Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

93/2021e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 19.08.2021

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Große Kreisstadt Döbeln      Landkreis Mittelsachsen    ∙    Wahlkreis 161

Bekanntmachung der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag

1.    Am 26. September 2021 findet die

Wahl zum 20. Deutschen Bundestag

       statt. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

2.    Die Stadt Döbeln ist in folgende 20 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk

Lage des Wahlraumes

Anschrift

090 (b)

Lessinggymnasium Döbeln

Straße des Friedens 9

091

Körnerplatzschule

Körnerplatz 20

092

Kunzemann-Grundschule (Hochparterre)

Theodor-Kunzemann-Straße 9

093

Kunzemann-Grundschule (Hochparterre)

Theodor-Kunzemann-Straße 9

094

Feuerwehrgerätehaus

An der Jacobikirche 6

095 (b)

Grundschule Großbauchlitz

Schulstraße 7

096 (b)

Seniorenhaus Technitz

Technitz, Zum Muldenblick 11

097 (b)

Berufliches Schulzentrum Döbeln,
Eingang Bertholdstraße

Berufliches Schulzentrum

098 (b)

Rathaus, Bürgerbüro
(barrierefreier Zugang über Stadthausstraße)

Obermarkt 1

099 (b)

Kita Ost I

Käthe-Kollwitz-Straße 21a

100 (b)

Kita Ost I

Käthe-Kollwitz-Straße 21a

101 (b)

Schulzentrum „Am Holländer“

Bayerische Straße 9

102 (b)

Schulzentrum „Am Holländer“

Bayerische Straße 9

103

Deutsche Vermögensberatung

Walter-Eckhard-Straße 35

104

Grundschule Döbeln-Ost

Dresdner Straße 30

105

Grundschule Döbeln-Ost

Dresdner Straße 30

106 (b)

Dorfgemeinschaftshaus Ebersbach

Ebersbach, Hauptstraße 63b

107

Feuerwehr Limmritz

Limmritz, Limmritzer Hauptstraße 26

108 (b)

Haus der Sachsenjugend Mochau

Mochau, Am Dreieck 1

109

Bauhof Lüttewitz

Lüttewitz 9a

       (b) - barrierefrei

 

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit zwischen dem 03.  August und dem
05. September 2021 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

In der Stadt Döbeln werden zudem sechs Briefwahlvorstände gebildet. Vier Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses im Rathaus der Stadt Döbeln, Kleiner Sitzungssaal (Zimmer 116, BWZ 996), Großer Sitzungssaal (Zimmer 217, BWZ 997), in der Diele des Ratskellers (BWZ 985) und im Traditionszimmer (BWZ 986) des Ratskellers zusammen. Zwei Briefwahlvorstände treten im Lessinggymnasium Döbeln, Straße des Friedens 9 in Döbeln, Zimmer H 101 (BWZ 998) und Zimmer H 102 (BWZ 999) in der ersten Etage des Hauptgebäudes am 26. September 2021, 15.00 Uhr zusammen.

3.  Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

       Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

       Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

        a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen
            Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,
            auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von
            dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

        b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie
             eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf
             Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis
             für die Kennzeichnung.

       Der Wähler gibt

       seine Erststimme in der Weise ab,

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einem Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

       und seine Zweitstimme in der Weise,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert und gefilmt werden.

4.   Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.   Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

            a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

            b) durch Briefwahl

       teilnehmen. 

Hinweis zur Briefwahl:

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadtverwaltung Döbeln einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag (blau) sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rosa) beschaffen. Der verschlossene Stimmzettelumschlag wird in den Wahlbriefumschlag gesteckt; zudem wird der unterschriebene Wahlschein in den Wahlbriefumschlag getan und verklebt. Dieser Wahlbriefumschlag muss rechtzeitig an die angegebene Stelle geschickt/gebracht werden, so dass er dort spätestens am Wahltag (Sonntag, 26. September 2021) bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden (Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln).

In der Zeit vom 07. bis 24. September 2021 können im Rathaus der Stadt Döbeln, Erdgeschoss, Zimmer 010, zu folgenden Zeiten Wahlscheine beantragt und Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl abgeholt und abgegeben werden, in diesen Zeiten kann auch die Briefwahl an Ort und Stelle ausgeübt werden:

            Montag            geschlossen

Dienstag         9.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch         9.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag     9.00 - 16.00 Uhr

Freitag            9.00 - 12.00 Uhr

und Freitag, den 24. September 2021 zusätzlich von 12.00 - 18.00 Uhr.

Bitte beachten Sie, Online-Anträge rechtzeitig zu stellen, so dass der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen noch vor dem Wahltag unter Berücksichtigung einer regulären Postlauflaufzeit von drei Tagen zugestellt werden kann. Anderenfalls kann nicht in jedem Falle sichergestellt werden, dass die Wahlunterlagen rechtzeitig vor dem Wahltag, Sonntag, 26. September 2021, 18.00 Uhr, zugestellt werden.

6.  Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Stimmenabgabe gehindert ist, kann sich hierzu von einer anderen Person helfen lassen. Die Hilfeleistung beschränkt sich auf technische Unterstützung bei der Wahlhandlung; die Wahlentscheidung muss der Wahlberechtigte selbst treffen und äußern. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder, wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 Bundeswahlgesetz).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte für die Bundestagswahl sind über den Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen (BSVS) erhältlich: 0351 80 90 611; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

7.  Im Wahlbezirk 091, „Körnerplatzschule“, Körnerplatz 20, wird eine repräsentative Wahlstatistik erstellt. Hierfür werden speziell gekennzeichnete Stimmzettel, bei denen über einen Kennbuchstaben das Geschlecht und die Altersgruppe (insgesamt 6) verschlüsselt sind, verwendet.

Geregelt ist dieses Verfahren im Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz – WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), zuletzt geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962).
Die repräsentative Wahlstatistik bildet die Basis für eine wahlpolitische und soziologische Analyse der Wahlergebnisse und vermittelt ein spezifisches Bild der politischen Willensäußerung.

Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen, indem:

  • die ausgewählten Urnen-/Briefwahlwahlbezirke mindestens 400 Wahlberechtigte/Wähler umfassen müssen.

  • die Geburtsjahrgänge zu so großen Gruppen zusammengefasst werden, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind.

  • die Wählerverzeichnisse und die gekennzeichneten Stimmzettel nicht zusammengeführt werden dürfen.

  • die Auszählung der Stimmzettel im Wahllokal zunächst ohne statistische Auswertung erfolgt. Diese wird im Nachgang unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses ohne Nutzung des Wählerver­zeichnisses im Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen durchgeführt.

  • wahlstatistische Erhebungen nur von Gemeinden vorgenommen werden dürfen, bei denen durch Landesgesetz eine Trennung der Statistikstelle von anderen kommunalen Verwaltungsstellen sichergestellt und das Statistikgeheimnis durch Organisation und Verfahren gewährleistet ist.

  • die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik nur für den Freistaat Sachsen und nicht für einzelne Wahlbezirke veröffentlicht werden.

Zur Erfassung der Wahlbeteiligung wurden zehn Geburtsjahresgruppen getrennt nach männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister sowie weiblich festgelegt:

männlich, divers, ohne Angabe
im Geburtenregister

weiblich

Kennung

Geburtsjahresgruppe

Kennung

Geburtsjahresgruppe

A1

2001 bis 2003

G1

2001 bis 2003

A2

1997 bis 2000

G2

1997 bis 2000

B1

1992 bis 1996

H1

1992 bis 1996

B2

1987 bis 1991

H2

1987 bis 1991

C1

1982 bis 1986

I1

1982 bis 1986

C2

1977 bis 1981

I2

1977 bis 1981

D1

1972 bis 1976

K1

1972 bis 1976

D2

1962 bis 1971

K2

1962 bis 1971

E1

1952 bis 1961

L1

1952 bis 1961

F1

1951 und früher

M1

1951 und früher

Die Registrierung des Stimmabgabeverhaltens erfolgt für sechs Geburtsjahresgruppen getrennt nach männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister sowie weiblich:

männlich, divers, ohne Angabe im     Geburtenregister

weiblich

Kennung

Geburtsjahresgruppe

Kennung

Geburtsjahresgruppe

A

1997 bis 2003

G

1997 bis 2003

B

1987 bis 1996

H

1987 bis 1996

C

1977 bis 1986

I

1977 bis 1986

D

1962 bis 1976

K

1962 bis 1976

E

1952 bis 1961

L

1952 bis 1961

F

1951 und früher

M

1951 und früher

Döbeln, den 19. August 2021

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