Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

79/2025e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 23.06.2025

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschlüsse der 8. Sitzung des Stadtrates vom 19.06.2025

In der 8. Sitzung des Stadtrates vom 19.06.2025 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr.: 77/8/2025
Schulstandort Döbeln Ost , Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Schulhort,
Vergabe von Bauleistungen nach VgV und VOB/A,  Los 22 Trockenbauarbeiten
Vorlage: VSR/078/2025

Der Stadtrat beschloss:

Nach Prüfung und Wertung der Angebote für den Neubau der Grundschule mit Schulhort in Döbeln-Ost für das Los 22 Trockenbauarbeiten wird nach einem Offenen Verfahren gemäß VgV und VOB/A EU der Auftrag der Firma 

Wallintin Ausbau- und Fassaden GmbH
Liebermannstr. 14
39108 Magdeburg

mit einer Auftragssumme von brutto 326.232,50 EUR erteilt. 


Beschluss-Nr.: 78/8/2025
Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Döbeln (KWP-D)
Vergabebeschluss
Vorlage: VSR/083/2025 

Der Stadtrat beschloss:

Mit der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Döbeln (KWP-D) soll nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung die Stadtwerke Döbeln GmbH, Rosa-Luxemburg-Straße 9, 04720 Döbeln, mit einer Auftragssumme von 235.620,00 EUR beauftragt werden.  


Beschluss-Nr.: 79/8/2025
Deckungsvorschlag für die Vergabe von Servicedienstleistungen Kindertagesstätte "Sonnenschein"
Vorlage: VSR/088/2025

Der Stadtrat bestätigte:

Den Beschluss Nr. HA/39/8/2025 des Hauptausschusses vom 5. Juni 2025 zur Vergabe der Servicedienstleistung für die Kita „Sonnenschein“ an die Hausmeisterdienste Mike Schulze, Lange Straße 5a, 04769 Naundorf für eine Auftragssumme von 178.899,84 EUR für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2029.

Der Stadtrat beschloss:

Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 44.724,96 EUR, die durch die Vergabe der Serviceleistungen entstehen, werden im Jahr 2026 durch eine Umverteilung aus dem Personalkostenbudget gedeckt.


Beschluss-Nr.: 80/8/2025
Deckungsvorschlag für die Vergabe von Servicedienstleistungen Kindertagesstätte "Tausendfüßler"
Vorlage: VSR/087/2025

Der Stadtrat bestätigte:

Den Beschluss Nr. HA/40/8/2025 des Hauptausschusses vom 5. Juni 2025 zur Vergabe der Servicedienstleistung für die Kita „Tausendfüßler“ an die Hausmeisterdienste Mike Schulze, Lange Straße 5a, 04769 Naundorf für eine Auftragssumme von 152.189,10 EUR für den Zeitraum vom 01.09.2025 bis zum 31.08.2029.

Der Stadtrat beschloss:

Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 38.047,28 EUR, die durch die Vergabe der Serviceleistungen entstehen, werden im Jahr 2026 aus Zinsaufwendungen gedeckt.


Beschluss-Nr.: 81/8/2025
Bestätigung der Betriebskostenabrechnung 2024 der Kindertagesstätten in der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/080/2025

Der Stadtrat bestätigte die Betriebskostenabrechnung sowie die Bekanntmachung der Betriebskosten für das Jahr 2024 für die Kindertagesstätten in der Großen Kreisstadt Döbeln.

(veröffentlicht im Elektronischen Amtsblatt unter der Nummer 77/2025e am 23.06.2025)


Beschluss-Nr.: 82/8/2025
Bestätigung der Betriebskostenabrechnung 2024 für den Hort der Schloßbergschule, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Döbeln
Vorlage: VSR/081/2025

Der Stadtrat bestätigte die Betriebskostenabrechnung sowie die Bekanntmachung der Betriebskosten für das Jahr 2024 für den Hort der Schlossbergschule, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Döbeln. Die Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt im Zuge der Gleichbehandlung mit den anderen Horten der Großen Kreisstadt Döbeln ab 01.09.2025 in Höhe von 76,97 EUR.

(veröffentlicht im Elektronischen Amtsblatt unter der Nummer 78/2025e am 23.06.2025)


Beschluss-Nr.: 83/8/2025
Erwerb des Grundstücks Leipziger Straße 110 bestehend aus dem  Flurstück 236/5 der Gemarkung Großbauchlitz u. dem Flurstück 236/8 der Gemarkung Großbauchlitz mit einer Gesamtgröße von 1.822 qm
Vorlage: VSR/085/2025

Der Stadtrat beschloss, den Erwerb des Grundstücks Leipziger Straße 110 bestehend aus dem Flurstück 236/5 der Gemarkung Großbauchlitz mit einer Größe von 392 qm und dem Flurstück 236/8 der Gemarkung Großbauchlitz mit einer Größe von 1.430 qm. Der Kaufgegenstand wird zum symbolischen Kaufpreis von 1,00 EUR 

[dieser Abschnitt ist aus Datenschutzgründen anonymisiert]

erworben.

Dieser handelt im vorliegenden Fall in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der         [dieser Abschnitt ist aus Datenschutzgründen anonymisiert].


Beschluss-Nr.: 84/8/2025
Veräußerung einer Teilfläche des städtischen Grundstücks, Flurstück 6020 der Gemarkung Döbeln, mit einer Größe von ca. 2.360 m²
Vorlage: VSR/084/2025

Der Stadtrat beschloss, das Grundstück, Flurstück 6020 der Gemarkung Döbeln, mit einer Größe von ca. 2.360 m² 

[dieser Abschnitt ist aus Datenschutzgründen anonymisiert]

zu einem Kaufpreis in Höhe von 81.070,00  Euro zu veräußern.

Sollte der Erwerber für die Finanzierung des Kaufpreises bzw. des Bauvorhabens Grundpfandrechte aufnehmen, so wird seitens der Stadt Döbeln einer Grundschuldbestellung in entsprechender Höhe vor Eigentumsübergang zugestimmt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Abschluss des Grundstückskaufvertrages zu veranlassen.


 

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 20.06.2025

Beschlüsse der 8. Sitzung des Stadtrates vom 19.06.2025

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