Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

112/2020e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 12.11.2020

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Folgende Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2019/2020
der Jagdgenossenschaft Töpeln werden bekanntgemacht:

  • Beschluss zur Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers
    Die Jahreshauptversammlung beschloss die Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers für das Jagdjahr 2019/2020.

  • Wahl des Rechnungsprüfers 
    Die Jahreshauptversammlung wählte für das Amt der Rechnungsprüfer im Jagdjahr 2020/2021
    Herrn Lutz Jähnichen und Herrn Frank Patzig.

  • Beschluss über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung
    Die Jahreshauptversammlung beschloss, den 2019/2020 angefallenen Reinertrag aus der Jagdnutzung bei der Jagdgenossenschaft zu belassen und nicht auszuzahlen.

  • Beschluss zur Anschaffung von weiteren Wildreflektoren
    Die Jahreshauptversammlung beschloss die weitere Anschaffung von 16 Wildwarnreflektoren.

  • Beschluss zu Dringlichkeitsentscheidungen des Jagdvorstandes
    Die Jahreshauptversammlung beschloss die Zustimmung zu Dringlichkeitsentscheidungen des Jagdvorstandes für das Jahr 2020/2021.

 

Döbeln, den 10.11.2020 

Andreas Hoffmann
Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft Töpeln

pdfBeschlüsse Jahreshauptversammlung JG Töpeln

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