Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
x126/2025e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 01.12.2025
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Döbeln – Jahnatal
Der Abwasserzweckverband Döbeln – Jahnatal hat in seiner öffentlichen Verbandsversammlung am 26.11.2025 folgende Beschlüsse gefasst:
| 01/03/2025: | Haushaltssatzung mit Wirtschafts- und Investitionsplan 2026 des AZV Döbeln-Jahnatal | ||
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig | ||
| 02/03/2025: | Erwerb Flurstück 226/2 der Gemarkung Lüttewitz | ||
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig | ||
| 03/03/2025: | Vergabe von Entsorgungsleistungen (Fäkalschlammaufnahme, -transport und -einleitung) des AZV Döbeln-Jahnatal | ||
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig | ||
Schilling
Verbandsvorsitzender
Jahnatal, 27.11.2025



