Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

69/2021e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 11.06.2021

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschlüsse der 17. Sitzung des Stadtrates vom 10.06.2021


Beschluss-Nr.: 153/17/2021
Bestätigung der Wahl der Gemeindewehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Döbeln
Vorlage: VSR/168/2021

Der Stadtrat bestätigte die Wahl des Gemeindewehrleiters von Kamerad Brandinspektor Steffen Janasek sowie der stellvertretenden Gemeindewehrleiter Kamerad Oberbrandmeister Ingo Geidelt und Kamerad Brandinspektor Thomas Harnisch.


Beschluss-Nr.: 154/17/2021
Grundsatzbeschluss Abbruch einzelner Gebäude des Rittergutes in Ziegra im Rahmen des Förderprogramms LEADER
Vorlage: VSR/157/2021

Der Stadtrat beschloss den Abbruch der Gebäude und Rasenbegrünung des Geländes, sowie Förderantragstellung durch die Verwaltung über das LEADER-Programm. Der Abbruch soll unter der Voraussetzung, dass Fördermittel genehmigt werden, erfolgen.
Die Kosten betragen nach Schätzung ca. 150.000,00 EUR, davon könnten 112.500,00 EUR über einen Fördermittelantrag LEADER gedeckt werden. Eigenmittel sind in Höhe von 37.500,00  EUR aus liquiden Mitteln bereitzustellen.


Beschluss-Nr.: 155/17/2021
Billigung Vorentwurf Bebauungsplan "Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen" (Stand 05/2021) und Beschluss frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGBi.V. mit § 4a BauGB sowie PlanSiG
Vorlage: VSR/164/2021

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss:

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ mit dem Stand 05/2021 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die zugehörige Begründung mit Umweltbericht inkl. Anlagen werden gebilligt.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB i.V. mit § 4a BauGB sowie PlanSIG durchzuführen 
  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gem. § 3 (1) BauGB i.V. mit PlanSiG ortsüblich bekanntzumachen. 
  1. Zusätzlich sind gem. § 4a BauGB die Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die auszulegenden Unterlagen über das Internetportal der Stadt Döbeln sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen zugänglich zu machen.

Beschluss-Nr.: 156/17/2021
Bestätigung der Betriebskostenabrechnung 2020 der Kindertagesstätten in der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/161/2021

Der Stadtrat bestätigte die Betriebskostenabrechnung sowie die Bekanntmachung der Betriebskosten für das Jahr 2020 für die Kindertagesstätten in der Großen Kreisstadt Döbeln.
(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter Nummer 71/2021e am 11.06.2021)


Beschluss-Nr.: 157/17/2021
Bestätigung der Betriebskostenabrechnung 2020 für den Hort der Schlossbergschule, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Döbeln
Vorlage: VSR/158/2021

Der Stadtrat bestätigte die Betriebskostenabrechnung sowie die Bekanntmachung der Betriebskosten für das Jahr 2020 für den Hort der Schlossbergschule, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Döbeln.
(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter Nummer 72/2021e am 11.06.2021)


Beschluss-Nr.: 158/17/2021
Entscheidung zur Finanzierung und Vergabe von Leistungen für die Ausstattung der Stadtbibliothek Döbeln mit einem elektronischen Verbuchungs- und Mediensicherungssystem mittels RFID sowie für die Einrichtung eines digitalen Lernraumes
Vorlage: VSR/165/2021

  1. Der Stadtrat stimmte der Durchführung der Projekte „Einführung der elektronischen Verbuchungs- und Mediensicherung mittels RFID“ und „Einrichtung eines digitalen Lernraumes“ in der Stadtbibliothek Döbeln im Rahmen des Bundes-Förderprogrammes „WissensWandel. Digitalprogramm für Bibliotheken und Archive innerhalb von NEUSTART KULTUR“ sowie folgender damit einhergehender Veränderung der Finanzierung für 2021 zu:

alle Angaben in EUR

alt

Veränderung

neu

Gesamtkosten

24.500

+ 38.148

62.648

Fördermittel

12.250

+ 43.898

56.148

Eigenmittel

12.250

- 5.750

6.500

  1. Der Stadtrat beschloss, den Zuschlag für die Bereitstellung und Installation des elektronischen Verbuchungs-und Mediensicherungssystems mittels RFID an die Firma OCLC GmbH, 67459 Böhl-Iggelheim in Höhe von 34.892,70 EUR zu erteilen.
  1. Der Stadtrat beschloss, den Zuschlag für die technische Ausstattung des digitalen Lernraumes an die Firma K&W Informatik GmbH, 04720 Döbeln in Höhe von 13.181,51 EUR zu erteilen.

Beschluss-Nr.: 159/17/2021
Zuschüsse Sportvereine mit vereinseigenen Sportanlagen 2021
Vorlage: VSR/162/2021

Der Stadtrat beschloss die Verteilung der Sportfördermittel für Sportvereine mit vereinseigenen Sportanlagen für das Haushaltjahr 2021 in Höhe von 40.000,00 EUR auf der Grundlage des Mitgliederbestandes (Stand 01.01.2021) wie folgt:

Verein

Mitglieder

Mitgl. in %

Zuschuss in EUR

Insgesamt

2.287

100,00

40.000,00

Döbelner Sportclub 02/90 e. V.

749

32,75

13.100,00

Döbelner Bogenschützen 72 e. V

53

2,32

928,00

Eisenbahnersportverein Lok e. V

750

32,79

13.116,00

1. Anglerverein Döbeln e. V

194

8,48

3.392,00

SG Neudorf e. V.

343

15,00

6.000,00

SC Einheit Lüttewitz e. V.

67

2,93

1.172,00

Reitverein Lüttewitz e. V.

35

1,53

612,00

SV 50 Traktor Mochau e. V.

96

4,20

1.680,00



Beschluss-Nr.: 160/17/2021
Verkauf einer Teilfläche des städtischen Grundstückes, Flurstück 219/9 der Gemarkung Ziegra, gelegen im Ortsteil Ziegra
Vorlage: VSR/166/2021

Der Stadtrat beschloss, eine noch zu vermessende ca. 2.260 qm große Teilfläche des städtischen Grundstückes, Flurstück 219/9 der Gemarkung Ziegra, zu veräußern.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Grundstückskaufvertrag abzuschließen.


Beschluss-Nr.: 161/17/2021
Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 167/26 der Gemarkung Limmritz
Vorlage: VSR/159/2021

Der Stadtrat beschloss, der Veräußerung des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 167/26 der Gemarkung Limmritz, zuzustimmen und auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu verzichten.


Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 11.06.2021

pdfBeschlüsse der 17. Sitzung des Stadtrates vom 10.06.2021

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