Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Satzung zur Aufhebung der Satzung
zur 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung
von ehrenamtlicher Tätigkeit für die Stadt Döbeln
Auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 146/16/2021 der Sitzung vom 22.04.2021 des Stadtrates wird folgende Satzung ausgefertigt:
§ 1
Die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlicher Tätigkeit für die Stadt Döbeln vom 17.07.2020, Beschluss Nr. 72/9/2020 vom 16.07.2020 wird aufgehoben.
§ 2
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
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ausgefertigt: Döbeln, 23.04.2021
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Liebhauser |
Siegel |
Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 der SächsGemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Satzung zur Aufhebung der Satzung zur 2. Änderung der Entschädigungssatzung