Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

x111/2023e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 06.11.2023

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschlüsse der 36. Sitzung des Stadtrates vom 02.11.2023

In der 36. Sitzung des Stadtrates vom 02.11.2023 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr.: 321/36/2023
Wahl des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der Großen Kreisstadt Döbeln und seines Stellvertreters für die Kommunalwahlen 2024
Vorlage: VSR/362/2023

Der Stadtrat wählt

Herrn Andy Scharf und Frau Natalie Möckel

als Vorsitzenden und stellvertretende Vorsitzende

des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 09.06.2024.


Beschluss-Nr.:  322/36/2023
Wahl der Beisitzer und Stellvertreter der Beisitzer des Gemeindewahlausschusses der Großen Kreisstadt Döbeln für die Kommunalwahlen 2024
Vorlage: VSR/363/2023

Der Stadtrat wählt folgende sechs Damen und Herren

 

zum / zur Beisitzer/in:

zum/zur Stellvertreter/in:

1.

Klaus Hengl

Franco Hänel

2.

Kerstin Saupe

Philipp Glatz

3. 

Maria Fricke

Kerstin Hacker


des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 09.06.2024.


Beschluss-Nr.: 323/36/2023
Empfehlung zur Bedarfsplanung der Plätze für die Kindertagesstätten der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/361/2023 

Der Stadtrat beschließt die Empfehlung zur Bedarfsplanung der Plätze für die Kindertagesstätten in der Großen Kreisstadt Döbeln für das Schuljahr 2024/2025 mit Prognose bis zum Schuljahr 2025/2026 entsprechend der Anlage 2.


Beschluss-Nr.: 324/36/2023
Vermögensvollübertragung der Döbelner Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH i.L. gemäß Umwandlungsgesetz §§ 174 ff. auf die Große Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/364/2023

Der Stadtrat beschließt, dass alle Vermögenswerte und Schulden der Döbelner Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH i. L. mit dem gemeinen Wert rückwirkend zum 01.04.2023 in die Bilanz der Großen Kreisstadt Döbeln übernommen werden.

Folgende Werte werden übernommen:

[Dieser Abschnitt wird aus betriebsinternen Gründen nicht veröffentlicht.]

Der Stadtrat bevollmächtigt den Oberbürgermeister, ev. auftretende geringe Abweichungen von den beschlossenen Werten eigenständig zu korrigieren.


Beschluss-Nr.: 325/36/2023
Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechts am städtischen Grundstück, Flurstück 164/3 der Gemarkung Limmritz
Vorlage: VSR/365/2023

Der Stadtrat beschließt, der Veräußerung des Erbbaurechts am städtischen Grundstück, Flurstück 164/3 der Gemarkung Limmritz, an [… aus Datenschutzgründen anonymisiert...], zuzustimmen und auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu verzichten.


Beschluss-Nr.: 326/36/2023
Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechts am städtischen Grundstück, Flurstück 164/7 der Gemarkung Limmritz
Vorlage: VSR/366/2023

Der Stadtrat beschließt, der Veräußerung des Erbbaurechts am städtischen Grundstück, Flurstück 164/7 der Gemarkung Limmritz, an [… aus Datenschutzgründen anonymisiert...], zuzustimmen und auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu verzichten.

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 03.11.2023

Beschlüsse der 36. Sitzung des Stadtrates vom 02.11.2023

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