Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
80/2025e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 23.06.2025
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Bekanntmachung der Elternbeiträge, einschließlich Absenkungsbeiträge gemäß § 15 Abs. 1 SächsKitaG Kindertagesstätten und Horte ab 01.09.2025
Der Stadtrat hat mit Beschluss-Nr. 81/8/2025 am 19.06.2025 mit der Bestätigung der Betriebskostenabrechnung 2024 der Kindertagesstätten der Großen Kreisstadt Döbeln folgende Elternbeiträge für die Kindertagesstätten und Horte ab 01.09.2025 beschlossen:
Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln
Döbeln, den 20.06.2025