Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

x123/2025e Öffentliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 26.11.2025

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Ankündigung eines Grenztermins und Bekanntgabe der Offenlegung der Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung zu einer Katastervermessung in den Gemarkungen Ebersbach, Greußnig, Döbeln, der Gemeinde Stadt Döbeln

In der Gemeinde Stadt Döbeln wurden an den nachfolgend genannten Flurstücken der Gemarkungen Ebersbach, Greußnig und Döbeln Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung bestimmt. Anlass der Bestimmung ist eine durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz, beauftragte Katastervermessung zur Straßenschlussvermessung der Staatsstraße 32 nach grundhaften Ausbau. Der zu vermessende Bereich betrifft den Abschnitt ab Kreuzungsbereich der „Hauptstraße“ und „Am Gewerbegebiet“ nähe Busdepot in Ebersbach bis zur Einmündung Krematorium Döbeln „Geyersbergstraße“.

Betroffene Flurstücke Gemarkung Ebersbach:
1/3, 2/3, 2/6, 5/3, 5/8, 6/5, 7/1, 8, 9/2, 9/6, 15, 16/1, 16/2, 17/2, 17/3, 17/4, 22/6, 212/9, 237/6, 238/5, 238/6, 239, 240, 241, 242, 243, 244, 245, 246/3, 246/7, 247, 251/1, 251/2, 252/1, 252/2, 253

Betroffene Flurstücke Gemarkung Greußnig:
81/2, 81/3, 81/4, 82/3, 102/1, 102/2, 105, 106, 107

Betroffene Flurstücke Gemarkung Döbeln:
901/11, 901/23, 901/25, 901/26, 901/27, 901/28, 901/29, 901/31, 1231/8, 1231/9, 1231/10, 1231/13, 1231/14

Die Bestimmung erfolgt nach dem Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.

Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsgesetzes. Die Eigentümer der genannten Flurstücke sind Beteiligte im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen.

Alle Grundstückseigentümer und Inhaber grundstückseigentümergleicher Rechte der oben genannten Flurstücke sowie deren Verfügungsberechtigte und Bevollmächtigte, können am Grenztermin teilnehmen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des SächsVermKatG (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz) Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.

Der Grenztermin findet vor Ort am Freitag, dem 12.12.2025, in der Zeit von 09:00 - 12:00 Uhr statt.

Wegen der Vielzahl der Beteiligten und der Ausdehnung des Messobjektes bitte ich diejenigen, die am Grenztermin teilnehmen möchten, um telefonische Rücksprache bis zum 08.12.2025, um Treffpunkt und Uhrzeit flurstücksbezogen vereinbaren zu können. Tel.: 03431 / 617938

Ich bitte Sie, zum Grenztermin Ihr Personaldokument mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss sein Personaldokument und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können. Aufwendungen, die durch die Wahrnehmung des Grenztermins entstehen, können nicht erstattet werden.


Allen betroffenen Eigentümer und Inhabern grundstückseigentümergleicher Rechte der oben genannten Flurstücke werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Januar 2023 (SächsGVBl. S. 37) geändert worden ist.

Folgende Amtshandlungen an den Grenzen der Flurstücke wurden vorgenommen:

  • Grenzwiederherstellung, Grenzfeststellung, Vorweisung von Grenzpunkten, Abmarkung von Grenzpunkten, Absehen von der Abmarkung von Grenzpunkten, Wegfall von Grenzpunkten

Rechtsgrundlage für die Amtshandlungen ist das Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Januar 2023 (SächsGVBl. S. 37) geändert worden ist. Die Frist der Offenlegung beträgt einen Monat. Die Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen gelten sieben Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Die Ergebnisse liegen in der Zeit vom 15. Dezember 2025 bis einschließlich 14. Januar 2026 (Ende der Offenlegungsfrist) Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr in meinen Geschäftsräumen in Döbeln, Bahnhofstraße 41 zur Einsichtnahme bereit. Aus Gründen der Terminkoordinierung ist eine vorherige Terminabsprache ausdrücklich erwünscht. Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 03431 / 617 938 zur Verfügung.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Grenzwiederherstellung und Grenzfeststellung von Grenzpunkten, sowie deren Vorweisung, Wegfall, Abmarkung und Absehung von der Abmarkung, sind Verwaltungsakte, gegen den der Widerspruch zulässig ist. Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung können die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirksamwerden der Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift in meinem Büro, Bahnhofstraße 41, 04720 Döbeln einzulegen. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der Monatsfrist beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden, eingeht.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist.

Döbeln, den 25. November 2025

gez. Dipl.-Ing. (FH) Uwe Petschinka
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Ankündigung eines Grenztermins und Bekanntgabe der Offenlegung der Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung zu einer Katastervermessung in den Gemarkungen Ebersbach, Greußnig, Döbeln, der Gemeinde Stadt Döbeln

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