Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

14/2022e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 07.02.2022

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschlüsse der 22. Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2022


Beschluss-Nr.: 190/22/2022
Antrag Fraktion WIR FÜR DÖBELN zur Öffentlichen Toilette, Entscheidung zur Umsetzung und Finanzierung (Posteingang am 11.11.2021)
Vorlage: ANT/014/2021

Der Stadtrat befürwortete, für den Fall, dass die Stadt Döbeln im Jahr 2022 nicht in das Bund-Länder-Programm "Lebendige Zentren" (LZP) aufgenommen wird, dass die Investitionskosten für das Vorhaben "Öffentliche Toilettenanlage - Niedermarkt" aus liquiden Mitteln finanziert werden. Nach der Entscheidung zur Aufnahme oder Nichtaufnahme in das Förderprogramm LZP soll der Stadtrat umgehend informiert werden, damit bei Ablehnung zeitnah eine Beschlussvorlage zur Finanzierung erstellt werden kann.
Unabhängig von einer zukünftigen Finanzierung der Maßnahme sollen planerische Vorarbeiten im Jahr 2022 durchgeführt werden.


Beschluss-Nr.: 191/22/2022
Wahl eines/r Friedensrichters/in für die Schiedsstelle Döbeln
Vorlage: VSR/195/2021

Der Stadtrat der Stadt Döbeln wählte für die Dauer von fünf Jahren aus den vier vorliegenden Bewerbungen

Frau Andrea Beckert als Friedensrichterin.


Beschluss-Nr.: 192/22/2022
Bauvorhaben Erdbau- und Erschließungsmaßnahmen - Spielplatz Gärtitz
Mehrkosten
Vorlage: VSR/209/2022

Der Stadtrat beschloss, die Mehrkosten für die Erd- und Erschließungsmaßnahmen für den Spielplatz Gärtitz in Höhe 44.858,83 EUR aus liquiden Mitteln zu decken.


Beschluss-Nr.: 193/22/2022
Grundsatzbeschluss zum Straßenbau der Heinrich-Heine-Straße in Döbeln
Vorlage: VSR/204/2021

Der Stadtrat beschloss, die Heinrich-Heine-Straße als Gemeinschaftsmaßnahme im Jahr 2022 grundhaft auszubauen. Die noch nicht im Doppelhaushalt 2021/2022 bereitgestellten und notwendigen Eigenmittel in Höhe von 161.000 EUR werden aus liquiden Mittel der Stadt bereitgestellt.


Beschluss-Nr.: 194/22/2022
Abbruch "Alte Schule" in Lüttewitz 28, Flurstück 5a der Gemarkung Lüttewitz im Landesbrachenprogramm'
Vorlage: VSR/206/2022

Der Stadtrat beschloss:

  1. Die „Alte Schule“ in Lüttewitz Nr. 28, Flurstück 5a der Gemarkung Lüttewitz, ist Bestandteil des Fachteils Brachen im fortgeschriebenen Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK-D 2030), das sich momentan in der Überarbeitung befindet.
  1. Der Abbruch der „Alten Schule“ Lüttewitz, im Rahmen des Landesprogramms Brachflächenrevitalisierung / Brachenberäumung mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 130.980,00 EUR (Projektförderung 80% entspricht einem Zuschuss von
    104.784,00 EUR) wird befürwortet.
  1. Die Bereitstellung der notwendigen Eigenmittel erfolgt durch Übertragung der in 2021 geplanten Mittel für Abbrüche (Planungsstelle: 11.1.3.02.01.421111) mittels Ermächtigung.

Beschluss-Nr.: 195/22/2022
Modernisierung Sanitäranlagen Montessori Kindergarten Beicha
Erhöhung Eigenanteil des Förderantrages über LEADER
Vorlage: VSR/210/2022

Der Stadtrat beschloss:

Die zusätzlich notwendigen Eigenmittel, die aus den nicht förderfähigen Baukosten resultieren, betragen 23.600 EUR und sollen durch Umverteilung innerhalb des Ergebnishaushaltes aus Planungsstelle 11.1.3.02.01.421110 allgemeine Liegenschaften, ungeplante Bauausgaben bereitgestellt werden.


Beschluss-Nr.: 196/22/2022
Anschaffung und Errichtung von festen Sirenenanlagen im Stadtgebiet Döbeln
Vorlage: VSR/205/2022

Der Stadtrat beschloss den Aufbau von festinstallierten Sirenen zu einem Gesamtfinanzvolumen von
132.000,00 EUR in Ergänzung des bereits bestehenden Systems unter der Bedingung, dass die Stadt die maximale Fördersumme in Höhe von 82.500,00 EUR durch einen positiven Förderbescheid im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Sirenen erhält. Die Anzahl der Sirenen reduziert sich bei der nicht ausreichenden Fördermittelbereitstellung um die nicht geförderten Standorte. Maßgeblich für die Umsetzung des Vorhabens sind die Prüfungsergebnisse der unteren Immissionsschutzbehörde. Die benötigten Eigenmittel zur Finanzierung des Vorhabens in Höhe von 50.000,00 EUR werden aus den liquiden Mitteln der Stadt Döbeln entnommen. 


Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 04.02.2022

pdfBeschlüsse der 22. Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2022

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