Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

29/2024e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 25.03.2024

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

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Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschlüsse der 39. Sitzung des Stadtrates vom 21.03.2024 

In der 39. Sitzung des Stadtrates vom 21.03.2024 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr.: 349/39/2024

Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29/24 "Nahversorgungszentrum Großbauchlitz" gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: VSR/392/2024

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss:

  1. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „An der Grimmaischen Straße - West“ (Beschluss Nr. 287/22/2017) wird aufgehoben.

  2. Als planungsrechtliche Grundlage der geplanten städtebaulichen Entwicklung wird gem. §  1 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan Nr. 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz“ erstellt.

  3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz“ umfasst die Flurstücke der Gemarkung Großbauchlitz 66/5, 66/7, 66/16, 66/45, 66/48, 66/49, 66/56 und 88. Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 1,15 ha groß aus. Der Plan mit Kennzeichnung der räumlichen Ausdehnung des Bebauungsplanes ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.

  4. Es werden folgende Planziele angestrebt:
    Ziel der Planung ist die Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt und die Sicherung einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung in den Stadtgebieten. Des Weiteren soll die städtebaulich anzustrebende Entwicklungsoption laut dem Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Döbeln - Weiterentwicklung der bestehenden Nahversorgungslage Grimmaische Straße zu einem Nahversorgungszentrum umgesetzt werden. Um diese Ziele zu erreichen bedarf es u.a. der Festsetzung der maximal zulässigen zentrenrelevanten und nahversorgungsrelevanten Sortimente sowie der maximalen Gesamtverkaufsfläche.
    Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich im Übrigen weiterhin nach § 34 BauGB. Der Bebauungsplan soll neben der Entwicklungsoption eines Nahversorgungszentrums am Standort Grimmaische Straße also lediglich die bisherige Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben zum Schutz und zur Stärkung der Innenstadt sowie der verbrauchernahen Versorgung in weiteren Stadtgebieten begrenzen.

  5. Die Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz“ soll im vereinfachten Verfahren gem. § 9 Abs. 2a i. V. m. § 13 BauGB durchgeführt werden.

  6. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

  7. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Investor ALDI Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG zur Übernahme der Planungskkosten einen städtebaulichen Vertrag gem. 11 BauGB abzuschließen.

Anlage Beschluss:

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz“, Stand 02/2024 


Beschluss-Nr.: 350/39/2024

Bestätigung der Wahl des Ortswehrleiters sowie des stellv. Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Lüttewitz / Theeschütz
Vorlage: VSR/391/2024

Der Stadtrat bestätigte die durchgeführte Wahl und das Wahlergebnis vom 16.02.2024 zur Wahl von Herrn Lutz Peter zum Ortswehrleiter sowie von Herrn Ralph Zschörper zum stellv. Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Lüttewitz / Theeschütz.

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 22.03.2024

 

Beschlüsse der 39. Sitzung des Stadtrates vom 21.03.2024

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