Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

63/2023e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 12.06.2023

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Bekanntmachung der Personal- und Sachkosten
nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Döbeln für das Jahr 2022

1. Kindertageseinrichtungen

 

1.1   Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

 

Krippe 9 h

in EUR

Kindergarten 9 h

in EUR

Hort 6 h

in EUR

erforderliche
Personalkosten

1.113,12

463,80

250,54

erforderliche
Sachkosten

296,20

123,42

66,67

erforderliche Personal- und Sachkosten

1409,32

587,22

317,21

 

Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Personal- und Sachkosten (z. B.
6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Personal- und Sachkosten für 9 h).

 

1.2   Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

 

Krippe 9 h

in EUR

 

Kindergarten 9 h

in EUR

 

Hort 6 h

in EUR

vor SVJ*

im SVJ*

Landeszuschuss

246,83

246,83

164,56

Elternbeitrag
(ungekürzt)

269,74

112,39

112,39

60,69

Gemeinde
(inkl. Eigenanteil
freier Träger)

892,75

228,00

228,00

91,96

* SVJ-Schulvorbereitungsjahr

 

 

 

1.3   Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete

 

1.3.1 Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat

 

 

Aufwendungen

in EUR

Abschreibungen

676,28

Zinsen

133,41

Miete

4.642,52

Gesamt

5.452,21

 

 

1.3.2 Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

 

 

Krippe 9 h

in EUR

Kindergarten 9 h

in EUR

Hort 6 h

in EUR

Gesamtaufwendungen
je Platz und Monat

8,35

3,48

1,88

 
2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG

2.1   laufende Geldleistung für die Kindertagespflege je Platz und Monat

       (Jahresdurchschnitt)

 

 

Kindertagespflege 9 h

in EUR

Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII)

0

Betrag zur Anerkennung der Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII) einschließlich seit 1.6.2019 Finanzierung für mittelbare pädagogische Tätigkeiten

0

durchschnittliche Erstattungsbeträge für Beiträge zur Unfallversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII), Alterssicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII)

0

= laufende Geldleistung

0

freiwillige Angabe:

weitere Kosten für die Kindertagespflege (z.B. für Ersatzbetreuung, Ersatzbeschaffung, Fortbildung, Fachberatung durch freie Träger)

0

= Kosten für die Kindertagespflege insgesamt

0

2.2   Deckung der laufenden Geldleistung bzw. – sofern relevant – der Kosten für die

Kindertagespflege insgesamt je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

 

Kindertagespflege 9 h

in EUR

Landeszuschuss

0

Elternbeitrag (ungekürzt)

0

Gemeinde

0

 

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 09.06.2023

pdfBekanntmachung der Personal- und Sachkosten nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Döbeln für das Jahr 2022 

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