Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

98/2022e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 17.11.2022

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschlüsse der 28. Sitzung des Stadtrates vom 10.11.2022

In der 28. Sitzung des Stadtrates vom 10.11.2022 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr. 242/28/2022
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Döbeln
Vorlage: VSR/274/2022

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss:

  1. Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Döbeln (Stand 15.11.2021) wird als Städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.d. §1 Abs.6 Nr.11 BauGB gebilligt.
  2. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Stand 15.11.2021) ersetzt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept von 2013 (Beschl.-Nr. 297/33/2013) sowie die 1. Ergänzung zum EHZK von 2015 (Beschl.-Nr.55/5/2015).
  3. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

Anlage zum Beschluss
Dokument im Ratsinformationssystem:

-          pdfFortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Döbeln(Stand 15.11.2021)  


Beschluss-Nr. 243/28/2022
Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurfdes Bebauungsplans "Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen" gem. § 1 Abs. 7 BauGB
Vorlage: VSR/270/2022

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss:

  1. Den Beschlussempfehlungen aus dem Abwägungsprotokoll der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ (Stand 05/2022) zu folgen.
  2. Die Änderungen bzw. Ergänzungen, die sich aus der Abwägung ergeben, sind in den Bebauungsplan und die Begründung einzutragen. Da diese Änderungen bzw. Ergänzungen redaktioneller Art sind und somit die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann von einer erneuten Offenlegung und Beteiligung abgesehen werden.
  3. Der Technische Bereich wird beauftragt, das Abwägungsergebnis gem. § 3 (2) BauGB mitzuteilen.

Anlage zum Beschluss:
Schriftlich mit Vorlage:
-        pdf Abwägungsprotokoll Bebauungsplan „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ mit Beschlussempfehlungen (Stand 10/2022) 


Beschluss-Nr.:244/28/2022
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan "Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen" gem. § 10 BauGB
Vorlage: VSR/271/2022

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss auf Grundlage des § 10 BauGB den Bebauungsplan „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ bestehend aus Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen i. d. F. vom 10/2022 als Satzung.

Die Begründung inkl. Umweltbericht wird gebilligt.

Der Technische Bereich wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Inkraftsetzung des Bebauungsplanes einzuleiten.

Anlage zum Beschluss:
Dokumente im Ratsinformationssystem:
Bebauungsplan „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ bestehend aus der Planzeichnung pdf(Teil A)  pdf. und den Textlichen Festsetzungen pdf(Teil B) i. d. F. vom 10/2022 (im Maßstab 1:2.000)
Begründung inkl. Umweltbericht i. d. F. vom 10/2022
Anlagen 1 bis 9 der Begründung


Beschluss-Nr. 245/28/2022
Lessing-Gymnasium-Döbeln, Stadtsporthalle
Umrüstung der Hallenbeleuchtung auf LED-Technik,
Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben aus Handlungsbedarf
Vorlage: VSR/273/2022

Der Stadtrat beschloss:

Aus Handlungsbedarf wird die Hallenbeleuchtung der Stadtsporthalle am Lessing-Gymnasium in den kommenden Monaten auf LED-Technik umgerüstet. Die Kosten der Gesamtmaßnahme in Höhe von 115.000,00 EUR sind im Haushalt 2021/2022 einzustellen.
Die zahlungswirksamen Mehraufwendungen betragen 75.000,00 EUR und werden durch die Umverteilung von Mehreinahmen aus Gewerbesteuern gedeckt.
Bis zur Beendigung der Maßnahme werden die bereitgestellten Mittel in die Folgejahre übertragen.


Beschluss-Nr: 246/28/2022
Lessing-Gymnasium Döbeln, Gebäude Naturwissenschaften
Umrüstung der Beleuchtung auf LED-Technik,
Zustimmung zur außerplanmäßigen Ausgabe und Teilvergabe der Bauleistungen
Vorlage: VSR/277/2022

Der Stadtrat stimmte der Umrüstung der Beleuchtung auf LED-Technik am Lessing-Gymnasium, Gebäude Naturwissenschaften zu.
Die außerplanmäßigen, zahlungswirksamen Aufwendungen werden im Jahr 2022 in Höhe von 85.000,00 EUR eingestellt und durch die Umverteilung von Mehreinnahmen aus Gewerbesteuern gedeckt.
Die 2022 nicht verbrauchten Mittel werden bis zur Beendigung der Maßnahme in die Folgejahre übertragen.


Beschluss-Nr.: 247/28/2022
Jahresabschlüsse 2013, 2014 und 2015 der ehemaligen Gemeinde Mochau
Vorlage: VSR/272/2022 1.Der Stadtrat beschloss, bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse 2013 bis 2014 von folgenden Erleichterungen Gebrauch zu machen:

1. Verzicht auf folgende formelle Bestandteile
-   Anhang
-   Anlage Verbindlichkeitenübersicht
-   Anlage Forderungsübersicht
-   Anlage Übersicht über die in das Folgejahr übertragenen Haushaltsermächtigungen
-   Rechenschaftsbericht
-   Teilergebnisrechnung und Teilfinanzrechnung
-   Angabe nicht bilanzierter Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre gemäß § 46
     SächsKomHVO, die eine Belastung der Haushaltsjahre bis 2020 darstellen

 2. Der Stadtrat stellte den Jahresabschluss 2013 der ehemaligen Gemeinde Mochau gemäß
     §  88 c Abs. 2 SächsGemO nach der örtlichen Prüfung fest.

 3. Der Stadtrat stellte den Jahresabschluss 2014 der ehemaligen Gemeinde Mochau gemäß
     §  88 c Abs. 2 SächsGemO nach der örtlichen Prüfung fest.

 4. Der Stadtrat beschloss, bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 von folgenden
     Erleichterungen Gebrauch zu machen:

Verzicht auf folgende formelle Bestandteile
-   Anhang
-   Anlage Verbindlichkeitenübersicht
-   Anlage Forderungsübersicht
-   Anlage Übersicht über die in das Folgejahr übertragenen Haushaltsermächtigungen
-   Rechenschaftsbericht
-   Teilergebnisrechnung und Teilfinanzrechnung
-   Angabe nicht bilanzierter Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre gemäß
     § 46 SächsKomHVO, die eine Belastung der Haushaltsjahre bis 2020 darstellen

Verzicht auf Jahresabschlussarbeiten und -buchungen
-   Auf außerplanmäßige Abschreibungen und Zuschreibungen von Vermögensgegen-
    ständen des Anlagevermögens, deren Erfordernis sich aus einer körperlichen
    Bestandsaufnahme ergeben hat, sowie die Auflösung und Zuschreibung der ihnen
    zugeordneten passiven Sonderposten darf verzichtet werden. Selbiges gilt
    selbstredend, wenn keine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt wurde.
-   Auf Abschreibungen und Zuschreibungen von Vermögensgegenständen des
    Umlaufvermögens sowie die Auflösung und Zuschreibung der ihnen zugeordneten
    passiven Sonderposten darf verzichtet werden.
-   Auf Wertberichtigungen auf Forderungen darf verzichtet werden. Dies gilt sowohl für
    die Einzelwertberichtigung als auch für die pauschale Wertberichtigung von
    Forderungen.
-   Rechnungsabgrenzungsposten
-   Inventur
-   Umbuchung von Kreditoren / Debitoren
-   Interne Leistungsverrechnungen

 5. Der Stadtrat stellte den Jahresabschluss 2015 der ehemaligen Gemeinde Mochau gemäß
     § 88 c Abs. 2 SächsGemO nach der örtlichen Prüfung fest.


Beschluss-Nr.: 248/28/2022
Empfehlung zur Bedarfsplanung der Plätze für die Kindertagesstätten der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/275/2022

Der Stadtrat beschloss die Empfehlung zur Bedarfsplanung der Plätze für die Kindertagesstätten in der Großen Kreisstadt Döbeln für das Schuljahr 2023/2024 mit Prognose bis zum Schuljahr 2024/2025 entsprechend der
pdfAnlage 2.


Beschluss-Nr.: 249/28/2022
Anpassung des Nutzungs- und Betreibervertrages für das Objekt "Kultur- und Bürgerhaus", Grundstück Theaterstraße 7 in 04720 Döbeln
Vorlage: VSR/276/2022

Der Stadtrat beschloss die Änderung des Nutzungs- und Betreibervertrages mit der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH, Borngasse 1 in 09599 Freiberg, für das Objekt „Kultur- und Bürgerhaus“ Döbeln, Theaterstraße 7 in 04720 Döbeln und erhöht damit die Jahresmiete, beginnend ab dem 01.01.2023 befristet für einen Zeitraum von 10 Jahren, auf 122 TEUR.


Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln


Döbeln, den 11.11.2022

pdfBeschlüsse der 28. Sitzung des Stadtrates vom 10.11.2022

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