Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

70/2021e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 11.06.2021

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. PlanSiG) zum Bebauungsplan „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln hat mit Beschluss-Nr. 155/17/2021 vom 10.06.2021 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ (Stand 05/2021) bestehend aus der Planzeichnung
(Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die zugehörige Begründung mit Umweltbericht inkl. Anlagen gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. PlanSiG beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ umfasst die Flurstücke der Gemarkung Gärtitz 244/1, 244/2 vollständig sowie Teile der Flurstücke 238/1 und 238/3. Der Plan mit Kennzeichnung der räumlichen Ausdehnung des Bebauungsplans „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ ist der Bekanntmachung als Anlage beigefügt.

Es ist beabsichtigt an diesem Standort eine kulturell und touristisch geprägte Freizeiteinrichtung in Form eines Erlebnisdorfes mit Manufakturen, Verkauf, Gastronomie, Übernachtungsmöglichkeiten sowie Einrichtungen und Anlagen zu realisieren. Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Karls Erlebnis-Dorfes Döbeln / Mittelsachsen geschaffen werden.

Die Erarbeitung des Bebauungsplans „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ erfolgt im Regelverfahren unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) mit Umweltbericht (§ 2a BauGB).

Gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG wird der Vorentwurf des Bebauungsplans „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ (Stand 05/2021) mit Begründung und Umweltbericht inkl. Anlagen in der Zeit vom

15.06.2021 bis 23.07.2021

im Internet auf der Homepage der Stadt Döbeln sowie dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter den folgenden Links zugänglich gemacht:

- https://www.doebeln.de/index.php/bauleitplanung/aktuelle-planungen

- https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/doebeln/beteiligung/themen/1025016

Als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG liegen unter Beachtung der aktuellen Coronaschutzbestimmungen die vollständigen Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ (Stand 05/2021) in dem Zeitraum der Offenlegung im Rathaus Döbeln, Planungsamt, Obermarkt 1, 04720 Döbeln im Rahmen der aktuellen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ (Stand 05/2021) ist nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnr. 03431 / 579 - 285 möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnr. 03431 / 579 - 285 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Anlage:
jpgGeltungsbereich des Bebauungsplans „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ (Stand 22.04.2021)

Liebhauser
Oberbürgermeister                                         Siegel                          11.06.2021

pdfÖffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. PlanSiG) zum Bebauungsplan „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“

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