Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

55/2020e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 09.06.2020

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe

Über die Genehmigung der Veräußerung von nachstehenden landwirtschaftlichen
Grundstücken ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:  

Stadt Gemarkung Flst.Nr. Veräußerte Fläche in ha davon ha reine LN Flst.Nr. Veräußerte Fläche in ha davon ha reine LN
Döbeln Miera 23  2,741  2,741 AL  25 6,01   6,01 AL
Döbeln Miera  24  10,284  10,284 AL  26  10,207  10,207 AL 
Leisnig Bockelwitz  117/5  2,5105  2,5105 AL  90  0,543  0,543 AL 
Leisnig Bockelwitz  87  3,792  3,43 AL, Geb  96  1,764  1,764 AL 
Leisnig Leuterwitz  72  1,532  1,532 AL, GL  82  4,08  4,08 AL, GL 
Leisnig Leuterwitz 74  9,722  9,4 AL, GL, H  101   0,0502 0,0502 AL, GL 
Leisnig Leuterwitz  75 3,407  3,407 AL       

Leistungsfähigen landwirtschaftlichen Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieses Grundstückes interessiert wären, wird die Gelegenheit gegeben, der Genehmigungsbehörde des Landkreises Mittelsachsen bis zum 16. Juni 2020 ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung eines Erwerbsinteressenten keinerlei Erwerbsansprüche begründet und den Absender nicht zum Beteiligten am Verwaltungsverfahren macht.

Freiberg, den 29.05.2020

i. A. Dr. Bernstein
Sachbearbeiter

Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft
Referat Forst, Jagd und Landwirtschaft
Fachschulzentrum Freiberg/Zug
Hauptstraße 150
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799 4094
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

pdfInformation des Landratsamtes an Landwirte

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