Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Beschluss der 51. Sitzung des Hauptausschusses vom 18.07.2024
In der 51. Sitzung des Hauptausschusses am 18.07.2024 wurden in öffentlicher Sitzung folgender Beschluss gefasst:
Beschluss Nr. HA 51/139/2024
Auftragsvergabe für die Anschaffung digitaler Endgeräte an den Grundschulen Mochau, Döbeln-Ost und Kunzemann zur Umsetzung des Digitalpaktes Schule
Vorlage: VHA/161/2024
Der Hauptausschuss beschloss:
Folgende Vorlagen wurden zur Beschlussfassung an den Stadtrat weitergeleitet:
| Vorlagen-Nr. | Bezeichnung der Beschlussvorlage |
| ANT/025/2024 | Antrag der Fraktion FDP/FW im Stadtrat Döbeln zur Parkerleichterung für Handwerksbetriebe, Dienstleistungsunternehmen und Pflegedienste vom 25.04.2024 |
| VSR/414/2024 | Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Großen Kreisstadt Döbeln für das Haushaltsjahr 2016 |
Liebhauser
Oberbürgermeister
Döbeln, den 22.07.2024
Beschluss der 51. Sitzung des Hauptausschusses vom 18.07.2024