Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

72/2022e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 19.08.2022

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschlüsse der 32. Sitzung des Hauptausschusses vom 18.08.2022

In der 32. Sitzung des Hauptausschusses am 18.08.2022 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss Nr.: HA 32/85/2022
Zuschlags- / Auftragserteilung für das Bauvorhaben - Straßenbau und Mischwasserleitung in Hermsdorf 1a-e - und Sicherung der Finanzierung
Vorlage: VHA/097/2022

Der Hauptausschuss beschloss, den Zuschlag für das Bauvorhaben - Straßenbau und Mischwasserleitung in Hermsdorf 1a-e – an die Firma Dahlener Bau GmbH, Molkereiweg 12, 04774 Dahlen in Höhe von 118.506,78 EUR (brutto) für das Los 1 - Straßenbau zu erteilen sowie die notwendigen Mittel in Höhe von 100.000,00 EUR aus der BuSt. 54.1.0.01 422 157 und 20.000,00 EUR aus der BuSt. 54.1.0.01 422 119 bereitzustellen und auf die BuSt. 54.1.0.01/8266.785 120 umzuverteilen.  


Beschluss-Nr.: HA 32/86/2022
Zuschlags- / Auftragserteilung Abbrucharbeiten für das Bauvorhaben Abbruch "Alte Schule" Lüttewitz

Vorlage: VHA/098/2022

Der Hauptausschuss beschloss, den Zuschlag für die Abbrucharbeiten der „Alten Schule“ in Lüttewitz an die Firma Lengenfelder Recycling und Abbruch GmbH, Auerbacher Straße 42, 08485 Lengenfeld in Höhe von 58.802,96 EUR inkl. Nachlass zu vergeben.
Die Kosten sind innerhalb des Gesamtbudgets der Maßnahme von 130.000,00 EUR gedeckt.


Beschluss-Nr.: HA 32/87/2022
Tauschvertrag über landwirtschaftliche Flächen in den Gemarkungen Bormitz, Gärtitz, Ebersbach, Oberranschütz und Simselwitz

Vorlage: VHA/099/2022

Der Hauptausschuss beschloss, dass die Stadt Döbeln und die Gadewitzer Feldfrucht GmbH, mit –der Geschäftsadresse Zschäschütz Nr. 9, 04720 Döbeln, Teile ihres Grundbesitzes tauschen, so dass die Gadewitzer Feldfrucht GmbH die Flurstücke 287 der Gemarkung Ebersbach mit einer Teilfläche von ca. 775 qm, 11/1 der Gemarkung Bormitz mit einer Teilfläche von ca. 250 qm, 19/2 der Gemarkung Bormitz mit einer Größe von 608 qm, 198/2 der Gemarkung Simselwitz mit einer Größe von 552 qm, das Flurstück 135/1 der Gemarkung Oberranschütz mit einer Größe von 987 qm, das Flurstück 143/1 der Gemarkung Oberranschütz mit einer Teilfläche von ca. 1.760 qm

und die Stadt Döbeln aus dem Flurstück 238/4 der Gemarkung Gärtitz eine Teilfläche von ca. 800 qm erhält.

Der Tauschvertrag wurde unter Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates bereits notariell beurkundet und ein entsprechendes Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtzustimmung vereinbart.


Folgende Vorlage wurde zur Beschlussfassung an den Stadtrat weitergeleitet:

VSR/249/2022

Geschäftsordnung für Stadtrat und Ausschüsse der Großen Kreisstadt Döbeln
- geändert –

Liebhauser
Oberbürgermeister

Döbeln, den 19.08.2022

pdfBeschlüsse der 32. Sitzung des Hauptausschusses vom 18.08.2022 

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