Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
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Satzung über die Festlegung der Schulbezirke der Grundschulen der Großen Kreisstadt Döbeln ab dem Schuljahr 2023/2024
Auf Grund von § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134), und des § 25 Abs. 2 und 3 des Sächsischen Schulgesetzes (SächsSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 2018 (SächsGVBl. S. 648), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578), hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln in der Sitzung am 14.07.2022 nachfolgende Satzung beschlossen:
§ 1
Ermächtigungsgrundlage
Für die Grundschulen der Großen Kreisstadt Döbeln wird ein Schulbezirk gemäß § 25 Abs. 3 SächsSchulG gebildet. Der Schulbezirk bildet die Grundlage für die jährliche Anmeldung der Schüler und Schülerinnen für die Klasse 1 und umfasst alle Neuaufnahmen und Zuzüge.
§ 2
Grundschulstandorte
Die Große Kreisstadt Döbeln führt als Schulträger folgende Grundschulen:
§ 3
Schulbezirk
§ 4
Übergangsregelung
Die Schulbezirksregelung nach § 3 gilt nicht für Schüler der Gemeinde Zschaitz-Ottewig, die aufgrund der bisherigen Schulbezirksregelung in der Grundschule Mochau aufgenommen worden sind. Diese werden bis zum Ende ihrer Grundschulzeit nach der bisherigen Schulbezirksregelung an der Grundschule Mochau beschult.
§ 5
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
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ausgefertigt: Döbeln, 15.07.2022 |
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| Liebhauser Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln |
Siegel |
Satzung über die Festlegung der Schulbezirke der Grundschulender Großen Kreisstadt Döbeln ab dem Schuljahr 2023/2024
der Großen Kreisstadt Döbeln ab dem Schuljahr 2023/2024
Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 der SächsGemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.