Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

x116/2025e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 28.10.2025

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2019 zum 31. Dezember 2019 der Großen Kreisstadt Döbeln

Beschluss-Nr.: 97/10/2025 der 10. Sitzung des Stadtrates vom 25.09.2025
Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Großen Kreisstadt Döbeln für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage: VSR/100/2025

Der Stadtrat stellt den örtlich geprüften Jahresabschluss der Großen Kreisstadt Döbeln für das Haushaltsjahr 2019 einschließlich Rechenschaftsbericht und Anhang wie folgt fest:


Der Fehlbetrag des Sonderergebnisses wird mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses verrechnet. Der verbleibende Betrag in Höhe von 1.359.795,40 EUR wird der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Im Jahresabschluss 2019 werden die Verrechnungsmöglichkeiten mit folgenden Beträgen genutzt:

  3.019.647,93 EUR   Verrechnung nach § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO im ordentlichen Ergebnis 
  96.558,56 EUR   Verrechnung nach § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO im Sonderergebnis 
  48.672,43 EUR   Übertrag nach § 24 Absatz 3 Satz 2 SächsKomHVO-Doppik


Aus der Ergebnisrücklage der Wappenhenschstiftung werden 1.829,54 EUR in Anspruch genommen.

Gemäß § 88c Abs. 3 SächsGemO erfolgt hiermit die Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 der Großen Kreisstadt Döbeln. Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang wird ab dem Tage der Bekanntmachung öffentlich ausgelegt und ist während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Döbeln, Obermarkt 1, Zimmer 117 einsehbar.

Die Einsichtnahme kann zu den nachfolgenden Zeiten erfolgen:

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr 
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 16:00 Uhr 
Freitag  09:00 - 12:00 Uhr


Es wird um Terminvereinbarung unter Tel. 03431 579-118 gebeten. 

Döbeln, 22.10.2025

gez. Liebhauser
Der Obebürgermeister
Siegel


Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2019 zum 31. Dezember 2019 der Großen Kreisstadt Döbeln

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