Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

95/2020e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 23.09.2020

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschlüsse der 10. Sitzung des Stadtrates vom 17.09.2020

Beschluss-Nr.: 77/10/2020

Gutachterverfahren Schulstandort Döbeln-Ost, konzeptionelle Neuordnung Vorstellung und Bestätigung der Ergebnisse des Gutachterverfahrens
Vorlage: VSR/087/2020

Der Stadtrat beschloss:

Nach Durchführung eines Gutachterverfahrens für die städtebauliche und freiraumplanerische Konzeption des Schulstandortes in Döbeln – Ost soll der Entwurf des Verfahrensteilnehmers mit der Tarnzahl 1001 genutzt und weiter entwickelt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die europaweiten Vergabeverfahren für die Planung des Neubau einer Grundschule einzuleiten und die erforderlichen Mittel im Doppelhaushalt 2021/22 bereit zu stellen.

Vorabgeschätzte Planungskosten:
Haushaltjahr 2021 bis LP 3 (Entwurfsplanung)                    385.000,- EUR
Haushaltjahr 2022 bis LP 7 (Mitwirkung Vergabe)               600.000,- EUR


Beschluss-Nr.: 78/10/2020

Antrag der CDU-Fraktion zur Errichtung eines weiteren Spielplatzes in Döbeln vom 30.06.2020
Hier: Ortsnaher Spielplatz zwischen den Ortsteilen Gärtitz und Pommlitz
(Posteingang am 06.07.2020)
Vorlage: ANT/006/2020

a) Der Stadtrat beschloss die Errichtung eines weiteren Kinderspielplatzes in Döbeln zwischen den Ortsteilen Gärtitz und Pommlitz. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen öffentlichen Kinderspielplatz für die Altersgruppe von 7 bis 10 Jahren im Bereich Am Roten Kreuz (Flurstück 1108 Gemarkung Döbeln) für die Stadtteile Pommlitz und Gärtitz zeitnah zu errichten und einen Gestaltungsvorschlag erarbeiten zu lassen.

b) Der Stadtrat beschloss gleichzeitig die Finanzierung der Neuerrichtung des öffentlichen Kinderspielplatzes in einer Höhe von 20.000,00 EUR aus den Zinserträgen der Wappenhensch-Stiftung. Diese Mittel sind in den Haushaltsplan 2021/2022 einzustellen.


Beschluss-Nr.: 79/10/2020

Verwendung pauschaler Zuwendungen zur Stärkung des ländlichen Raumes in den Jahren 2018 - 2020
Vorlage: VSR/082/2020

Der Stadtrat beschloss, die pauschalen Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes in den Jahren 2018 bis 2020 in Höhe von insgesamt 420 TEUR für den Neubau der Sporthalle in Döbeln-Nord einzusetzen.


Beschluss-Nr.: 80/10/2020

Zuschlags- / Auftragserteilung für das Bauvorhaben - Erneuerung Bergring Schallhausen
Vorlage: VSR/084/2020

Der Stadtrat beschloss, den Zuschlag für das Bauvorhaben „Erneuerung Bergring Schallhausen“ auf das Hauptangebot der Firma Hoff Straßen- und Tiefbau GmbH aus Ostrau mit einer Angebotssumme in Höhe von 269.709,80 EUR zu erteilen.


Beschluss-Nr.: 81/10/2020

Kooperationsvereinbarung "Digitale Infrastruktur" zwischen dem Landkreis Mittelsachsen und der Stadt Döbeln
Vorlage: VSR/085/2020

Der Stadtrat beschloss:

  1. Der Landkreis Mittelsachsen (im Folgenden: der Landkreis) und seine Kommunen sind aktuell nur unzureichend mit Digitaler Infrastruktur (erdverbundenes Breitbandinternet, mobiles Internet, öffentliche WLAN-Hotspots) ausgestattet. Der Landkreis und die Stadt Döbeln (im Folgenden: die Stadt) sind sich einig, dass eine leistungsfähige digitale Infrastruktur für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Landkreises und der Stadt unabdingbar und flächendeckend nur durch die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel möglich ist. Die Umsetzung von digitalen Infrastrukturprojekten auf Landkreisebene hat finanzielle und technische Synergien zur Folge, die genutzt werden sollen. Der Landkreis bietet den Kommunen daher die Möglichkeit, die Umsetzung entsprechender Förderprogramme für die Kommune auf Landkreisebene zu übernehmen.

    Dazu schließen der Landkreis und die Stadt einen Kooperationsvertrag „Digitale Infrastruktur“ (Entwurf siehe Anlage), der die Aufgabenverteilung zwischen der Stadt und dem Landkreis regelt, wenn diese sich entscheiden, ein durch öffentliche Gelder gefördertes Projekt zur Realisierung digitaler Infrastrukturen gemeinsam umzusetzen. Konkret wird mit dem Kooperationsvertrag insbesondere die Umsetzung des jeweiligen Projektes zur Realisierung digitaler Infrastrukturen auf den Landkreis übertragen. Eine Verpflichtung, auch tatsächlich an einem solchen Projekt teilzunehmen, ist damit nicht verbunden. Die Stadt trifft diese Entscheidung gesondert für jedes Projekt. 

    Entscheidet sich die Stadt, an einem konkreten Projekt des Landkreises zur Realisierung digitaler Infrastrukturen teilzunehmen, schließt die Stadt mit dem Landkreis eine gesonderte projektbezogene Vereinbarung (Beitrittserklärung) (Entwurf siehe Anlage), in der die Stadt die Teilnahme an diesem Projekt nach Maßgabe des Kooperationsvertrages mit dem Landkreis verbindlich vereinbart. 

    Die Stadt hat weiterhin die Möglichkeit, bereits begonnene oder zukünftige Projekte zur Realisierung digitaler Infrastrukturen eigenständig durchzuführen.

  2. Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister zur Unterzeichnung des Kooperationsvertrages „Digitale Infrastruktur“ mit dem Ziel, die Planung und Umsetzung konkreter, mit öffentlichen Fördermitteln geförderter Projekte über den Ausbau digitaler Infrastrukturen auf den Landkreis zu übertragen. Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen hat mit seinem Beschluss Nr. 404/21./2019 vom 27.03.2019 seinerseits die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für den Abschluss des Kooperationsvertrages „Digitale Infrastruktur“ durch den Landkreis geschaffen.

  3. Der Stadtrat überträgt dem Oberbürgermeister die Entscheidung, einem konkreten, mit öffentlichen Fördermitteln geförderten Projekt des Landkreises über die Errichtung und den Betrieb digitaler Infrastrukturen beizutreten und die hierfür erforderlichen Kompetenzen nach Maßgabe des Kooperationsvertrages „Digitale Infrastruktur“ im Rahmen einer Beitrittserklärung auf den Landkreis zu übertragen. Zu diesem Zweck wird pro Förderprojekt eine Beitrittserklärung als Anlage zu dem o.g. Kooperationsvertrag ausgefertigt, die den Fördergegenstand inhaltlich beschreibt. Der Oberbürgermeister informiert den Stadtrat über die Teilnahme an einem solchen Projekt des Landkreises zum gegebenen Zeitpunkt.

  4. Der Kooperationsvertrag und die Beitrittserklärung werden mit der Unterschrift des Oberbürgermeisters für die Stadt verbindlich (§ 60 SächsGemO).

Beschluss-Nr.: 82/10/2020

Förderung des Treibhaus e. V. im Jahr 2021
Vorlage: VSR/086/2020

  1. Der Stadtrat beschloss, dem Treibhaus e.V. den 8%-prozentigen Sitzgemeindeanteil in Höhe von 14.500,00 EUR als Fördersumme für 2021 zur Verfügung zu stellen.

  2. Der Stadtrat beschloss, dass der Treibhaus e. V. bis zum 1.6.2021 eine Kostenaufstellung für das Folgejahr 2022 vorlegen muss.

Beschluss-Nr.: 83/10/2020

Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/083/2020

Der Stadtrat beschloss die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege der Großen Kreisstadt Döbeln.

Hinweis: Die Satzung ist am 23.09.2020 unter der Nummer 96/2020e im elektronischen Amtsblatt bekanntgemacht worden.


Beschluss Nr. 84/10/2020

Tauschvertrag über landwirtschaftliche Flächen in den Gemarkungen Bormitz, Gärtitz, Döbeln, Simselwitz und Zschäschütz
Vorlage: VSR/089/2020

Der Stadtrat beschloss, dass die Stadt Döbeln und die Gadewitzer Feldfrucht GmbH, mit Sitz in Großweitzschen, Niederranschütz Nr. 12, Teile ihres Grundbesitzes wie folgt tauschen, so dass die Gadewitzer Feldf95rucht GmbH die Flurstücke 176/10 der Gemarkung Masten mit einer Größe von 21.468 qm, 1152 der Gemarkung Döbeln mit einer Größe von 9.110 qm, 26 der Gemarkung Zschäschütz mit einer Größe von 960 qm, 13 der Gemarkung Bormitz mit einer Größe von 290 qm, 21/5 der Gemarkung Bormitz mit einer Größe von 36 qm, 197/6 der Gemarkung Simselwitz mit einer Größe von 19 qm und die Stadt Döbeln aus dem Flurstück 238/1 der Gemarkung Gärtitz eine Teilfläche von ca. 10.740 qm erhält.

Auf Grund der Dringlichkeit wurde der Tauschvertrag unter Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates notariell beurkundet und ein entsprechendes Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtzustimmung vereinbart.

Hinsichtlich der Flurstücke 1152 Gemarkung Döbeln, 26 Gemarkung Zschäschütz u. 13 Gemarkung Bormitz wurden zugunsten der Stadt zur Gewährleistung der Aufgabenerfüllung beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten eingeräumt.

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 18.09.2020

pdfBeschlüsse Stadtrat 17.09.2020

 

 

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