Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
78/2025e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 23.06.2025
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Bekanntmachung
der Betriebskosten 2024 für den Hort der Schlossbergschule
nach § 8 der SächsFöSchulBetrVO
(Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 SächsFöSchulBetrVO – Betreuungsangebote - im Zuständigkeitsbereich des öffentlichen Schulträgers)
Name und Standort des Betreuungsangebotes:
Hort der Schlossbergschule, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
1. Zusammensetzung der Betriebskosten je Platz und Monat in EUR *
erforderliche Personalkosten | 439,00 |
erforderliche Sachkosten | 94,52 |
erforderliche Betriebskosten | 533,52 |
2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat in EUR *
Landeszuschuss | 203,42 |
Elternbeitrag (ungekürzt) | 65,95 |
Anteil öffentlicher Schulträger | 264,15 |
3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen und Miete in EUR
Abschreibungen | 0 |
Zinsen | 0 |
Miete | 0 |
Aufwendungen gesamt | 0 |
Aufwendungen je Platz und Monat | 0 |
* bezogen auf eine sechsstündige Betreuung
Liebhauser
Große Kreisstadt Döbeln
Der Oberbürgermeister
Döbeln, den 20.06.2025