Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

114/2020e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 17.11.2020

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Wahl eines/r Friedensrichters/in für die Schiedsstelle Döbeln

Die Große Kreisstadt Döbeln bittet hiermit interessierte Bürger und Bürgerinnen, sich für das Amt eines/r Friedensrichters/in der Schiedsstelle Döbeln zu bewerben, da die Amtszeit der bisherigen Amtsinhaberin Ende Mai 2021 endet.

Aufgaben

Die Aufgabe des/r Friedensrichters/in besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten – vermögens- und strafrechtlicher Art – zu schlichten und im Schlichtungsverfahren einen Vergleich herbeizuführen. Die Aufgabenpalette des/r Friedensrichters/in ist vielfältig, wie beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter, aber auch Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Beleidigung und Sachbeschädigung.

Dauer des Ehrenamtes

Der/die Friedensrichter/in wird für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt, der/die Friedensrichter/in kann auch wiedergewählt werden.
Das Amt des Friedensrichters ist ein Ehrenamt, für die eine Aufwandsentschädigung, die in der Entschädigungssatzung der Stadt Döbeln geregelt ist, gezahlt wird.

Eignung als Friedensrichter

Die Bewerber/innen haben nach § 4 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes (SächsSchiedsGütStG) nachfolgende Anforderungen zu erfüllen:

(1)   Der Friedensrichter muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet
        sein.

(2)   Friedensrichter kann nicht sein, wer

   1.  als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist;

   2.  die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

   3.  das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig
        ist.

(3)   Friedensrichter kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt
       oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

(4)   Friedensrichter soll nicht sein, wer

   1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet
       haben wird;

   2.  nicht in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnt;

   3.  gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere
        die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966
        gewährleisteten Menschenrechte oder die in  der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom
        10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat oder

  4.   für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war.

(5)   Bei ehemaligen Mitarbeitern oder Angehörigen in herausgehobener Funktion von Parteien und
        Massenorganisationen, der bewaffneten Organe und Kampfgruppen sowie sonstiger staatlicher und
        gemeindlicher Dienststellen oder Betriebe der ehemaligen DDR, insbesondere bei Abteilungsleitern
        der Ministerien und Räten der Bezirke, Mitgliedern der SED-Bezirks- und Kreisleitungen, Mitgliedern
        der Räte der Bezirke, Absolventen zentraler Parteischulen, politischen Funktionsträgern in den
        bewaffneten Organen und Kampfgruppen, Botschaftern und Leitern anderer diplomatischer
        Vertretungen und Handelsvertretungen sowie bei Mitgliedern der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen
        wird vermutet, dass sie die als Friedensrichter erforderliche Eignung nicht besitzen. Diese Vermutung
        kann widerlegt werden.

(6)   Der Friedensrichter, Bewerber oder Vorgeschlagene hat gegenüber der Gemeinde schriftlich zu
       erklären, dass Ausschlussgründe nach den Absätzen 2 bis 5 nicht vorliegen, und seine Einwilligung,
       Auskünfte zu den Ausschlussgründen des Absatzes 4 Nr. 3 und 4 und des Absatzes 5 beim
       Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes einzuholen, zu erteilen.

Bewerbung als Friedensrichter

Bewerbungen sind bitte schriftlich an:

Stadtverwaltung Döbeln
Haupt- u. Personalamt
Frau Möckel
Obermarkt 1
04720 Döbeln

zu richten.

Bitte nutzen Sie dafür die der Bekanntmachung beigefügten Bewerbungsunterlagen.

pdf Formular zur Bewerbung Friedensrichter/in für die Schiedstelle Döbeln

Die Unterlagen können auch bei der Stadtverwaltung Döbeln unter der o.g. Adresse, bzw. per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Telefon: 03431-579-156 oder -157

abgefordert werden.

Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2021

Döbeln, den 17.11.2020
Liebhauser
Oberbürgermeister

pdf Bekanntmachung Wahl eines/r Friedensrichters/in für die Schiedsstelle Döbeln

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