Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

71/2021e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 11.06.2021

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Bekanntmachung der Personal- und Sachkosten
nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Döbeln für das Jahr 2020

1.Kindertageseinrichtungen

1.1.Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat(Jahresdurchschnitt)

 

Krippe 9 h

in €

Kindergarten 9 h

in €

Hort 6 h

in €

erforderliche Personalkosten

1.076,29

448,45

242,17

erforderliche Sachkosten

268,00

111,66

60,30

erforderliche Personal- und Sachkosten

1344,29

560,11

302,47

Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Personal- und Sachkosten (z.B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Personal- und Sachkosten für 9 h).

1.2.Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat(Jahresdurchschnitt)

 

Krippe 9 h

in €

Kindergarten 9 h

Hort 6 h

in €

vor SVJ*

im SVJ*

Landeszuschuss

246,50

                 246,50

164,33

Elternbeitrag (ungekürzt)

234,32

           106,19

 

57,67

Gemeinde
(inkl. Eigenanteil freier Träger)

863,47

           207,42

 

80,47

* SVJ-Schulvorbereitungsjahr

1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen,Miete

1.3.1.Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat

 

Aufwendungen

in €

Abschreibungen

478,70

Zinsen

145,00

Miete

4.266,23

Gesamt

4.889,93

 

1.3.2.Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

 

Krippe 9 h

in €

Kindergarten 9 h

in €

Hort 6 h

in €

Gesamtaufwendungen

je Platz und Monat

7,32

3,05

1,65

 

2.Kindertagespflege nach § 3 3SächsKitaG

2.1.laufende Geldleistung für die Kindertagespflege je Platz und Monat (Jahres- durchschnitt)

 

Kindertagespflege 9 h

in €

Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand
(§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII)

93,59

Betrag zur Anerkennung der Förderleistung (§ 23 Abs. 2
Nr. 2 SGB VIII) einschließlich seit 1.6.2019 Finanzierung für mittelbare pädagogische Tätigkeiten

479,67

durchschnittliche Erstattungsbeträge für Beiträge zur Un- fallversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII), Alterssiche- rung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) sowie zur Kranken- und
Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII)

108,22

= laufende Geldleistung

681,48

freiwillige Angabe:

weitere Kosten für die Kindertagespflege (z.B. für Ersatz- betreuung, Ersatzbeschaffung, Fortbildung, Fachberatung durch freie Träger)

1,82

= Kosten für die Kindertagespflege insgesamt

683,30

 

2.2.Deckung der laufenden Geldleistung bzw. – sofern relevant – der Kosten Kindertagespflege insgesamt je Platz und Monat(Jahresdurchschnitt)

 

Kindertagespflege 9 h

in €

Landeszuschuss

281,50

Elternbeitrag (ungekürzt)

234,32

Gemeinde

167,48

Döbeln, den 11.06.2021

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

pdfBekanntmachung der Personal- und Sachkosten nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Döbeln für das Jahr 2020

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