Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

123/2021e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 05.11.2021 (Nachtrag zur öffentlichen Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt vom 29.09.2021 zur Nr.:106/2021e und Nr.: 107/2021e)

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

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Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

       pdfBeschlüsse 19. Sitzung des Stadtrates vom 23.09.2021

in Bezug zu den Beschluss-Nummern:

-         168/19/2021
Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen in der Großen Kreisstadt Döbeln

-         169/19/2021
Festsetzung des Elternbeitrages für den Hort der Schloßbergschule, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Döbeln

-         170/19/2021
pdfSatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Döbeln


Elternbeiträge, einschließlich Absenkungsbeträge gemäß § 15 Abs. 1 SächsKitaG

Kindertagesstätten und Horte ab 01.11.2021

     

Kinderkrippe

           
 

Familie

   

Alleinerziehend

 
 

volltags *

halbtags *

sechs  Stunden

volltags *

halbtags *

sechs  Stunden

1. Kind

268,86 EUR

134,43 EUR

179,24 EUR

241,97 EUR

120,99 EUR

161,32 EUR

2. Kind

161,32 EUR

80,66 EUR

107,54 EUR

134,43 EUR

67,22 EUR

89,62 EUR

3. Kind

53,77 EUR

26,89 EUR

35,85 EUR

26,89 EUR

13,44 EUR

17,92 EUR

Bei einer Betreuungszeit über die vereinbarte Zeit hinaus 7,11 EUR pro angefangene Stunde.

Kindergarten

           
 

Familie

   

Alleinerziehend

 
 

volltags *

halbtags *

sechs  Stunden

volltags *

halbtags *

sechs  Stunden

1. Kind

112,02 EUR

56,01 EUR

74,68 EUR

100,82 EUR

50,41 EUR

67,21 EUR

2. Kind

67,21 EUR

33,61 EUR

44,81 EUR

56,01 EUR

28,01 EUR

37,34 EUR

3. Kind

22,40 EUR

11,20 EUR

14,94 EUR

11,20 EUR

5,60 EUR

7,47 EUR

Bei einer Betreuungszeit über die vereinbarte Zeit hinaus 2,96 EUR pro angefangene Stunde.

             

Hort 5 Std.

           
 

Familie

 

Alleinerziehend

     

1. Kind

50,41 EUR

 

45,37 EUR

 

   

2. Kind

30,25 EUR

 

25,21 EUR

     

3. Kind

10,08 EUR

 

5,04 EUR

     
             

Hort 6 Std.

           
 

Familie

 

Alleinerziehend

   

1. Kind

60,49 EUR

 

54,44 EUR

     

2. Kind

36,29 EUR

 

30,25 EUR

     

3. Kind

12,10 EUR

 

6,05 EUR

     

Bei einer Betreuungszeit über die vereinbarte Zeit hinaus 2,40 EUR pro angefangene Stunde.

             

Bei einer Betreuungszeit außerhalb der Öffnungszeiten pro angefangene Stunde
für alle Bereiche.

26,92 EUR
(Personalkosten)

* volltags entspricht 9 Std. Betreuung
* halbtags entspricht 4,5 Std. Betreuung
Die Beiträge bei vollst.Familien sind für Geschwisterkinder um 40 bzw. 80 % gemindert.
Das 4. Kind ist beitragsfrei.
Die Beiträge für Alleinerziehende sind für das 1. Kind um 10 % gemindert,
für Geschwisterkinder um 50 bzw. 90%.
Das 4. Kind ist beitragsfrei.

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 24.09.2021

pdfElternbeiträge, einschließlich Absenkungsbeträge gemäß § 15 Abs. 1 SächsKitaG Kindertagesstätten und Horte ab 01.11.2021


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