döbeln-Nord der BAB 14, Südrampe
hier: Planungsvereinbarung LASuV / Autobahn GmbH / Stadt Döbeln
Vorlage: VSR/194/2021

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss:

1.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt die in der Anlage beigefügte Planungsvereinbarung mit dem LASuV, Niederlassung Zschopau (Straßenbauverwaltung der Bundesstraße) und der Autobahn GmbH des Bundes (Straßenbauverwaltung der Autobahn) als planerische Grundlage für die Maßnahme „A14/ B169 Anbindung einer Gemeindestraße (Verkehrliche Anbindung von Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen) an der AS Döbeln-Nord im Bereich der Südrampe“ zu unterzeichnen.

2.
Die entstehenden Kosten werden von der Karls Tourismus GmbH in Rövershagen auf der Grundlage des Städtebaulichen Vertrages (Stadtratsbeschluss-Nr. 88/11/2020) vom 16.10.2020 getragen.

3.
Das von der Karls Tourismus GmbH beauftragte Planungsbüro für Verkehrsanlagen wird die Planung entsprechend der in der Planungsvereinbarung festgelegten Planungsmodalitäten sowie der im Gespräch zwischen LASuV, Autobahn GmbH und Stadt festgelegten Planungsschritte realisieren.


Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 16.11.2021

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