Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

72/2020e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 30.06.2020

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

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Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
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Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Folgende Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2019/2020
der Jagdgenossenschaft Lüttewitz werden bekanntgemacht:

  • Beschluss zur Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers
    Die Jahreshauptversammlung beschloss die Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers für das Jagdjahr 2019/2020.

  • Beschluss zur Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung
    Die Jahreshauptversammlung beschloss, den bis zum Abschluss des Jagdjahres angefallenen Reinertrag aus der Jagdnutzung bei der Jagdgenossenschaft zu belassen und nicht auszuzahlen.

  • Beschluss zum Haushaltsplan 2020/2021
    Die Jahreshauptversammlung beschloss den Haushaltsplan für das Jagdjahr 2019/2020.

Döbeln, den 29.06.2020 

Hubert Trenkler
Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaft Lüttewitz

pdfBeschlüsse Jahreshauptversammlung JG Lüttewitz

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