Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Der Stadtrat der Stadt Döbeln beschloss in seiner Stadtratssitzung am 06.06.2013  das „Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Döbeln 2013 – EHZK-D 2013“ als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. d. § 1
Abs. 6 Nr. 11 BauGB. Es soll zukünftig in der Bauleitplanung berücksichtigt werden.

Hauptziel

  • Stärkung von Döbeln als Mittelzentrum durch eine funktionsgerechte Versorgungsstruktur im Einzelhandel;

  • Erhaltung, Weiterentwicklung und Stärkung der Innenstadt;

  • Sicherung einer wohnungsnahen (d. h. fußläufig erreichbaren) oder zumindest wohnortnahen Grundversorgung.

Standortkonzept

Zur Umsetzung des Konzepts werden folgende zentrale Versorgungsbereiche als Investitionsvorranggebiete und als städtebaulich besonders schutzwürdig festgelegt:

  • Innenstadt (Teilgebiet der Muldeninsel sowie Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 12/92 „Ehemaliger Industriestandort Döbeln-Mitte“ mit der Kauflandansiedlung)

  • als zu entwickelnde Nahversorgungszentren die Nahversorgungslagen Badische Straße und Unnaer Straße.

Mittelzentrale Funktionen sollen neben der Innenstadt auch folgende Ergänzungsstandorte insbesondere für großflächige Einzelhandelsbetriebe übernehmen:

  • Gewerbegebiet Döbeln-Ost mit der Einzelhandelsagglomeration von zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Fachmärkten

  • Harthaer Straße (Möbelmarkt / Sonderpostenmarkt)

  • Hainstraße (Bau- und Gartenmarkt)

Die im Konzept ausgewiesenen Nahversorgungslagen übernehmen Nahversorgungsfunktionen ergänzend zu den zentralen Versorgungsbereichen.

Döbelner Sortimentsliste

Zur Bestimmung der Nahversorgungs- und Zentrenrelevanz von Einzelhandelssortimenten findet die ortsspezifisch entwickelte Sortimentsliste der Stadt Döbeln Verwendung.

Ansiedlungsgrundsätze

Für die bauleitplanerische Steuerung des Einzelhandels gelten folgende Grundsätze:

a)  Die Ansiedlung und Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten
     Hauptsortimenten soll zukünftig nur noch in der Innenstadt und in den zu entwickelnden
     Nahversorgungszentren zulässig sein.

b)  Die Ansiedlung und Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten
     Hauptsortimenten (ohne nahversorgungsrelevante Sortimente) ist nur noch in der
     Innenstadt zulässig.

c)  Die Ansiedlung und Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrelevanten
     Hauptsortimenten ist auch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche zulässig, wenn
     zentrenrelevante Randsortimente auf maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche begrenzt
     werden, eine Beeinträchtigung der zentralen Versorgungsbereiche nicht zu erwarten ist und
     der Betrieb nicht sondergebietspflichtig ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind die
     Ergänzungsstandorte.

d)  Außerhalb der o. g. Zentren (Innenstadt und potentielle Nahversorgungszentren) können
     Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten und nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten
     bis zu 100 m² Verkaufsfläche (Döbelner Nachbarschaftsladen) ausnahmsweise zugelassen werden,
     sofern von ihnen keine Negativauswirkung auf die zentralen Versorgungsbereiche zu erwarten sind.
     Eine zentrenbeeinträchtigende Agglomeration solcher Betriebe ist allerdings zu vermeiden.

e)  In den GE/GI-Gebieten in Döbeln ist Einzelhandel auszuschließen. Ausnahmen sind zugelassen für

    • Fachmarkt mit Unterhaltungselektronik / Computer / Elektro- / Haushaltswaren mit etwa 750 m² Verkaufsraumfläche im Gewerbegebiet Döbeln-Ost (Bestand)

    • Einzelhandel mit KFZ-Teilen / Autozubehör

    • Einzelhandel mit Bau- und Heimwerkerbedarf (Handelshof Riesa) im Gewerbegebiet Döbeln-Ost (Bestand) Einzelhandel mit Eigenprodukten von dort produzierenden oder verarbeitenden Betrieben
      (sog. Annexhandel) in zu begrenzendem Umfang, wenn eine Zentrenbeeinträchtigung nicht zu erwarten ist.

Überplanung der Ergänzungsstandorte

a)  Der Ergänzungsstandort Döbeln-Ost darf im Rahmen der zukünftigen Bauleitplanung keine
     Weiterentwicklung über den bisherigen Bestand an zentrenrelevanter Gesamtverkaufsfläche je
     Betriebsform erfahren. Die Verträglichkeit mit der Innenstadtentwicklung, die Priorität hat, ist Maßstab
     für zukünftige Festsetzungen bei Überarbeitung des Bebauungsplanes. Wenn erforderlich, ist der
     genehmigte Bestand maßgebend. Um besser differenzieren zu können, sollen die Sondergebiete in
     Döbeln-Ost weiter fürdie einzelnen Betriebsformen durch entsprechende Festsetzungen unterteilt werden.
     Zur Feinsteuerung der nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kern- und Randsortimente ist aufbauend
     auf dem vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzept eine Verträglichkeitsstudie erforderlich.

b)  Der vorhandene großflächige Standort Hainstraße ist als Sondergebiet Bau- und Gartenmarkt
     auszuweisen. Der Anteil zentren- und nahversorgungsrelevanter Randsortimente darf höchstens
     bei 10 % liegen.

c)  Der bestehende großflächige Einzelhandels- und Sonderpostenmarkt in der Harthaer Straße ist mit
     etwa 4000 m² Verkaufsraumfläche, davon etwa 250 m² Freiverkaufsfläche und mit maximal 400 m²
     innenstadtrelevanten Randsortimenten als Sondergebiet Einzelhandel mit Möbeln zu überplanen.

Umgang mit Problemstandorten – Überplanung von „Altstandorten“

Bei der Überplanung bestehender Einzelhandelsbetriebe ("Altstandorte") mit ungenehmigten Verkaufsflächenerweiterungen ist zu prüfen und in der bauleitplanerischen Abwägung zu entscheiden, ob und inwieweit die Grundziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, also die Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche (insbesondere der Innenstadt) sowie die Sicherung der wohnungsnahen oder zumindest der wohnortnahen Grundversorgung, eine Rückführung auf den genehmigten Verkaufsflächenbestand erfordern. 

 

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Gegebenenfalls sind Korrekturen aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen im Rahmen einer Fortschreibung des Gesamtkonzeptes zu berücksichtigen.

pdfEinzelhandelskonzept im pdf Format

pdfSortimentsliste im pdf Format

pdf1.Eränzung im pdf-Format

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Stadtumbaugebiet I "Gründerzeitviertel Süd"

Stadtumbaugebiet I "Gründerzeitviertel Süd"

 

Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEKO) Stadtumbaugebiet I "Gründerzeitviertel Süd"

Das etwa 29,3 ha große Stadtumbaugebiet Döbeln I „Gründerzeitgebiet Süd“ (siehe auch Karte Abgrenzung) befindet sich südlich der Innenstadt. Es wird nördlich und östlich von der Freiberger Mulde bzw. ihrer Flutrinne begrenzt. Südwestlich verläuft die Bahnlinie, deren Haltestelle „Zentrum“ im Untersuchungsgebiet die direkte Anbindung für die Innenstadt darstellt. Südlich der Bahnstrecke grenzt das Industrie- und Gewerbegebiet an der Roßweiner Straße / Industriestraße an. Im südöstlichen Bereich befindet sich der landschaftliche Übergang in den Bereich der Muldenaue.

Massnahmenübersicht       Luftbild

 Schlüsselprojekte:

  • Revitalisierung des ehemaligen Güterbahnhofs
  • Umgestaltung des Haltepunktes  „Döbeln-Zentrum“
  • S 32/34-Neutrassierung im Bereich Muldenstraße / Roßweiner Straße / Schillerstraße
  • Bau der Muldenbrücke zwischen Schillerstraße und Sörmitzer Straße    sowie
  • Aufwertung der Gebäudesubstanz und des Wohnumfelds

Textteil und Pläne des Konzeptes

pdfStädtebauliches Entwicklungskonzept (SEKO) Stadtumbaugebiet I "Gründerzeit Süd" (pdf)

pdfAnlage 1 Übersicht Fördergebiete (pdf)

pdfAnlage 2 Abgrenzung des Gebietes im Gebiet (pdf)

pdfAnlage 3 Bestandsanalyse (pdf)

pdfAnlage 4 Nutzung von Gebäuden und Flächen im Gebiet (pdf)

pdfAnlage 5 Missstände und Potentiale im Gebiet (pdf)

pdfAnlage 6 Stadtteilkonzept (pdf)

pdfAnlage 7 Maßnahmenplan (pdf)

Städtebauliche Entwicklungskonzepte

Städtebauliche Entwicklungskonzepte


Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte sind informelle Planungen als Orientierungsrahmen für die Kommune. An die Stelle von einzelnen Fachplanungen tritt ein abgestimmtes Leitbild, das alle örtlich relevanten Handlungsfelder und Fachbereiche integriert. Die Realisierung der detaillierten Einzelprojekte werden anhand einer umsetzungsorientierten und anpassungsfähigen Strategie regelmäßig mit den gesamtstädtischen Entwicklungsvorstellungen abgestimmt und evaluiert.

 

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) für die Gesamtstadt

Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEKO) Stadtumbaugebiet I Gründerzeitviertel Süd"

Einzelhandelskonzept

Städtebauliches Entwicklungskonzept "Zentrum/Muldeninsel" (Lebendige Zentren)

Entwicklungskonzept Parkanlage "Bürgergarten" in Döbeln

 

Stadtumbaugebiet                                                                    Beschluss vom 06.02.2003
Entwicklungsbereich "Erweiterte Innenstadt"                                           Beschluss vom 12.12.2002  
Problemgebiet "Gründerzeitliche Stadterweiterung" Beschluss vom 02.04.2009
Sanierungsgebiet Döbeln "Oschatzer/ Dresdener Straße"

Sanierungsgebiet Döbeln "Oschatzer/ Dresdener Straße"

Sanierungsgebiet Döbeln "Oschatzer/ Dresdener Straße"

Hausnummern & Straßennamen

Hausnummern & Straßennamen

Hier finden Sie als Bauherr in Döbeln Wissenswertes über die Vergabe von Hausnummern und Straßennamen sowie das aktuelle Straßenverzeichnis der Stadt Döbeln.

 

 Hausnummern

Gemäß § 126 Absatz (3) Satz 1 BauGB hat der Eigentümer sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgelegten Nummer zu versehen.

Auszug aus der

Polizeiverordnung der Stadt Döbeln

gegen umweltschädigendes Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern

(bekannt gemacht im Amtsblatt am 11.06.2015, in Kraft getreten am 12.06.2015)

Abschnitt 5 Anbringen von Hausnummern

§ 23 Anbringen von Hausnummern

(1)   Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen.

(2)   Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes, unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückseingang angebracht werden.

(3)   Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo, wie und in welcher Ausführung Hausnummern anzubringen sind, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geboten ist.



Die Vergabe der Hausnummer erfolgt auf Antrag der Hauseigentümer durch das Planungsamt SG Stadtplanung. Eine eigenmächtige Vergabe von Hausnummern durch den Eigentümer des Grundstücks oder einen anderen Nichtberechtigten ist nicht gestattet.
 
Die Antragstellung erfolgt an
Stadtverwaltung Döbeln
Planungsamt - SG Stadtplanung
Obermarkt 1
04720 Döbeln
Ansprechpartner/in Frau Grahl
Rathaus, Zi. 202
Tel.: 03431 / 579 270
Fax: 03431 / 579 291
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

 

 

 
 
 
 
 
Hier können Sie das entsprechende pdfAntragsformular herunterladen.
 
Für die Bearbeitung des Antrags und die Vergabe der Hausnummer und das Versenden der Unterlagen wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € nach § 3 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) (bekanntgemacht im Amtsblatt am 29.01.2004, in Kraft getreten am 30.01.2004) erhoben.

Die vergebene Hausnummer wird durch Planungsamt / SG Stadtplanung an folgende Einrichtungen und Personen gemeldet:
  • Antragsteller / Eigentümer
  • Stadtverwaltung Döbeln - Planungsamt - Sachgebiet Stadtplanung
  • Stadtverwaltung Döbeln - Planungsamt - Sachgebiet Bauordnung / Bauarchiv
  • Stadtverwaltung Döbeln - Bürgerbüro
  • Stadtverwaltung Döbeln - Amt für Jugend, Soziales und Wohnen - Sachgebiet Wohnen
  • Stadtverwaltung Döbeln - Liegenschaften
  • Stadtverwaltung Döbeln - Ordnungsamt / Feuerwehr
  • Stadtwerke Döbeln
  • Landratsamt Mittelsachsen / Rettungsleitstelle
  • Landratsamt Mittelsachsen - Referat Vermessungs- und Gutachterwesen
  • Amtsgericht Döbeln / Grundbuchamt
  • Deutsche Post
  • Finanzamt Döbeln
  • Vermessungsbüro Forberger & Partner GmbH Döbeln

Straßennamen

Alle innerhalb der bebauten Gemeindeteile dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze müssen einen Namen tragen. Die Benennung ist Aufgabe des Stadtrates.

Die Veröffentlichung von neuen Straßennamen erfolgt im Amtsblatt der Stadt Döbeln.

Straßenverzeichnis Döbeln in alphabetischer Reihenfolge

Straßenverzeichnis Döbeln geordnet nach Ortsteilen

 

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