Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

17/2021e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 18.02.2021

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins

Anlass der Grenzbestimmung ist eine durch den Eigentümer des Flurstückes 23/12 der Gemarkung Zschackwitz, Gemeinde Stadt Döbeln, beauftragte Katastervermessung. Mit der Vermessung sollen die bestehenden Grenzen der u. g. Flurstücke bestimmt sowie neue Grenzmarken eingebracht werden.

Empfänger:
Grundstückseigentümer und Inhaber grundstücksgleicher Rechte sowie deren Verfügungsberechtigte und Bevollmächtigte der nachfolgend aufgeführten Flurstücke in der Gemarkung Zschackwitz der Gemeinde Stadt Döbeln:

Gemarkung Zschackwitz: 22, 24, 23/13, 23,4

Gesetzliche Grundlage:
Gemäß § 15 Abs. 3 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO) vom 6. Juli 2011, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 29. Juni 2019 (SächsGVBl. S.551), erfolgt die öffentliche Ankündigung des Grenztermins.

Die Grenzen der oben genannten Flurstücke sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster sowie die Bereitstellung von amtlichen Geobasisinformationen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) in der jeweils geltenden Fassung bestimmt werden.           

Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003. Die oben benannten natürlichen oder juristischen Personen sind Beteiligte des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird den Beteiligten der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.

Begehung: Der Grenztermin findet am Mittwoch, dem 10.03.2021, um 10:00 Uhr statt.

Wegen der Vielzahl der Beteiligten bitte ich diejenigen, die am Grenztermin teilnehmen wollen, um telefonische Rücksprache bis zum 08.03.2021, um Treffpunkt und Uhrzeit flurstücksbezogen vereinbaren zu können.

Für den Fall Ihres Erscheinens zum Grenztermin werden die Beteiligten gebeten, Ihr Personaldokument mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss sich ebenfalls ausweisen und eine vom jeweiligen Beteiligten unterschriebene Vollmacht vorlegen. Flurstücksgrenzen können auch ohne Anwesenheit der Beteiligten oder eines Bevollmächtigten bestimmt werden. Die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung werden zu einem späteren Zeitpunkt durch Offenlegung bekanntgegeben.

Kontakt:    

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Dipl.-Ing. (FH) Uwe Petschinka
Amtssitz: Bahnhofstraße 41, 04720 Döbeln
Telefon: 03431 / 617 938, Fax: 03431 / 617 939
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

http://www.vermessung-petschinka.de

Döbeln, den 18.02.2021

gez. Uwe Petschinka
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

pdfÖffentliche Ankündigung eines Grenztermins

Image

Stadt Döbeln

Große Kreisstadt Döbeln
Stadtverwaltung Döbeln
Obermarkt 1
04720 Döbeln

Schnell-Links

Impressum

Folge uns

Image

© Stadt Döbeln 2023

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.