Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

81/2023e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 18.08.2023

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Kosten der Ersatzvornahme (§ 24 Abs. 1 SächsVwVG)

 

KASSENZEICHEN:

 

52.1.0.01.331110  RE/2020/010

 

ZU VOLLSTRECKENDER BESCHEID:

 

Androhung der Ersatzvornahme vom 17.06.2020
GRUNDSTÜCK:

Gemarkung: Choren - Flurstück: 70/a
04720 Döbeln, Zum Schäfereiberg 14

 

HIER:

 

Abschlussrechnung Ersatzvornahme

 

In dem Verwaltungsverfahren der
Frau Alejandra Pamela Ingrao
Vorm. Werftstraße 6 in 49733 Haren (Ems)
und zurzeit unbekannten Aufenthalts                        - Verfügungsadressat -

wegen Abschlussrechnung Ersatzvornahme

trifft die Große Kreisstadt Döbeln unter Bezugnahme auf den bisherigen Verfahrensablauf folgende Entscheidung:

Sie haben bis zum 15.09.2023 an die Stadt Döbeln, Stadtkasse, auf eins der unten aufgeführten Konten folgenden Betrag für die am 17.06.2020 angekündigte und zwischenzeitliche durchgeführte Ersatzvornahme einzuzahlen:

 

Kosten der Ersatzvornahme nach beiliegender Rechnung/incl. Mehrwertsteuer 28.794,45 EUR
Verwaltungsgebühr für die Ersatzvornahme 80,00 EUR
Insgesamt 28.874,45 EUR

Hinweis:

Um unberechtigte Mahnungen zu vermeiden verwenden Sie bitte den beigefügten Überweisungsschein oder geben Sie unbedingt das dort eingetragene Kassenzeichen und das Aktenzeichen bei der Überweisung an.

Gründe:

Die Endabrechnung der Kosten der Ersatzvornahme wird auf der Grundlage des § 24 Abs. 1 des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes erhoben. Hiernach kann die Ersatzvornahme auf Kosten des Pflichtigen ausgeführt werden. Da Sie die angeordneten Sicherungsmaßnahmen nicht selbst ausgeführt haben, wurde die Ersatzvornahme vorgenommen.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Forderung, wenn Sie nicht binnen 2 Wochen nach Zustellung dieses Bescheides gezahlt haben, ab diesem Zeitpunkt gemäß § 24 Abs. 4 Satz 2 mit 2 v. H. über dem jeweiligen Diskontsatz zu verzinsen ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monates nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch bei der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln eingelegt werden.

Hinweis:

Zahlungsbelege können im SG Bauordnung eingesehen werden

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag                                                   

Sendig
Sachgebietsleiterin

öffentliche Bekanntmachg. Kosten der Ersatzvornahme (§ 24 Abs. 1 SächsVwVG)

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