Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

41/2023e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 17.04.2023

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Döbeln – Jahnatal
für das Wirtschaftsjahr 2023

Aufgrund der §§ 58 Abs. 1 und 60 des SächsKomZG i.V.m. § 74 der SächsGemO in der jeweils gültigen Fassung und der Satzung des AZV hat der Zweckverband in seiner Sitzung am 28.11.2022 mit der Beschluss-Nr. 03/03/2022 die folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen, welche vom Landratsamt Mittelsachsen am 29.03.2023 bestätigt und genehmigt wurde: 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er enthält

                                                                                                                                  in €

a)im Erfolgsplan

                        die Erträgen                                                                                 7.555.012

                        die Aufwendungen                                                                       6.933.261

                        der Jahresgewinn                                                                           621.750

                        der Jahresverlust                                                                                   0

 

                        Entnahme aus der Rücklage                                                                 0

b)im Liquiditätsplan

                        Mittelzu-/ Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit            2.157.393

                        Mittelzu-/ Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit                 - 4.255.000

                        Mittelzu-/ Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit               2.492.363

                        Finanzmittelbestand am Ende der Periode                                 2.904.072

§ 2

Gesamtbetrag der Kredite                                                                                2.190.991

                        davon für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2.190.991

 

§ 3

Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

                        Gesamt                                                                                                  0

§ 4

Umlagen von den Mitgliedsgemeinden

                        Umlage (STEA) gemäß § 13 der Verbandssatzung beträgt          735.110

§ 5

Höchstbetrag der Kassenkredite

                        Höchstbetrag der Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2021     750.000

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft und gilt für das Wirtschaftsjahr 2023.

Die Haushaltssatzung einschließlich Wirtschaftsplan 2023 liegt gemäß § 14 der Verbandssatzung am Sitz des Abwasserzweckverbandes entsprechend § 76 Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom 02.05. – 12.05.2023 während der regulären Dienstzeiten öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Sachsen (SächsGemO) zustande gekommen sein, gilt diese ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
    1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ausgefertigt: Döbeln, den 03.04.2023

Schilling, Verbandsvorsitzender

pdfÖffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Döbeln-Jahnatal für das Wirtschaftsjahr 2023

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