Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

67/2022e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 19.07.2022

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Korrektur zur Veröffentlichung-Nr. 63/2022e vom 18.07.2022 im elektronischen Amtsblatt (doebeln.de)

 

Satzung über die Festlegung der Schulbezirke der Grundschulen der Großen Kreisstadt Döbeln ab dem Schuljahr 2023/2024

Auf Grund von § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134), und des § 25 Abs. 2 und 3 des Sächsischen Schulgesetzes (SächsSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 2018 (SächsGVBl. S. 648), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578), hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln in der Sitzung am 14.07.2022 nachfolgende Satzung beschlossen:

 

§ 1
Ermächtigungsgrundlage

Für die Grundschulen der Großen Kreisstadt Döbeln wird ein Schulbezirk gemäß § 25 Abs. 3 SächsSchulG gebildet. Der Schulbezirk bildet die Grundlage für die jährliche Anmeldung der Schüler und Schülerinnen für die Klasse 1 und umfasst alle Neuaufnahmen und Zuzüge.

 

§ 2
Grundschulstandorte

Die Große Kreisstadt Döbeln führt als Schulträger folgende Grundschulen:

  1. Grundschule Döbeln-Ost, Dresdner Straße 30, 04720 Döbeln
  2. Grundschule „Am Holländer“, Bayerische Straße 10, 04720 Döbeln
  3. Kunzemannschule Döbeln - Grundschule, Theodor-Kunzemann-Straße 9, 04720 Döbeln
  4. Grundschule Großbauchlitz, Schulstraße 7, 04720 Döbeln
  5. Grundschule Mochau, An der Schule 1, 04720 Döbeln 

§ 3
Schulbezirk

(1) Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschließt gemäß § 25 Absatz 3 SächsSchulG ab dem Schuljahr 2023/2024 einen gemeinsamen Schulbezirk für das gesamte Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Döbeln einschließlich aller Ortsteile für die aufgeführten Grundschulen nach § 2.

(2) Der Einzelschulbezirk der ehemaligen Gemeinde Mochau entfällt.

(3) Gemäß der Zweckvereinbarung der Großen Kreisstadt Döbeln und der Gemeinde Zschaitz-Ottewig über die Gestattung der Mitbenutzung der Grundschule Mochau für Schüler der Gemeinde Zschaitz-Ottewig vom 15.07.2022 sind zum Besuch der Grundschule Mochau über Abs. 1 hinaus, im Schuljahr 2023/2024 Schüler der Klassenstufen 2 bis 4, im Schuljahr 2024/2025 Schüler der Klassenstufen 3 und 4 sowie im Schuljahr 2025/2026 Schüler der Klassenstufe 4 der Gemeinde Zschaitz-Ottewig verpflichtet. Die gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.

§ 4
Übergangsregelung

Die Schulbezirksregelung nach § 3 gilt nicht für Schüler der Gemeinde Zschaitz-Ottewig, die aufgrund der bisherigen Schulbezirksregelung in der Grundschule Mochau aufgenommen worden sind. Diese werden bis zum Ende ihrer Grundschulzeit nach der bisherigen Schulbezirksregelung an der Grundschule Mochau beschult.

 

§ 5
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt mit Ausnahme des § 3 Abs. 3 am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. § 3 Abs. 3 der Satzung tritt am 26.08.2022 in Kraft.

(2) Die Schulbezirkssatzung vom 28.04.2016 gilt für das Schuljahr 2022/2023 weiter und tritt zum 31.07.2023 außer Kraft.

 

 

ausgefertigt: Döbeln, 15.07.2022 

 

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln
Siegel

  pdfSatzung über die Festlegung der Schulbezirke der Grundschulen der Großen Kreisstadt Döbeln ab dem Schuljahr 2023/2024

 

Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 der SächsGemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn 

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
    a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

 Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 

 

 

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