Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

50/2021e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 28.04.2021

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

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Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschlüsse der 16. Sitzung des Stadtrates vom 22.04.2021

 

Beschluss-Nr.: 144/16/2021 

Brandschutzbedarfsplan der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/156/2021

Der Stadtrat beschloss den Brandschutzbedarfsplan der Großen Kreisstadt Döbeln in der Fassung vom 21.03.2021. Gleichzeitig tritt der Feuerwehrbedarfsplan vom 29.03.2007, Beschluss Nr. 191/21/2007, außer Kraft.
Alle Investitionen sind gemäß rechtlicher Rahmenbedingungen als Bedarf in den entsprechenden Jahresscheiben ermittelt worden und stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Alle geplanten Investitionen bedürfen deshalb gesonderter Beschlüsse.

Anlage zum Beschluss:
Brandschutzbedarfsplan (Ratsinformationssystem)


Beschluss-Nr.: 145/16/2021

Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Döbeln für das Kalenderjahr 2021
Vorlage: VSR/155/2021

Der Stadtrat beschloss die Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Döbeln für das Kalenderjahr 2021.

Anlage:
pdfRechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Döbeln für das Kalenderjahr 2021.
(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter Nummer 51/2021e am 28.04.2021)


Beschluss-Nr.: 146/16/2021

Satzung zur Aufhebung der Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlicher Tätigkeit für die Stadt Döbeln
Vorlage: VSR/150/2021

Der Stadtrat beschloss die Satzung zur Aufhebung der Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlicher Tätigkeit für die Stadt Döbeln.

Anlage:
pdfAufhebungssatzung
(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter Nummer 52/2021e am 28.04.2021)


Beschluss-Nr.: 147/16/2021

Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlicher Tätigkeit für die Stadt Döbeln
Vorlage: VSR/151/2021

Der Stadtrat beschloss die als Anlage beigefügte pdfSatzung zur 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlicher Tätigkeit für die Stadt Döbeln.
(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter Nummer 53/2021e am 28.04.2021)


Beschluss-Nr.: 148/16/2021

Überarbeitung des Bestandsverzeichnisses der kommunalen Straßen, Wege und Plätze der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/145/2021

Der Stadtrat beschloss, das Bestandsverzeichnis der kommunalen Straßen, Wege und Plätze für die Große Kreisstadt Döbeln entsprechend der in der Anlage aufgeführten Präzisierungen und Ergänzungen zu aktualisieren.

I. Gemeindestraßen

I.I. Ortsstraßen Döbeln 

206 Arnd-Gennrich-Straße
Eingetragen wird: Seite 206, Arnd-Gennrich-Straße, Gemarkung Döbeln, Länge 0,435 km, Teilfläche Flurstück 996/2,

Endpunkt: Südliche Grenze Flurstück 996/3, 
Gelöscht wird: Endpunkt: Südliche Grenze Flurstück 998/9 

II.I. Beschränkt-öffentliche Wege und Plätze Döbeln 

62 Wildgehege / Kaiserbach, Abschnitt 3
Eingetragen wird: Seite 62, Wildgehege / Kaiserbach, Abschnitt 3, Länge 0,145 km, Gemarkung Hermsdorf, Teilfläche Flurstück 143,
Anfangspunkt: Gemarkung Hermsdorf, Flurstück 139,
Endpunkt: Gemarkung Hermsdorf, Flurstück 149 
Widmungsbeschränkung: Wanderweg

116 Verbindungsweg zwischen Dresdner Straße und Lommatzscher Straße
Eingetragen wird: Seite 116, Verbindungsweg zwischen Dresdner Straße und Lommatzscher Straße, Gemarkung Döbeln, Länge 0,230 km, Teilfläche Flurstück 1181/35, Teilfläche Flurstück 1181/38,
Anfangspunkt: Gemarkung Döbeln, Flurstück 1234/6, Dresdner Straße,
Endpunkt: Gemarkung Döbeln, Lommatzscher Straße 
Widmungsbeschränkung: Fußgängerbereich, selbst. Geh- und Radweg 

117 Lutherweg
Eingetragen wird: Seite 117, Lutherweg, Länge 0,127 km, Gemarkung Masten, Teilfläche Flurstück 69, Teilfläche Flurstück 53/1,
Anfangspunkt: Gemarkung Masten, Siedlerstraße,
Endpunkt: Gemarkung Masten, Siedlerstraße
Widmungsbeschränkung: Fußgängerbereich, selbst. Geh- und Radweg 

118 Parkplatz an der Riesaer Straße
Eingetragen wird: Seite 118, Parkplatz an der Riesaer Straße, Länge 0,100 km, Gemarkung Döbeln, Flurstück 6211,
Anfangspunkt: Gemarkung Döbeln, Flurstück 6020,
Endpunkt: Gemarkung Döbeln, Flurstück 1123/27
Widmungsbeschränkung: Parkplatz

119 Verbindungsweg Lokstadion - Klostergärten
Eingetragen wird: Seite 119, Verbindungsweg Lokstadion – Klostergärten, Länge 0,169 km, Gemarkung Großbauchlitz, Teilfläche Flurstück 29/3, Teilfläche Flurstück 28/1, Teilfläche Flurstück 27/3,

Anfangspunkt: Gemarkung Großbauchlitz, Weg zum Lokstadion,
Endpunkt: Gemarkung Großbauchlitz, Weg zu den Klostergärten
Widmungsbeschränkung: Fußgängerbereich, selbst. Geh- und Radweg

II.II. Beschränkt-öffentliche Wege und Plätze Ziegra 

38 Weg zwischen Ortsstraßen Alte Hauptstraße
Eingetragen wird: Seite 38, Weg zwischen Ortsstraßen Alte Hauptstraße, Länge 0,095 km, Gemarkung Töpeln, Teilfläche Flurstück 31/8, Teilfläche Flurstück 22,
Anfangspunkt: Flurstück 31/8, Alte Hauptstraße,
Endpunkt: Gemarkung Töpeln, Flurstück 31/8, Alte Hauptstraße
Widmungsbeschränkung: Fußgängerbereich, selbst. Geh- und Radweg 

III.I. Beschränkt-öffentliche Feld- und Waldwege Döbeln 

23 Feldweg zwischen Zschäschütz und Kalkstraße
Eingetragen wird: Seite 23, Feldweg zwischen Zschäschütz und Kalkstraße, Länge 0,775 km, Gemarkung Zschäschütz, Teilfläche Flurstück 15, Gemarkung Bormitz, Flurstück 20/1,
Anfangspunkt: Gemarkung Zschäschütz, Ortsstraße Zschäschütz,
Endpunkt: Gemarkung Bormitz, Flurstück 21/8

24 Feldweg zwischen Pommlitzer Weg und Elbe-Mulde-Radweg
Eingetragen wird: Seite 24, Feldweg zwischen Pommlitzer Weg und Elbe-Mulde-Radweg, Länge 0,440 km, Gemarkung Gärtitz, Teilfläche Flurstück 174, Flurstück 167/2, Teilfläche Flurstück 166,
Anfangspunkt: Gemarkung Gärtitz, Pommlitzer Weg,
Endpunkt: Gemarkung Gärtitz, Elbe-Mulde-Radweg

25 Wanderweg Siedlung Roßweiner Straße
Eingetragen wird: Seite 25, Wanderweg Siedlung Roßweiner Straße, Länge 0,662 km, Gemarkung Greußnig, Teilfläche Flurstück 101/1, Teilfläche Flurstück 40/1, Teilfläche Flurstück 73/1, Teilfläche Flurstück 89,

Anfangspunkt: Gemarkung Greußnig, Am Pferdeberg, Flurstück 75/2,
Endpunkt: Gemarkung Greußnig, BÖW 51, Geyersbergstraße zur Schiffsbrücke

III.II. Beschränkt-öffentliche Feld- und Waldwege Ebersbach

6 Am Rosenbeet
Eingetragen wird: Seite 6, Am Rosenbeet, Länge 0,130 km, Gemarkung Ebersbach, Teilfläche Flurstück 176,

Anfangspunkt: Gemarkung Ebersbach, Ortsstraße Am Rosenbeet,
Endpunkt: Gemarkung Ebersbach, Zufahrt An der Hauptstraße 66B

7 Wanderweg An der Hauptstraße bis Am Pferdeberg
Eingetragen wird: Seite 7, Wanderweg An der Hauptstraße bis Am Pferdeberg, Länge 0,280 km, Gemarkung Ebersbach, Flurstück 61, Gemarkung Greußnig, Teilfläche Flurstück 69/1,
Anfangspunkt: Gemarkung Ebersbach, Ortsstraße An der Hauptstraße,
Endpunkt: Gemarkung Greußnig, Ortsstraße Am Pferdeberg

 


Beschluss-Nr.: 149/16/2021

Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen" gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: VSR/152/2021

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss:

  1. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5.1/07 „Gewerbegebiet an der A14 Anschlussstelle Döbeln-Nord“ (Beschluss Nr. 255/28/2008 vom 08.05.2008) wird aufgehoben.
  1. Zur Wahrung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung in der Stadt Döbeln wird gem. § 1 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ erstellt. 
  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ umfasst die Flurstücke der Gemarkung Gärtitz 244/1, 244/2 und 238/1 (teilweise) sowie 238/3. Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 17 ha groß.
    Der Plan mit Kennzeichnung der räumlichen Ausdehnung des Bebauungsplanes ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. 
  1. Es werden folgende Planziele angestrebt: 
    • Schaffung von Baurecht zur Ermöglichung der Ansiedlung eines ländlich orientierten Freizeitparkes mit Beherbergung, Stellflächen und Wirtschaftshof
    • Entwicklung einer derzeitigen Ackerfläche zu einem hochwertigen Kultur- und Freizeitstandort in Nachbarschaft zu vorhandenen Siedlungsbereichen der Ortslage Gärtitz der Stadt Döbeln und dem Gewerbegebiet Mockritz der Gemeinde Großweitzschen und im Interesse der Allgemeinheit
    • Sicherung der verkehrs- und medientechnischen Erschließung des geplanten Sondergebietes“Karls Erlebnis-Dorf“
    • Bündelung des Besucherverkehrs im nordwestlichen Bereich des Planungsgebietes durch ein ausreichendes Angebot an Parkmöglichkeiten und Busstellflächen sowie
    • Schaffung von Alternativen wie Busshuttle, Radwegeanbindung, Anbindung an den Stadtverkehr Döbeln sowie Verknüpfungen mit dem SPNV am Hauptbahnhof Döbeln
    • Minimierung von Konflikten in Bezug auf das festgesetzte Wasserschutzgebiet Zone III nach SächsWG der „Wasserfassungen Klitzschbach und Gärtitz“
    • Berücksichtigung der ökologischen, umwelt- und natur- und artenschutzfachlichen Belange, damit gegenüber nicht erwünschten, negativen Auswirkungen Vorsorge getragen werden kann
    • Gliederung und Einfassung sowie Schaffung von Pufferbereichen, insbesondere zum östlich gelegenen Gärtitzer Bach durch Grünbereiche
    • Absicherung der Umweltverträglichkeit des Projektes und Berücksichtigung der Eingriffsregelung durch Ausweisung der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen innerhalb des Plangebiets
    • Wahrung des Abstandes zur Bundesautobahn gemäß § 9 des Bundesfernstraßengesetzes sowie § 20 Sächsischem Straßengesetz
  2. Die Erarbeitung des Bebauungsplans "Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen! wird im Regelverfahren durchgeführt.

6. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 

Anlage zum Beschluss:
pdfGeltungsbereich Bebauungsplan „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ (Stand 15.04.2021)


Beschluss-Nr.: 150/16/2021

Beschluss über das Ergebnis der Anhörung der Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Offenlegung zum Bebauungsplan Nr. 17/2019 "Walduferviertel" (vormals B-Plan Nr. 17/94 "Ehemalige Zuckerfabrik")
Vorlage: VSR/153/2021

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss:

  1. den Beschlussempfehlungen aus der Abwägungsübersicht (s. Anlage) der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der Änderungsplanung Bebauungsplan Nr. 17/2019 „Walduferviertel“ (Stand 11/2020) zu folgen.
  2. Die Änderungen bzw. Ergänzungen, die sich aus der Abwägung ergeben, sind in den Bebauungsplan und die Begründung einzutragen. Da diese Änderungen bzw. Ergänzungen redaktioneller Art sind und somit die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann von einer erneuten Offenlegung und Beteiligung abgesehen werden.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis gem. § 3 (2) BauGB mitzuteilen.

Anlage zum Beschluss:
Abwägungsübersicht mit Beschlussempfehlungen (Stand 03/2021)


Beschluss-Nr.: 151/16/2021

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 17/2019 "Walduferviertel" (vormals B-Plan Nr. 17/94 "Ehemalige Zuckerfabrik") gemäß § 10(1)BauGB
Vorlage: VSR/154/2021

  1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss auf Grundlage des § 10 BauGB den Bebauungsplan Nr. 17/2019 „Walduferviertel“ (vormals Bebauungsplan Nr. 17/94 „Ehemalige Zuckerfabrik“) bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) i.d.F. vom 11/2020 mit redaktionellen Ergänzungen 04/2021 als Satzung.
  2. Die Begründung inkl. Umweltbericht wurde gebilligt.
  3. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, die notwendigen Schritte zur Inkraftsetzung des Bebauungsplanes einzuleiten.

Anlage zum Beschluss:
Schriftlich mit Vorlage:
-     A1_Bebauungsplan Nr. 17/2019 „Walduferviertel“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) i.d.F. vom 11/2020 mit redaktionellen Ergänzungen 04/2021, (in Auszügen im A3/A4 Format)

Ratsinformationssystem:
-     B1_ Bebauungsplan Nr. 17/2019 „Walduferviertel“ bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) i.d.F. vom 11/2020 mit redaktionellen Ergänzungen 04/2021, (im Maßstab 1:1.000)
-     B2_Begründung inkl. Umweltbericht i.d.F. vom 11/2020 mit redaktionellen Ergänzungenn 04/2021
-     B3.1_Anlagen 1 bis 6 der Begründung
-     B3.2_Anlagen 7 bis 9 der Begründung

Hinweise gemäß § 4 Absatz 4 der SächsGemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
    1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 28.04.2021

Beschlüsse Stadtrat 22.04.2021.pdf

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