Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

x128/2023e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 19.12.2023

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Öffentliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Döbeln über die Eintragungsverfügungen von Gemeindestraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen und Plätzen sowie öffentlichen Feld- und Waldwegen gemäß Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21.Januar 1993 (Sächs GVBl S. 93) zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (Sächs GVBl S. 138, 165) mit Wirkung vom 01. August 2008 und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse (StrBeVerzVO) vom 04. Januar 1995 (Sächs GVBl S. 57); geändert durch die Verordnung vom 15. Januar 2009 (SächsGVBl S. 93) mit Wirkung vom 1. August 2008.

Gemäß §§ 53 und 54 des Gesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (Sächs GVBl S. 93) zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (Sächs GVBl S. 138, 165) mit Wirkung vom 01. August 2008 sowie des § 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Straßen und Bestandsverzeichnisse (StrBeVerzVO) vom 04. Januar 1995 (SächsGVBl S. 57) geändert durch die Verordnung vom 15. Januar 2009 (SächsGVBl S. 93) i. V. mit § 4 und § 47 des Straßengesetzes sowie die Neufassung von § 54 des Sächsischen Straßengesetzes, in Kraft getreten am 13.12.2019, für den Freistaat Sachsen verfügt die Große Kreisstadt Döbeln folgende Eintragungen in das Bestandsverzeichnis.

I. Gemeindestraßen

I.I. Ortsstraßen Döbeln

9 Am Hauptbahnhof
Eingetragen wird: Seite 9, Am Hauptbahnhof, Ortsstraße, Gemarkung Kleinbauchlitz, Länge 0,300 km, Teilfläche Flurstück 30/23, Flurstück 30/20, Flurstück 30/19, Flurstück 30/21, Flurstück 30/26, Flurstück 30/31, Anfangspunkt: östliche Front Bahnhofsgebäude, Endpunkt: Flurstück 29/13, Lindenallee,
Gelöscht wird: Seite 9, Am Hauptbahnhof, Aktualisierung vom 29.04.2009

198 Zuckerfabrikstraße
Eingetragen wird: Seite 198, Zuckerfabrikstraße, Ortsstraße, Länge 0,245 km, Gemarkung Kleinbauchlitz, Flurstück 18/2, Flurstück 13, Flurstück 5/2, Flurstück 15/2, Flurstück 14/2, Flurstück 2/2, Gemarkung Döbeln, Teilfläche Flurstück 1017/24, Anfangspunkt: Gemarkung Kleinbauchlitz, Grimmaische Straße, Flurstück 24, Endpunkt: Gemarkung Döbeln, Flurstück 1017/1, geplanter BÖW,
Gelöscht wird: Seite 198, Zuckerfabrikstraße, Aktualisierung vom 06.05.2009

212 Am Waldufer
Eingetragen wird: Seite 212, Am Waldufer, Gemarkung Döbeln, Länge 0,295 km, Flurstück 1017/69, Anfangspunkt: Zuckerfabrikstraße, Endpunkt: Eichbergstraße, Flurstück 1021/7,

213 Zur Muldenaue Abschnitt I und II
Eingetragen wird: Seite 213, Zur Muldenaue Abschnitt I und II, Gemarkung Döbeln, Länge 0,210 km, Abschnitt I: Flurstück 1017/82, Anfangspunkt: Max-Planck-Straße, Endpunkt: Am Waldufer, Länge 0,155 km, Abschnitt II: Teilfläche Flurstück 1017/25, Anfangspunkt: Am Waldufer, Endpunkt: Flurstück 1017/1, Länge 0,055 km,

214 Moosweg
Eingetragen wird: Seite 214, Moosweg, Ortsstraße, Gemarkung Döbeln, Länge 0,140 km, Teilfläche Flurstück 1017/82, Anfangspunkt: Flurstück 1017/65, Endpunkt: Zur Muldenaue,

II. Beschränkt-öffentliche Wege und Plätze Döbeln

134 Geh- und Radweg im Walduferviertel
Eingetragen wird: Seite 134, Geh- und Radweg im Walduferviertel, Gemarkung Döbeln, Länge 0,669 km, Teilfläche Flurstück 1017/1, Anfangspunkt: Gemarkung Kleinbauchlitz, Flurstück 154/2, Endpunkt: Gemarkung Kleinbauchlitz, Flurstück 2/2, Zuckerfabrikstraße, Gemarkung Döbeln, Flurstück 1021/8, Am Burgstadl, Flurstück 1017/25, Zur Muldenaue, Abschnitt II

Inkrafttreten

Die unter I.I. bis II. genannten Neuwidmungen, Umstufungen und Aktualisierungen werden hiermit bekanntgemacht und treten am 01.01.2024 in Kraft.

Einsichtnahme

Die Änderungen / Ergänzungen der Ortsstraßen und der beschränkt-öffentlichen Wege und Plätze sowie die Bescheide (Eintragungsverfügungen) liegen in der Großen Kreisstadt Döbeln, Bauamt, vom 09.01.2024 bis 08.07.2024 in Zimmer 219 zu jedermanns Einsicht aus.

 

Große Kreisstadt Döbeln
Der Oberbürgermeister

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen jeden dieser Bescheide kann gesondert, während der Dauer der öffentlichen Auslegung, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beifolgender Behörde einzulegen:

Große Kreisstadt Döbeln, Bauamt
Sachgebiet Tiefbau
Obermarkt 1, 04720 Döbeln

Öffentliche Bekanntmachung - Änderung Straßenbestandsverzeichnis

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