Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

108/2021e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 29.09.2021

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Flurbereinigung Gleisberg, Stadt Roßwein

Aktenzeichen: 22.4-511201-51/1.34

Bekanntmachung und Ladung

Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet Gleisberg gehörenden Grundstücke, die den Grundstückseigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten sowie die Eigentümer von selbständigem Eigentum an Gebäuden und Anlagen werden hiermit eingeladen zu einer

 

öffentlichen Teilnehmerversammlung

Ort:               Stadtsporthalle
                      Grafestraße, 04741 Roßwein

Datum:         Dienstag, 02. November 2021

Uhrzeit:        18:30 Uhr

Tagesordnung:

  1. Stand des Flurbereinigungsverfahrens Gleisberg
  2. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und des Wahlverfahrens
  3. Abstimmung zum Wahlverfahren
  4. Wahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter
  5. Allgemeine Aussprache

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer besitzen und deren Belange bestmöglich vertreten. Wünschenswert ist es deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des Vorstandes beteiligen.

Das Landratsamt Mittelsachsen, Referat Ländliche Entwicklung, Bodenordnung, hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 4 festgesetzt.

Wahlberechtigt sind nur die Teilnehmer. Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die Erbbauberechtigten, die den Eigentümern gleichstehen (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Die Eigentümer von selbstständigem Eigentum an Gebäuden und Anlagen, die dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz unterliegen, sind den Grundstückseigentümern bzw. Erbbauberechtigten ebenfalls gleichgestellt.

Jeder Teilnehmer hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.

Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers beglaubigt sein muss. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist. Teilnehmer, die bei der Wahl abwesend sind und nicht vertreten werden, können ihre Stimme nachträglich nicht mehr geltend machen.

Gewählt werden können grundsätzlich alle natürlichen Personen, die nach bürgerlichem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sind und das passive Wahlrecht besitzen. Sie müssen weder Grundstückseigentümer im Flurbereinigungsgebiet noch ausübende Landwirte sein. Wählbar sind damit grundsätzlich auch Nebenbeteiligte oder am Verfahren überhaupt nicht beteiligte Personen.

Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind Diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.

Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter arbeiten ehrenamtlich. Für die Tätigkeit können sie eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Aufwand erhalten.

Es werden noch Kandidaten für den Vorstand gesucht. Meldungen zur Kandidatur sind bis zum Beginn der Wahl möglich. Sollten Sie zu den Aufgaben des Vorstandes noch Fragen haben bzw. möchten Sie sich zur Wahl stellen, stehen Ihnen beim Landratsamt Mittelsachsen, Referat Ländliche Entwicklung, Bodenordnung, Herr Mertn (03731 799 1680) oder Herr Zosel (03731 799 1662) gern zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung der Teilnehmerversammlung den Bestimmungen und Regeln der zu diesem Zeitpunkt geltenden Sächsischen Corona-Schutzverordnung unterliegt. Insbesondere gilt dies für die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln, Maskenpflicht sowie mögliche Zugangsvoraussetzungen wie z.  B. die 3-G-Regel.

 

Döbeln, den 10. September 2021                                                                                    

gez. Steffen Kautz                                                                             
Leiter Flurbereinigungsbehörde                                                                       

pdfFlurbereinigung Gleisberg, Stadt Roßwein, Bekanntmachung und Ladung 

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