Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die
Entschädigung von ehrenamtlicher Tätigkeit für die Stadt Döbeln
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln hat in seiner Sitzung am 22.04.2021 aufgrund von § 4 in Verbindung mit § 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Der § 1 – Stadträte - (1) Pkt. 4 und (3) wird wie folgt neu gefasst:
(1) Stadträte erhalten für die Ausübung ihres Amtes anstelle des Ersatzes ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls eine Aufwandsentschädigung.
…
1. als monatlicher Grundbetrag in Höhe von 100,00 EUR
…
4. als Sitzungsgeld je Sitzung eines beratenden Ausschusses sowie eines vom Stadtrat gebildeten Beirates in Höhe von 30,00 EUR
…
(3) Ausschussvorsitzende / Beiratsvorsitzende erhalten anstelle des in § 1 (1) Punkt 1 genannten Grundbetrages einen monatlichen Grundbetrag in Höhe von 120,00 EUR.
Artikel 2
Der § 3 – Sachkundige berufene Einwohner - wird wie folgt neu gefasst:
Sachkundige Einwohner, die der Stadtrat gemäß § 44 (2) und § 47 SächsGemO widerruflich als beratende Mitglieder in einen Ausschuss oder eines vom Stadtrat gebildeten Beirates beruft, erhalten für die Ausübung ihres Amtes anstelle des Ersatzes ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls eine Aufwandsentschädigung.
Diese wird gezahlt und vierteljährlich auf das Konto des Anspruchsberechtigten überwiesen als Sitzungsgeld je Sitzung des Ausschusses und Beirates in Höhe von 30,00 EUR.
Beiratsvorsitzende erhalten zusätzlich einen monatlichen Grundbetrag in Höhe von 20,00 EUR.
…
Artikel 3
Die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlicher Tätigkeit für die Stadt Döbeln tritt rückwirkend zum 01.06.2020 in Kraft.
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ausgefertigt: Döbeln, 23.04.2021
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Liebhauser |
Siegel |
Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 der SächsGemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.