Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

88/2022e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 12.10.2022

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Öffentliche Bekanntmachung
des Abwasserzweckverbandes Döbeln-Jahnatal
- Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 - 

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 des Abwasserzweckverbandes Döbeln – Jahnatal liegt entsprechend § 76 SächsGemO in der Zeit vom 03.11. – 14.11.2022 in der Geschäftsstelle in Döbeln, Bahnhofstraße 42, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.

Bedenken und Einwände können in der Zeit vom 03.11. – einschließlich 25.11.2022 durch die Einwohner und Abgabepflichtigen geäußert werden.

Abwasserzweckverband Döbeln – Jahnatal

Schilling
Verbandsvorsitzender

Ostrau, 06.10.2022

pdfEinsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023

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