Der Stadtrat der Stadt Döbeln beschloss in seiner Stadtratssitzung am 06.06.2013 das „Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Döbeln 2013 – EHZK-D 2013“ als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. d. § 1
Abs. 6 Nr. 11 BauGB. Es soll zukünftig in der Bauleitplanung berücksichtigt werden.
Hauptziel
- Stärkung von Döbeln als Mittelzentrum durch eine funktionsgerechte Versorgungsstruktur im Einzelhandel;
- Erhaltung, Weiterentwicklung und Stärkung der Innenstadt;
- Sicherung einer wohnungsnahen (d. h. fußläufig erreichbaren) oder zumindest wohnortnahen Grundversorgung.
Standortkonzept
Zur Umsetzung des Konzepts werden folgende zentrale Versorgungsbereiche als Investitionsvorranggebiete und als städtebaulich besonders schutzwürdig festgelegt:
- Innenstadt (Teilgebiet der Muldeninsel sowie Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 12/92 „Ehemaliger Industriestandort Döbeln-Mitte“ mit der Kauflandansiedlung)
- als zu entwickelnde Nahversorgungszentren die Nahversorgungslagen Badische Straße und Unnaer Straße.
Mittelzentrale Funktionen sollen neben der Innenstadt auch folgende Ergänzungsstandorte insbesondere für großflächige Einzelhandelsbetriebe übernehmen:
- Gewerbegebiet Döbeln-Ost mit der Einzelhandelsagglomeration von zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Fachmärkten
- Harthaer Straße (Möbelmarkt / Sonderpostenmarkt)
- Hainstraße (Bau- und Gartenmarkt)
Die im Konzept ausgewiesenen Nahversorgungslagen übernehmen Nahversorgungsfunktionen ergänzend zu den zentralen Versorgungsbereichen.
Döbelner Sortimentsliste
Zur Bestimmung der Nahversorgungs- und Zentrenrelevanz von Einzelhandelssortimenten findet die ortsspezifisch entwickelte Sortimentsliste der Stadt Döbeln Verwendung.
Ansiedlungsgrundsätze
Für die bauleitplanerische Steuerung des Einzelhandels gelten folgende Grundsätze:
a) Die Ansiedlung und Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten
Hauptsortimenten soll zukünftig nur noch in der Innenstadt und in den zu entwickelnden
Nahversorgungszentren zulässig sein.
b) Die Ansiedlung und Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten
Hauptsortimenten (ohne nahversorgungsrelevante Sortimente) ist nur noch in der
Innenstadt zulässig.
c) Die Ansiedlung und Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrelevanten
Hauptsortimenten ist auch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche zulässig, wenn
zentrenrelevante Randsortimente auf maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche begrenzt
werden, eine Beeinträchtigung der zentralen Versorgungsbereiche nicht zu erwarten ist und
der Betrieb nicht sondergebietspflichtig ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind die
Ergänzungsstandorte.
d) Außerhalb der o. g. Zentren (Innenstadt und potentielle Nahversorgungszentren) können
Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten und nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten
bis zu 100 m² Verkaufsfläche (Döbelner Nachbarschaftsladen) ausnahmsweise zugelassen werden,
sofern von ihnen keine Negativauswirkung auf die zentralen Versorgungsbereiche zu erwarten sind.
Eine zentrenbeeinträchtigende Agglomeration solcher Betriebe ist allerdings zu vermeiden.
e) In den GE/GI-Gebieten in Döbeln ist Einzelhandel auszuschließen. Ausnahmen sind zugelassen für
-
- Fachmarkt mit Unterhaltungselektronik / Computer / Elektro- / Haushaltswaren mit etwa 750 m² Verkaufsraumfläche im Gewerbegebiet Döbeln-Ost (Bestand)
- Einzelhandel mit KFZ-Teilen / Autozubehör
- Einzelhandel mit Bau- und Heimwerkerbedarf (Handelshof Riesa) im Gewerbegebiet Döbeln-Ost (Bestand) Einzelhandel mit Eigenprodukten von dort produzierenden oder verarbeitenden Betrieben
(sog. Annexhandel) in zu begrenzendem Umfang, wenn eine Zentrenbeeinträchtigung nicht zu erwarten ist.
- Fachmarkt mit Unterhaltungselektronik / Computer / Elektro- / Haushaltswaren mit etwa 750 m² Verkaufsraumfläche im Gewerbegebiet Döbeln-Ost (Bestand)
Überplanung der Ergänzungsstandorte
a) Der Ergänzungsstandort Döbeln-Ost darf im Rahmen der zukünftigen Bauleitplanung keine
Weiterentwicklung über den bisherigen Bestand an zentrenrelevanter Gesamtverkaufsfläche je
Betriebsform erfahren. Die Verträglichkeit mit der Innenstadtentwicklung, die Priorität hat, ist Maßstab
für zukünftige Festsetzungen bei Überarbeitung des Bebauungsplanes. Wenn erforderlich, ist der
genehmigte Bestand maßgebend. Um besser differenzieren zu können, sollen die Sondergebiete in
Döbeln-Ost weiter fürdie einzelnen Betriebsformen durch entsprechende Festsetzungen unterteilt werden.
Zur Feinsteuerung der nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kern- und Randsortimente ist aufbauend
auf dem vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzept eine Verträglichkeitsstudie erforderlich.
b) Der vorhandene großflächige Standort Hainstraße ist als Sondergebiet Bau- und Gartenmarkt
auszuweisen. Der Anteil zentren- und nahversorgungsrelevanter Randsortimente darf höchstens
bei 10 % liegen.
c) Der bestehende großflächige Einzelhandels- und Sonderpostenmarkt in der Harthaer Straße ist mit
etwa 4000 m² Verkaufsraumfläche, davon etwa 250 m² Freiverkaufsfläche und mit maximal 400 m²
innenstadtrelevanten Randsortimenten als Sondergebiet Einzelhandel mit Möbeln zu überplanen.
Umgang mit Problemstandorten – Überplanung von „Altstandorten“
Bei der Überplanung bestehender Einzelhandelsbetriebe ("Altstandorte") mit ungenehmigten Verkaufsflächenerweiterungen ist zu prüfen und in der bauleitplanerischen Abwägung zu entscheiden, ob und inwieweit die Grundziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, also die Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche (insbesondere der Innenstadt) sowie die Sicherung der wohnungsnahen oder zumindest der wohnortnahen Grundversorgung, eine Rückführung auf den genehmigten Verkaufsflächenbestand erfordern.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Gegebenenfalls sind Korrekturen aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen im Rahmen einer Fortschreibung des Gesamtkonzeptes zu berücksichtigen.