Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

98/2023e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 06.10.2023

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Döbeln – Jahnatal gemäß Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGemO) § 88 vom 03.03.2014

- Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 - 

  1. Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Döbeln – Jahnatal stellte am 11.09.2023 mit Beschluss - Nr. 01/01/23 einstimmig den Jahresabschluss 2022 fest.
  1. Im abschließenden Prüfungsergebnis des Wirtschaftsprüfers Dr. Dornbach & Partner Treuhand GmbH, Lutherstadt Wittenberg, vom 25.04.2023 wird dem Jahresabschluss 2022 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt:

Prüfungsurteile 

Wir haben den Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes Döbeln-Jahnatal, Döbeln - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, ein­schließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden  - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Abwasserzweckverbandes Döbeln-Jahnatal, Döbeln, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Freistaates Sachsen, den ergänzenden lan­desrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Ver­bandssatzung und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord­nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Verbandes zum 31. Dezember 2022 so­wie sei­ner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein­klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsver­ordnung des Freistaates Sachsen, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung und stellt die Chancen und Risi­ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Verband unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen An­forderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresab­schluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der Leitung des Abwasserzweckverbandes Döbeln-Jahnatal, Döbeln für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die Leitung des Verbandes ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Freistaates Sachsen, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes vermittelt. Ferner ist die Leitung des Verbandes verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Leitung des Verbandes dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Verbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Ge­gebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist die Leitung des Verbandes verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverord­nung des Freistaates Sachsen, den ergänzenden landesrechtlichen Vor­schriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Leitung des Verbandes verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Freistaates Sachsen, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Ver­bandssatzung zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage­berichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstel­lungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Ver­bandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Freistaates Sachsen, den ergänzenden landesrechtlichen Vor­schriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestä­tigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum La­gebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstel­lungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirt­schaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher- beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prü­fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü­fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusam­menwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vor­kehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gege­benen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Verbandes abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von der Leitung des Verbandes angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der Leitung des Verbandes dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der Leitung des Ver­bandes angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh­menstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine we­sentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Verbandes zur Fortführung der Unterneh­menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Be­stätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenhei­ten können jedoch dazu führen, dass der Verband seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Ge­schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes vermittelt.
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset­zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Verbandes.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von der Leitung des Verbandes dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten An­gaben von der Leitung des Verbandes zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein er­hebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zu­kunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein­schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

  1. Die Verbandsversammlung beschloss mit Beschluss - Nr. 02/01/23 den Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 104.997,48 € auf neue Rechnung vorzutragen.
  1. Jahresabschluss und Lagebericht liegen in der Zeit vom 11. – 17.11.2023 in der Geschäftsstelle in Döbeln, Bahnhofstraße 42, während der Dienstzeit zur Einsichtnahme aus.

Ostrau, 25.09.2023

Schilling
Verbandsvorsitzender

Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des AZV Döbeln-Jahnatal 

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