Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
59/2025e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 13.05.2025
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Beschlüsse der 7. Sitzung des Stadtrates vom 08.05.2025
In der 7. Sitzung des Stadtrates vom 08.05.2025 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 69/7/2025
Schulstandort Döbeln-Ost, Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Schulhort
Vergabe von Bauleistungen nach VgV und VOB/A
Los 13 Vorhangfassade - WDVS
Vorlage: VSR/076/2025
Der Stadtrat beschloss:
Den Zuschlag für das Los 13, Vorhangfassade – WDVS, erhält nach Abschluss eines Offenen Vergabeverfahrens nach VgV und VOB/A EU, die Firma
Frahammer GmbH & Co. KG
Laichanger 36
86554 Pöttmes
mit einer Auftragssumme von 603.436,35 EUR.
Beschluss-Nr.: 70/7/2025
Beschluss zur Forsteinrichtung im Körperschaftswald der Stadt Döbeln zum Stichtag 1. Januar 2022 als Grundlage der Waldbewirtschaftung bis 2031
Vorlage: VSR/072/2025
Der Stadtrat bestätigte das Forsteinrichtungswerk für die Stadt Döbeln für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2031.
Beschluss-Nr.: 71/7/2025
Überarbeitung des Bestandsverzeichnisses der Kommunalen Straßen, Wege, Plätze, Feld- und Waldwege der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/074/2025
Der Stadtrat beschloss, das Bestandsverzeichnis der Kommunalen Straßen, Wege und Plätze für die Große Kreisstadt Döbeln entsprechend der in der Anlage aufgeführten Flurstücksnummernänderung und Neuwidmungen zu aktualisieren.
I. Gemeindestraßen
I.I. Ortsstraßen Ziegra
25 Döbelner Straße
Eingetragen wird: Seite 25, Döbelner Straße, Ortsstraße, Länge 0,263 km, Gemarkung Ziegra, Teilfläche Flurstück 219/11, Teilfläche Flurstück 219/12, Anfangspunkt, Flurstück 217, Döbelner Straße, Endpunkte, Flurstück 219/11, Flurstück 218, Flurstück 219/5, Flurstück 219/2,
28 Wöllsdorf – Schweta
Eingetragen wird: Seite 28, Ortsstraße, Wöllsdorf - Schweta, Länge 1,025 km, Gemarkung Limmritz, Flurstück 277/14, Flurstück 277/21, Flurstück 300/9, Flurstück 303/9, Flurstück 303/10, Flurstück 304/7, Flurstück 304/8, Flurstück 308/9, Endpunkt: Flurstück 277/26, Gelöscht wird: Flurstück 277/8, Flurstück 300/6, Flurstück 304/3, Flurstück 308/4, Endpunkt: Flurstück 277/10,
I.II. Ortsstraßen Mochau
16 Siedlungsstraße
Eingetragen wird: Seite 16, Siedlungsstraße, Ortsstraße, Länge 0,415 km, Gemarkung Mochau, Flurstück 118/4, Flurstück 120/2,
Gelöscht wird: Gemarkung Mochau, Flurstück 118/1, Flurstück 120,
II. Beschränkt-öffentliche Wege und Plätze
II.I. Döbeln
16 Am Roten Kreuz
Eingetragen wird: Seite 16, Am Roten Kreuz, Gemarkung Döbeln, Länge 0,160 km, Teilfläche Flurstück 1123/27, Endpunkt: Flurstück 1123/30
II.II. Ziegra
31 Zum Pfaffenberg
Eingetragen wird: Seite 31, Zum Pfaffenberg, Gemarkung Limmritz und Wöllsdorf, Länge 0,890 km, Gemarkung Wöllsdorf, Teilfläche Flurstück 67/6, Teilfläche Flurstück 66/12, Anfangspunkt: Gemarkung Wöllsdorf, Flurstück 65 und westliche Hausecke Flurstück 66/10
Beschluss-Nr.: 72/7/2025
Empfehlung zur Bedarfsplanung der Plätze für die Kindertagesstätten der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/073/2025
Der Stadtrat beschloss die Empfehlung zur Bedarfsplanung der Plätze für die Kindertagesstätten in der Großen Kreisstadt Döbeln für das Schuljahr 2025/2026 mit Prognose bis zum Schuljahr 2026/2027 entsprechend der Anlage 2.
Beschluss-Nr.: 73/7/2025
Zuschüsse Sportvereine mit vereinseigenen Sportanlagen 2025
Vorlage: VSR/077/2025
Der Stadtrat beschloss die Verteilung der Sportfördermittel für Sportvereine mit vereinseigenen Sportanlagen für das Haushaltjahr 2025 in Höhe von 40.000,00 EUR auf der Grundlage des Mitgliederbestandes (Stand 01.01.2025) wie folgt:
Verein | Mitglieder | Mitgl. in % | Zuschuss in € |
Insgesamt | 2.859 | 100,00 | 40.000,00 |
Döbelner Sportclub 02/90 e. V. | 763 | 26,69 | 10.676,00 |
Döbelner Bogenschützen 72 e. V. | 73 | 2,56 | 1.024,00 |
Eisenbahnersportverein Lok e. V. | 676 | 23,65 | 9.460,00 |
1. Anglerverein Döbeln e. V. | 193 | 6,75 | 2.700,00 |
SG Neudorf e. V. | 349 | 12,21 | 4.884,00 |
SC Einheit Lüttewitz e. V. | 94 | 3,29 | 1.316,00 |
Reitverein Lüttewitz e. V. | 29 | 1,02 | 408,00 |
SV 50 Traktor Mochau e. V. | 164 | 5,74 | 2.296,00 |
Döbelner Tennisclub 05 e. V. | 88 | 3,09 | 1.236,00 |
Kinder- und Jugendsportclub Döbeln e. V. | 430 | 15,00 | 6.000,00 |
Beschluss-Nr.: 74/7/2025
1. Änderung der Satzung der Großen Kreisstadt Döbeln über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Döbeln (Feuerwehrkostensatzung)
Vorlage: VSR/075/2025
Der Stadtrat beschloss die als Anlage beigefügte 1. Änderung der Satzung der Großen Kreisstadt Döbeln über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Döbeln (Feuerwehrkostensatzung) in der Fassung der Ausfertigung vom 27.09.2024.
(veröffentlicht unter Nr. 57/2025e im Elektronischen Amtsblatt der Stadt Döbeln am 13.05.2025)
Beschluss-Nr.: 75/7/2025
2. Änderung der Rechtsverordnung der Stadt Döbeln über die Festsetzung der Gebühren für das Parken (Parkgebührenverordnung)
Vorlage: VSR/079/2025
Der Stadtrat beschloss die als Anlage beigefügte 2. Änderung der Rechtsverordnung der Stadt Döbeln über die Festsetzung der Gebühren für das Parken (Parkgebührenverordnung).
Die Mindererträge aus Parkgebühren (12.2.1.01.332100) werden im Jahr 2025 mit 20.000 EUR und im Jahr 2026 mit 40.000 EUR aus Minderaufwand für Zinsen (61.2.0.01.451700) ausgeglichen.
(veröffentlicht unter Nr. 58/2025e im Elektronischen Amtsblatt der Stadt Döbeln am 13.05.2025)
Beschluss-Nr.: 76/7/2025
Vorzeitige Verlängerung des bestehenden Erbbaurechtsvertrags für das Flurstück 5011 der Gemarkung Döbeln
Vorlage: VSR/068/2025
Der Stadtrat beschloss, der Verlängerung des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 5011 der Gemarkung Döbeln mit (… aus Datenschutzgründen anonymisiert …) zuzustimmen. Das Erbbaurecht am Grundstück soll um weitere 17 Jahre und damit bis zum 31.12.2050 verlängert werden. Mit Beginn der Verlängerung am 01.01.2034 wird gleichzeitig der Erbbauzins von derzeit 76,69 EUR/Jahr auf 374,40 EUR/Jahr angepasst.
Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, die vertraglichen Änderungen zum Erbbaurechtsvertrag zu veranlassen.
Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln
Döbeln, den 09.05.2025