Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
x104/2025e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 17.09.2025
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Beschluss der 10. Sitzung des Hauptausschusses vom 11.09.2025
In der 10. Sitzung des Hauptausschusses am 11.09.2025 wurde in öffentlicher Sitzung folgender Beschluss gefasst:
Beschluss-Nr.: HA 48/10/2025
Annahme von Schenkungen für das Stadtmuseum Döbeln
Vorlage: VHA/058/2025
Der Hauptausschuss beschloss die Annahme der in der Anlage aufgeführten Schenkungen aus dem Jahr 2024 für das Stadtmuseum Döbeln.
Nachfolgende Vorlagen wurden zur Beschlussfassung an den Stadtrat weitergereicht:
Vorlagen-Nr. | Bezeichnung der Beschlussvorlage |
VSR/099/2025 | Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Döbeln für das Kalenderjahr 2025 |
VSR/100/2025 | Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Großen Kreisstadt Döbeln für das Haushaltsjahr 2019 |
Liebhauser
Oberbürgermeister
Döbeln, den 12.09.2025
Beschluss der 10. Sitzung des Hauptausschusses 11.09.2025