Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

37/2022e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 03.05.2022

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Bekanntmachung
des Landratsamtes Mittelsachsen als untere Wasserbehörde
zur Durchführung einer Gewässerschau in Döbeln

Auf der Grundlage des § 93 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) wird nachfolgende 

Gewässerschau am Dienstag, den 17. Mai 2022, durchgeführt. 

Begangen wird das Gewässer zweiter Ordnung:

Jahna - 1 (DESN_537 34-1) in Döbeln von der Quelle (Am Fuchsloch, Flurstück 120/1 Gemarkung Großsteinbach) bis zum Regenrückhaltebecken Mochau (Jahnatalstraße (K 7515, Flurstück 307/2 Gemarkung Mochau)). 

Beginn ist am 17. Mai 2022 um 9:00 Uhr an der Quelle der Jahna im Bereich Am Fuchsloch in Döbeln OT Großsteinbach. 

Die Mitglieder der Schaukommission sind gemäß § 107 SächsWG befugt zur Durchführung der Gewässerbegehung die Gewässer- und Ufergrundstücke zu betreten. Das Landratsamt Mittelsachsen bittet deshalb die Eigentümer/innen und Nutzungsberechtigten der Grundstücke die Zugänglichkeit der Grundstücke zum Gewässer und zu den Anlagen im Rahmen der Gewässerschau zu ermöglichen. 

Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass während der Gewässerbegehung insbesondere die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz des Gewässerrandstreifens im Sinne der § 38 WHG i. V. m. § 24 SächsWG kontrolliert werden. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. 

gez. Lutz Holzhey
Referatsleiter Wasserbau,
Gewässer- und Hochwasserschutz

Landratsamt Mittelsachsen / Frauensteiner Straße 43 / 09599 Freiberg
Abteilung:             Umwelt, Forst und Landwirtschaft
Referat:                Wasserbau, Gewässer- und Hochwasserschutz
Standort:              Leipziger Straße 4, 09599 Freiberg
Telefon:                03731 799-4006

Anlage:
pdfMerkblatt Gewässerrandstreifen an oberirdischen Gewässern (§ 24 SächsWG i. V. m. § 38 WHG)

pdfBekanntmachung des LRA Mittelsachsen als untere Wasserbehörde zur Durchführung einer Gewässerschau in Döbeln

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