Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

35/2023e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 27.03.2023

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Jagdgenossenschaft Ziegra
Folgende Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2022/2023 der Jagdgenossenschaft Ziegra werden bekanntgemacht:

Beschluss zur Entlastung des Vorstandes und der Kassenführung
Die Jahreshauptversammlung beschloss die Entlastung des Vorstandes und der Kassenführer für das Jagdjahr 2022/2023.

Beschluss zur Verwendung des Reinertrages
Die Mitgliederversammlung hat beschlossen, den Reinertrag der Jahre 2017/2018, 2018/2019, 2019/2020, 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 auszuzahlen.

Die Eigentümer, die ihren Reinertrag einfordern und noch nicht registriert sind oder bei denen es Veränderungen gab, sollen sich bei Jens Stange (für Limmritz), bei Günter Schreiber (für Ziegra) oder bei Mario Voigt (für Forchheim) melden.

Beschluss zur Wildschadenspauschale
Es wurde beschlossen, die Wildschadenspauschale für das Jagdjahr 2023/2024 auszusetzen.

Döbeln, den 17.03.2023

Kai Schumann
Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft Ziegra, Sitz Niederforst 10, 04741 Roßwein

pdfBeschlüsse der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Ziegra

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